Rechtsprechung
| BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
PatG § 59 Abs. 1
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 30.03.2006 - 19 W (pat) 328/03
- BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
Papierfundstellen
- BPatGE 49, 202
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
Insbesondere genüge eine Einspruchsbegründung den gesetzlichen Anforderungen dann nicht, wenn sie sich nur mit Teilaspekten der patentierten Lehre befasst (vgl. BGH BlPMZ 1988, 250 - Epoxidation). - BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
Auszug aus BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BlPMZ 1988, 289 - Messdatenregistrierung) unter Hinweis auf weitere Entscheidungen hervorgehoben, es sei keineswegs in das Belieben des Einsprechenden gestellt, was und in welchem Umfang er zur Stützung seines Einspruchsbegehrens vorträgt. - BPatG, 12.08.2002 - 19 W (pat) 701/02
Auszug aus BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
Dieser hatte - wie in der Entscheidung in der Einspruchssache 19 W (pat) 701/02 (m. w. N.; vgl. BPatGE 46, 134) ausführlich dargelegt ist - aufgrund öffentlicher mündlicher Verhandlung zu entscheiden. - BPatG, 18.12.1996 - 19 W (pat) 28/95
Auszug aus BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
In Ausnahmefällen hat zwar das Bundespatentgericht eine pauschale Bezugnahme auf die dem Oberbegriff zugrunde liegende Vorveröffentlichung zugelassen, wenn ein kurzer Oberbegriff nicht weiter diskussionswürdigen "herkömmlichen" Stand der Technik betraf und die erfindungswesentlichen Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs zu finden waren (z. B 19 W (pat) 28/95). - BPatG, 18.09.1995 - 11 W (pat) 17/94
Auszug aus BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
Das regelmäßige, auch in der Patentschrift dargelegte Bekanntsein des Oberbegriffs reicht für die Substantiierung des Einspruchs nicht aus (vgl. 11 W pat) 17/94, BPatGE 35, 263, 266).
- BPatG, 07.06.2010 - 20 W (pat) 364/05
Patenteinspruchsverfahren - "Ultraschallsensor" - zur Zulässigkeit eines …
Rn. 43 c) Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts genügt grundsätzlich eine pauschale Bezugnahme auf eine dem Oberbegriff eines Patentanspruchs zugrundeliegende Vorveröffentlichung in der Regel nicht dem Erfordernis der Angabe der Tatsachen im einzelnen, die den Einspruch rechtfertigen (BPatGE 49, 202 - Türantrieb).Rn. 46 In Ausnahmefällen hat das Bundespatentgericht zwar eine pauschale Bezugnahme auf eine Vorveröffentlichung zugelassen, nämlich dann, wenn ein kurzer Oberbegriff nicht weiter diskussionswürdigen "herkömmlichen" Stand der Technik betraf und die erfindungswesentlichen Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs zu finden waren (BPatGE 49, 202 - Türantrieb).
- BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05 Sie verwies insoweit auf die BGH-Entscheidungen "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) und "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) sowie die BPatG-Entscheidungen "Leiterplattenbeschichtung" (BPatGE 47, 186) und "Türantrieb" (BPatGE 49, 202), aus denen sich ergebe, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG anzugebenden Tatsachen auch in knapper Form und auf den Kern der Erfindung konzentriert vorgetragen werden könnten.
Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts genügt jedoch eine pauschale Bezugnahme auf eine dem Oberbegriff eines Patentanspruchs zugrundeliegende Vorveröffentlichung in der Regel nicht dem Erfordernis der Angabe der Tatsachen im einzelnen, die den Einspruch rechtfertigen (BPatGE 49, 202 -Türantrieb).
- BPatG, 26.04.2018 - 11 W (pat) 1/15
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Verfahren, Steuergerät und Speichermedium …
Rn. 68 Insoweit erfüllt das Vorbringen der Einsprechenden nicht die Voraussetzung dafür, dass es ohne weitere eigene Ermittlungen nachprüfbar sein muss, denn es bleibt letztlich dem Patentamt und dem Patentinhaber überlassen, sich den technischen Zusammenhang zwischen der genannten Entgegenhaltung und dem Gegenstand des angegriffenen Patents selbst zu erschließen (vgl. z. B. BPatGE 35, 263 ff. = BPatGE 36, 53, 55 ff.; BPatGE 49, 202, 205 f. - Türantrieb).
