Rechtsprechung
| BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Patentnichtigkeitsklageverfahren - "L-Arginin" - zur Kostenentscheidung nach Klagerücknahme und zur Nebenintervention in einem sehr späten Verfahrensstadium
- rechtsprechung-im-internet.de
L-Arginin
§ 84 Abs 2 PatG, § 99 Abs 1 PatG, § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 101 ZPO, § 66 Abs 2 ZPO
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "L-Arginin" - zur Kostenentscheidung nach Klagerücknahme und zur Nebenintervention in einem sehr späten Verfahrensstadium
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
PatG § 84 Abs. 2, § 99 Abs. 1 i.V.m. ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3, § 101, § 66 Abs. 2
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ipweblog.de (Kurzinformation)
L-Arginin
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 104
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
"Stretchfolienumhüllung"; Kostenentscheidung nach Verzicht auf das Streitpatent …
Auszug aus BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
Die Kostentragungspflicht der Beklagten zu 1.) und zu 2.) aus Billigkeitsgründen folgt auch daraus (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O., - Lampengehäuse), dass sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte. - BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
Rechtsmittel
Auszug aus BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne). - BGH, 27.09.1984 - X ZR 53/82
Bemessung des Streitwerts in einem Patente betreffenden …
Auszug aus BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne). - BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
Auszug aus BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
Für die Kostentragungspflicht des Beklagten zu 1) ist davon auszugehen, dass im Fall der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent sowie auf die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen hat, da eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und sich der Patentinhaber durch sein Vorgehen in die Rolle des Unterlegenen begibt (stRspr. vgl. BGH, GRUR 61, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192;… Busse, PatG, 7. Aufl., § 82 Rdn. 41 m. w. N.). - BPatG, 08.06.1990 - 2 Ni 22/89
Auszug aus BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
Für die Kostentragungspflicht des Beklagten zu 1) ist davon auszugehen, dass im Fall der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent sowie auf die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen hat, da eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und sich der Patentinhaber durch sein Vorgehen in die Rolle des Unterlegenen begibt (stRspr. vgl. BGH, GRUR 61, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192;… Busse, PatG, 7. Aufl., § 82 Rdn. 41 m. w. N.).
- BPatG, 28.11.2023 - 5 Ni 6/22 Daher begegnet es keinen Bedenken, wenn sich die Nebenintervenientin möglicherweise aus prozesstaktischen Gründen zur Wahrung eigener Interessen relativ spät am Verfahren beteiligt hat (vgl. BPatG 3 Ni 26/12 = NJOZ 2014, 1525, 1527).
- BPatG, 13.03.2017 - 2 Ni 8/15
Entscheidung über die Kosten des Patentstreits nach Erlöschen des Patents durch …
Rn. 5 Im Fall der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent sowie auf die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit hat regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen, da eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und sich der Patentinhaber durch sein Vorgehen freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begibt (st. Rspr.: vgl. BGH, GRUR 61, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192; BPatGE 55, 23, 29;… Busse, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 59 m. w. N.). - BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 10/14
Patentfähigkeit des deutschen Teils des europäischen Patents mit der Bezeichnung …
a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, eine Verzichtsaufforderung sei schon immer dann entbehrlich, wenn der Patentinhaber - wie vorliegend - den späteren Nichtigkeitskläger wegen Patentverletzung verklagt hat (vgl. BPatG Beschl. v. 10.11.1986 - 2 Ni 28/86; BPatG Beschl. v. 05.05.2014 - 3 Ni 26/12;… Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 84 Rn. 41;… differenzierend und für die Entbehrlichkeit der Verzichtsaufforderung besondere Umstände fordernd Busse/Keukenschrijver § 84 Rn. 18 m. w. N.).
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