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Rechtsprechung
   BPatG, 26.07.2011 - 3 ZA (pat) 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22588
BPatG, 26.07.2011 - 3 ZA (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,22588)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2011 - 3 ZA (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,22588)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 3 ZA (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,22588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Doppelvertretung - keine Parteiidentität im Nichtigkeitsverfahren und im parallelen Verletzungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 2 PatG, § 91 ZPO
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Doppelvertretung - keine Parteiidentität im Nichtigkeitsverfahren und im parallelen Verletzungsverfahren

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 320 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 3 ZA (pat) 21/10
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzung ist stets zu berücksichtigen, dass im Interesse der Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme trotz der erforderlichen Einzelfallprüfung für geeignete Fallkonstellationen eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 -Auswärtiger Rechtsanwalt I).
  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren - …

    Denn dies kommt einer analogen Anwendung des § 143 Abs. 3 PatG gleich und ist mit dem in § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Grundsatz der Prüfung entstandener Kosten auf ihre Notwendigkeit nicht vereinbar (BPatGE 52, 146, 149 - Mitwirkender Rechtsanwalt II).Der Senat verlangt deshalb, dass die Notwendigkeit im Einzelfall konkret dargetan wird (Beschl. v. 26.10.2010, 4 ZA (pat) 50/10 = BPatGE 52, 146 - Mitwirkender Rechtsanwalt II; Beschl. v. 5.10.2010, 4 ZA (pat) 19/10; ebenso der 2. Senat Beschl. v. 13.8.2007, 2 ZA (pat) 56/06 = BPatGE 50, 85 = GRUR 2008, 735 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; ebenso noch der 3. Senat Beschl. v. 21.8.2008, 3 ZA (pat) 44/08 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts und Beschl. v. 1.9.2008, 3 ZA (pat) 51/08; abweichend der 3. Senat in Beschl. v. 18.5.2010, 3 ZA (pat) 1/09; Beschl. v. 24.2.2011, 3 ZA (pat) 29/10 = BPatGE 52, 159 = GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; Beschl. v. 26.7.2011, 3 ZA (pat) 21/10 = BPatGE 52, 233 = GRUR-RR 2012, 129 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI).
  • BPatG, 12.07.2012 - 10 ZA (pat) 3/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - Doppelvertretungskosten im …

    Entscheidendes Kriterium für die Erstattungsfähigkeit der Doppelvertretungskosten ist demgegenüber aber die Verzahnung beider Verfahren, die dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Verletzungsklage auf Basis des mit der anschließenden Nichtigkeitsklage angegriffenen Streitpatents erhoben wurde (vgl. 3. Senat BPatGE 52, 233 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI; ebenso die Entscheidungen des 5. Senats vom 24. August 2011, 5 ZA (pat) 16/11, und vom 27. Februar 2012, 5 ZA (pat) 55/11).
  • BPatG, 29.09.2011 - 1 Ni 4/09
    3 ZA (pat) 21/10 vom 26. Juli 2011 Handelt es sich also - wie hier - in beiden Verfahren um dasselbe Schutzrecht, liegt eine hinreichend enge Verknüpfung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor, um bei Anlegung der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise eine Doppelvertretung als sachdienlich und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig erscheinen zu lassen, da die Mitwirkung des im Verletzungsprozess auftretenden Rechtsanwalts auch im Nichtigkeitsverfahren die notwendige Abstimmung zwischen den beiden Verfahren gewährleistet.
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