- BPatG, 27.09.2012 - 12 W (pat) 305/09
Patenteinspruchsverfahren - "Lastverladekran und Bearbeitungseinrichtung für …
Die Einsprechende überlässt es damit nämlich der Patentinhaberin und dem Gericht, selbst die Umstände zu ermitteln, anhand derer die Behauptung, der Gegenstand der Anmeldung sei nicht patentfähig, überprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1972 - X ZB 6/71, GRUR 1972, 592 - Sortiergerät; BPatG, Beschluss vom 3. April 2006 - 19 W (Pat) 328/03, BPatGE 49, 202 - Türantrieb; BlPMZ 1988, 289 - Messdatenregistrierung). - BPatG, 05.05.2009 - 8 W (pat) 347/05 Danach genüge die Begründung des Einspruchs den gesetzlichen Anforderungen nur dann, wenn sie die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes -hier: mangelnde Neuheit bzw. mangelnde Patentfähigkeit -maßgeblichen Umstände so vollständig darlege, dass der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen könnten (vgl. BPatGE 49, 202, 205, 206 = Mitt.
- BPatG, 17.10.2013 - 11 W (pat) 28/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Strecke zum Doublieren und Verstrecken von …
Insoweit erfüllt das Vorbringen der Einsprechenden nicht die Voraussetzung dafür, dass es ohne weitere eigene Ermittlungen nachprüfbar sein muss, denn es bleibt letztlich dem Patentamt und dem Patentinhaber überlassen, sich den technischen Zusammenhang zwischen der genannten Entgegenhaltung und dem Gegenstand des angegriffenen Patents selbst zu erschließen (vgl. z. B. BPatGE 35, 263 ff. = BPatGE 36, 53, 55 ff.; BPatGE 49, 202, 205 f. - Türantrieb). - BPatG, 02.12.2008 - 17 W (pat) 301/05 Eine solche unzutreffende Würdigung eines vorveröffentlichten Standes der Technik hat keine bindende Wirkung; die Einsprechende muss sich regelmäßig mit dem Inhalt der Vorveröffentlichung selbst auseinandersetzen, vgl. BPatG in Juris, 19 W (pat) 328/03, Leitsatz 2 - Türantrieb.
- BPatG, 05.06.2007 - 23 W (pat) 364/04 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt dies auch unbeschadet der Tatsache, dass im Einspruchsschriftsatz zu den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 lediglich darauf verwiesen worden ist, dass die Druckschrift D2 ausweislich des Streitpatents gattungsbildend sei, womit zweifelsfrei sämtliche Merkmale des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 aus dieser Druckschrift als bekannt hervorgingen (vgl. abweichend hiervon BPatGE 49, Heft 1, zugelassene Rechtsbeschwerden, Beschluss des 19. Senats vom 3. April 2006 in der Beschwerdesache 19 W (pat) 328/03 -"Türantrieb").
- BPatG, 18.12.2008 - 17 W (pat) 303/05 Eine pauschale Bezugnahme auf eine dem Oberbegriff eines Patentanspruchs zugrundeliegende Vorveröffentlichung genügt in der Regel diesen Erfordernissen nicht, vgl. BPatG in Juris, 19 W (pat) 328/03 vom 3. April 2006 - Türantrieb.
- BPatG, 09.05.2011 - 20 W (pat) 303/06 Die Einsprechende überlässt es damit nämlich der Patentinhaberin und dem Gericht, selbst die Umstände zu ermitteln, anhand derer die Behauptung, der Gegenstand der Anmeldung sei nicht patentfähig, überprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1972 -X ZB 6/71, GRUR 1972, 592 -Streichgarn; BPatG; Beschluss vom 3. April 2006 -19 W (pat) 328/03, BPatGE 49, 202 -Türantrieb).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".