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Rechtsprechung
   BPatG, 16.11.2000 - 25 W (pat) 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,60927
BPatG, 16.11.2000 - 25 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,60927)
BPatG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 25 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,60927)
BPatG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 25 W (pat) 9/00 (https://dejure.org/2000,60927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99

    Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der …

    Auszug aus BPatG, 16.11.2000 - 25 W (pat) 9/00
    Zur Frage der Warenähnlichkeit von Humanarzneimitteln einerseits und Tierarzneimitteln andererseits im Rahmen der Beurteilung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr (vgl. BPatG GRUR 2000, 1052 - Rhoda-Hexan/Sota-Hexal).
  • BPatG, 15.07.1999 - 25 W (pat) 208/98
    Auszug aus BPatG, 16.11.2000 - 25 W (pat) 9/00
    Ist aufgrund einer im Warenverzeichnis festgeschriebenen Rezeptpflicht der Arzneimittel stärker auf die Kenntnisse und das Unterscheidungsvermögen der Fachkreise abzustellen, wirkt sich dies als wesentlich kolli-sionsmindernder Umstand nicht nur bei der Beurteilung der klanglichen, sondern auch der schriftbildlichen Verwechslungsgefahr aus (Ergänzung zu BPatG PharmR 2000, 217 - Taxanil/Taxilan).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - …

    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Als angesprochene Verkehrskreise sind mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht in den Warenverzeichnissen Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA / ESTRA-PUREN; zur Bedeutung der Rezeptpflicht - auch zur einseitigen Rezeptpflicht - BPatGE 44, 33, 36-37 - ORBENIN; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 218 -Taxanil; BGH MarkenR 2000, 138, 139 Ketof/ETOP).
  • BPatG, 14.11.2003 - 25 W (pat) 251/01
    Diese erhöhte Aufmerksamkeit wirkt sich auch insoweit auf die schriftbildliche Verwechslungsgefahr aus, da Fachkenntnisse die Erfassung eines eventuell vorhandenen Sinngehalts oder entsprechender Wortteile erleichtern und allgemein die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit fördern (vgl BPatGE 44, 33 - ORBENIN / Orbicin).

    Nachdem jedoch entsprechend der Registerlage eine Rezeptpflicht der sich gegenüberstehenden Präparate, die sich verwechslungsmindernd auswirken könnte (vgl BPatGE 44, 33), nicht festgelegt ist, sind Laien bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in noch entscheidungserheblichem Umfang zu berücksichtigen.

    Insbesondere bei einer handschriftlichen Wiedergabe, die auf dem vorliegenden Warengebiet noch nicht derart in den Hintergrund getreten ist, dass ihr keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr zukäme (vgl BPatGE 44, 33), treten die Unterschiede kaum hervor.

  • BPatG, 29.04.2004 - 25 W (pat) 28/03
    Diese Fachleute sind aufgrund ihrer beruflichen Praxis und Erfahrung im Umgang mit Arzneimitteln sehr sorgfältig und unterliegen daher Markenverwechslungen weitaus weniger als Endverbraucher (vgl hierzu auch; BGH MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof / ETOP; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 219 - Taxanil), was nicht nur der klanglichen, sondern auch der bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Vordergrund stehenden schriftlichen Verwechslungsgefahr verwechslungsmindernd entgegenwirkt (vgl BPatGE 44, 33 - ORBENIN).

    Die handschriftliche Wiedergabe besitzt danach für die Beurteilung der schriftbildlichen Verwechslungsgefahr nur noch eine stark eingeschränkte Bedeutung (vgl auch BPatGE 43, 108, 113-114 - Ostex/OSTARIX; BPATGE 44, 33, - ORBENIN mwN), wobei im übrigen der Beurteilung der Markenähnlichkeit nur eine normal leserliche Schrift zugrunde zu legen ist (vgl BPatGE 43, 108, 113-114 - Ostex/OSTARIX;… Ströbele/Hacker, Markenrecht, 7. Aufl., § 9 Rdn 211).

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …

    e) Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch, dass hier aufgrund der festgeschriebenen Rezeptpflicht vornehmlich Fachkreise, wie Ärzte und Apotheker angesprochen sind (BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal / Indohexal; BGH MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof / ETOP; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 219 - Taxanil; BPatGE 44, 33, 36-37 - ORBENIN), die im Umgang mit Arzneimitteln erfahren sind und die Kennzeichnungsgepflogenheiten von Arzneimitteln sowie die Vielfalt der Farbgebungen und deren Beliebigkeit genau kennen.
  • BPatG, 16.03.2005 - 29 W (pat) 6/03
    z. B. nicht verschreibungspflichtige Mittel zur Stärkung von Herz und Kreislauf, die ebenfalls in Apotheken erworben werden können (BPatGE 44, 33, 34 - ORBENIN;… Richter/ Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 58 liSp).
  • BPatG, 17.07.2003 - 25 W (pat) 29/03
    Diese sind aufgrund ihrer beruflichen Praxis und Erfahrung im Umgang mit Arzneimitteln sehr sorgfältig und unterliegen daher Markenverwechslungen weniger als Endverbraucher (vgl hierzu auch; BGH MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof / ETOP; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 219 - Taxanil), was nicht nur der klanglichen, sondern auch der bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Vordergrund stehenden schriftlichen Verwechslungsgefahr deutlich verwechslungsmindernd entgegenwirkt (vgl BPatGE 44, 33 - ORBENIN).
  • BPatG, 17.08.2007 - 24 W (pat) 7/06
    Dabei gehe die Markenstelle von einer eher mittleren als einer hohen Ähnlichkeit zwischen den insoweit betroffenen "pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Präparaten für die Gesundheitspflege" und "Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege" der angegriffenen Marke und den "veterinärmedizinischen Erzeugnissen" der Widerspruchsmarke aus (vgl. BPatGE 44, 33 "ORBENIN").
  • BPatG, 21.12.2005 - 29 W (pat) 235/03
    Die angegriffene Marke ist zwar nur in Großbuchstaben angemeldet, hinsichtlich der Verwendung von Großbuchstaben und Kleinbuchstaben sind bei Wortmarken aber grundsätzlich alle verkehrsüblichen Schreibweisen zu berücksichtigen (BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN).
  • BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 299/02
    Der Fachverkehr ist aber aufgrund seiner beruflichen Praxis und Erfahrung im Umgang mit Arzneimitteln sehr sorgfältig und unterliegt daher Markenverwechslungen weniger als Endverbraucher (vgl hierzu auch; BGH MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof / ETOP; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 219 - Taxanil), was nicht nur der klanglichen, sondern auch der im Vordergrund stehenden schriftlichen Verwechslungsgefahr deutlich verwechslungsmindernd entgegenwirkt (vgl BPatGE 44, 33 - ORBENIN).
  • BPatG, 05.08.2003 - 25 W (pat) 150/02
  • BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 239/02
  • BPatG, 24.06.2005 - 25 W (pat) 272/02
  • BPatG, 29.04.2004 - 25 W (pat) 262/02
  • BPatG, 25.03.2004 - 25 W (pat) 132/02
  • BPatG, 25.03.2004 - 25 W (pat) 143/02
  • BPatG, 21.12.2005 - 29 W (pat) 278/03
  • BPatG, 10.01.2002 - 25 W (pat) 90/00
  • BPatG, 20.12.2001 - 25 W (pat) 158/00
  • BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04
  • BPatG, 21.04.2005 - 25 W (pat) 272/02
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