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| BPatG, 31.05.1989 - 27 W (pat) 118/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76
Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren - …
Auszug aus BPatG, 31.05.1989 - 27 W (pat) 118/87
Zur Anwendbarkeit der "Cokies«-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1977, 717) bei Einschränkungen des Warenverzeichnisses, durch die bestimmte Waren lediglich spezialisiert werden.
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19 Denn durch eine Benennung dieses Merkmals in der angemeldeten Bezeichnung könnten die angesprochenen Verkehrskreise zu dem Schluss kommen, die damit gekennzeichnete Ware verfüge über die fragliche Eigenschaft (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH).
- BPatG, 28.09.2022 - 26 W (pat) 18/19
Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren- "La Natura (Wort-/Bildmarke)" - keine …
Rn. 188 cc) Darüber hinaus könnte das angesprochene Publikum aufgrund des von der Streitmarke vermittelten schlagwortartigen Sachhinweises auf die Natur trotz des beabsichtigten Zusatzes denken, die damit gekennzeichneten Waren verfügten über Eigenschaften im Einklang mit der Natur, weil sie aus natürlichen Materialien hergestellt sind oder dem Naturschutz, der Umweltverträglichkeit und/oder der Nachhaltigkeit dienen (vgl. BPatG 26 W (pat) 563/19 - biovinyl; 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH). - BPatG, 11.08.2022 - 26 W (pat) 6/21
Markenbeschwerdeverfahren - "Silence (Wortmarke)" - teilweise eintragungsfähig - …
Denn aufgrund des von der Streitmarke vermittelten schlagwortartigen Sachhinweises auf Ruhe bzw. Stille könnten die angesprochenen Verkehrskreise trotzdem denken, die damit gekennzeichneten Waren verfügten über schallisolierende oder geräuschdämpfende Eigenschaften, wie dies bei Akustikmöbeln, Akustikwebstoffen oder Akustikdecken der Fall ist (vgl. BPatG 26 W (pat) 563/19 - biovinyl; 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH).
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19 Denn durch eine Benennung dieses Merkmals in der angemeldeten Bezeichnung könnten die angesprochenen Verkehrskreise zu dem Schluss kommen, die damit gekennzeichnete Ware verfüge über die fragliche Eigenschaft (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH).
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 564/19 Denn durch eine Benennung dieses Merkmals in der angemeldeten Bezeichnung könnten die angesprochenen Verkehrskreise zu dem Schluss kommen, die damit gekennzeichnete Ware verfüge über die fragliche Eigenschaft (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH).
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 566/19 Denn durch eine Benennung dieses Merkmals in der angemeldeten Bezeichnung könnten die angesprochenen Verkehrskreise zu dem Schluss kommen, die damit gekennzeichnete Ware verfüge über die fragliche Eigenschaft (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH).
- BPatG, 13.12.2011 - 24 W (pat) 65/10
Markenbeschwerdeverfahren - "PALME" - keine Unterscheidungskraft
Auch wenn der Anmelder die von ihm begehrte Marke nicht für Leuchtkörper in Palmenform und für darauf bezogene Dienstleistungen benutzen wird, würde ihm die begehrte Eintragung doch gestatten, aus der eingetragenen Marke die Verwendung einer gleichen oder verwechselbaren Bezeichnung gerade auch für die ausgenommenen Waren anzugreifen (vgl. BPatGE 30, 196, 200 - ORTHOTECH). - BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 116/01 Ein solcher Disclaimer führt mithin nicht dazu, daß die Anmeldemarke nur für solche im Warenverzeichnis aufgeführte Waren beansprucht wird, die sich von denjenigen, für welche sie beschreibend ist, unterscheiden (vgl BPatGE 30, 196, 200 - Orthotech; 27 W (pat) 104/99 - Flipper, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
- BPatG, 29.01.2002 - 27 W (pat) 364/00 Dabei spricht in Anbetracht vergleichbar gebildeter bekannter Fachausdrücke wie Hightech oder Biotech einiges dafür, daß der Verkehr auch der Wortbildung "Infotech" nur den Charakter einer ausschließlich beschreibenden Angabe ohne jegliche betriebskennzeichnende Eigenart beimißt (so zB BPatGE 30, 196 ff "ORTHOTECH" mwNachw; ferner BPatG BlPMZ 1995, 198 (Ls) -Gastec), selbst wenn "Infotech" zumindest lexikalisch (noch) nicht nachweisbar ist und im Geschäftsverkehr die allseits übliche Buchstabenkombination "IT" als Abkürzung für "Informationstechnik/-technologie" im Vordergrund steht.
- BPatG, 19.06.1997 - 25 W (pat) 190/95
Markenschutz - Maßgeblicher Benutzungszeitraum, Verwechslungsgefahr
Das Gericht kann bei einem Oberbegriff, wie ihn das Warenverzeichnis der Anmeldung enthält, keine Einschränkung dahingehend treffen, daß einzelne Waren aus diesem Oberbegriff ausgenommen werden dürfen (vgl. BPatGE 30, 196 "Orthotech"). - BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
- BPatG, 27.05.2003 - 27 W (pat) 47/03
- BPatG, 20.01.2000 - 25 W (pat) 103/99
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