Rechtsprechung
| BPatG, 08.05.1987 - 4 W (pat) 9/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Papierfundstellen
- GRUR 1987, 807
Wird zitiert von ... (14)
- BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06
Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum …
Damit ist die Ansicht, das Allgemeininteresse rechtfertige die auf Beseitigung der Patenterteilung gerichteten Anträge des Einsprechenden nur so lange, wie das Patent noch wirksam und in Kraft sei (so aber BPatG 4 W (pat) 9/86, wiedergegeben in: BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; zustimmend BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine), nicht zu vereinbaren.Rn. 22 cc) Die Annahme, mit dem Erlöschen des Streitpatents sei generell - also nicht nur im jeweiligen Einzelfall - das Allgemeininteresse an der Beseitigung eines zu Unrecht erteilten Patents entfallen, kann nicht mit der Behauptung begründet werden, das Allgemeininteresse rechtfertige die auf Beseitigung der Patenterteilung gerichteten Anträge des Einsprechenden nur so lange, wie das Patent noch wirksam und in Kraft sei (so aber BPatG 4 W (pat) 9/86, wiedergegeben in: BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf ; daran anschließend [unter fälschlicher Bezugnahme nur auf die BGH-Entscheidung] BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363, 364 - Radaus-wuchtmaschine ).
- BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 65/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Hotel Krone Freilassing" - Nichtzahlung der …
Rn. 8 Das Rechtsmittel der Beschwerde ist gegeben gegen Beschlüsse, die eine beschwerdefähige Entscheidung mit Außenwirkung enthalten und Rechte von Verfahrensbeteiligten berühren (BPatG GRUR 1987, 807 - Zwischenbeschluss).Dazu ist es erforderlich, dass eine Entscheidung eine abschließende Regelung enthält, welche die Rechte der Beteiligten berührt (z. B. BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III; BlPMZ 1999, 319 - Gebührenerstattung; BPatGE 48, 33 - Rena-Ware; BPatGE 29, 65; BPatGE 17, 226; BPatGE 2, 56).
- BPatG, 22.01.2004 - 9 W (pat) 405/03 Deshalb sind Zwischenentscheidungen nur zulässig, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind oder der Sinn des Verfahrens sie erfordert (BPatGE 22, 153, 154; BPatG GRUR 1987, 807, 808;… Busse/Schwendy/Keukenschrijver PatG 6. Aufl. § 59 Rdn 183).
Ein Rechtsschutzinteresse an einer Klärung vorab besteht nur, wenn die Fortsetzung des Verfahrens von der Prüfung streitiger Punkte wie etwa dem Bestehen eines Interesses an der Feststellung der fehlenden Patentfähigkeit eines zwischenzeit lich erloschenen Patents von Anfang an (ex tunc) abhängt (vgl. BPatG GRUR 1987, 807, 808).
- BPatG, 12.12.2013 - 7 W (pat) 1/14
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- BPatG, 15.07.2011 - 7 W (pat) 328/09 Eine solche Erledigung ist vorliegend allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents nach § 20 PatG eingetreten, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht der Patentinhaberin aufihr Patent nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 -Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
- BPatG, 09.12.2010 - 7 W (pat) 334/05
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines Dichtbereiches an …
Für die Annahme, mit Erlöschens des Streitpatents sei demgegenüber ein Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens erforderlich (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine ), fehlt es an einer Rechtsgrundlage; diese kann nicht daraus hergeleitet werden, das ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses sei nur solange berechtigt, wie der Einspruch auch im Allgemeininteresse liege, dieses sei aber nach dem Erlöschen des Streitpatents generell, d. h. unabhängig vom jeweiligen Einzelfall entfallen, weil es die vom Einspruch begehrte rückwirkende Beseitigung der Patenterteilung nur so lange rechtfertige, wie das Patent noch wirksam und in Kraft sei (so BPatG 4 W (pat) 9/86, wiedergegeben in: BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf ; daran anschließend BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine ). - BPatG, 27.05.2010 - 10 W (pat) 3/10
Patentbeschwerdeverfahren - Abschluss des Verfahrens vor dem Deutschen Patent- …
Dass es sich hierbei lediglich um eine Vorabentscheidung über die Inanspruchnahme der inneren Priorität handelt, ohne über den Erteilungsantrag zu befinden, führt nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde (vgl. BGH BlPMZ 67, 294, 295 - UHF-Empfänger II ; BPatGE 17, 228, 231; BPatGE 29, 65, 67;… Schulte, PatG, 8. Aufl., Einl Rn 430). - BPatG, 17.10.2001 - 19 W (pat) 46/00 Mit dem Erlöschen des Patents ist das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt (vgl BPatGE 29, 65 mwN) und dies, ohne daß es einer Erledigterklärung durch die Beteiligten bedurfte.
- BPatG, 19.02.2016 - 7 W (pat) 33/15
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Streitpatent bei Geltendmachung einer …
Dadurch, dass sich die hier streitgegenständliche Beschwerde gegen einen Akt ohne Entscheidungscharakter im Sinne einer vorläufigen Mitteilung richtet, unterscheidet sie sich insbesondere vom Gegenstand der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung des 4. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. Mai 1987 (Az. 4 W (pat) 9/86, BPatGE 29, 65, 66), welche ein Verfahren mit mehreren Einsprechenden betraf. - BPatG, 10.08.2012 - 7 W (pat) 322/09 Eine solche Erledigung tritt allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents aufgrund des erklärten Patentverzichts nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG ein, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Folgen der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
- BPatG, 16.04.2012 - 7 W (pat) 307/11
- BPatG, 15.04.2011 - 7 W (pat) 18/09
- BPatG, 08.08.2012 - 7 W (pat) 320/09
- BPatG, 15.01.1996 - 4 W (pat) 71/94
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