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   BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89   

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BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89 (https://dejure.org/1989,714)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1989 - 4 NB 7.89 (https://dejure.org/1989,714)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 4 NB 7.89 (https://dejure.org/1989,714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Auslegung eines Bebauungsentwurfs - Örtlich begrenzte Änderung eines Bebauungsplansentwurfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten Bebauungsplanentwurfs; Inhalt einer "Heilungsbekanntmachung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 286
  • DVBl 1990, 366
  • DÖV 1991, 122
  • BRS 49 Nr. 31
  • ZfBR 1990, 32
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 06.07.1984 - 2 N 2/82
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
    Das Normenkontrollurteil weiche ferner von dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 6. Juli 1984 - 2 N 2/82 - (UPR 1985, 142) und dem anerkannten Rechtsgrundsatz ab, daß in dem Fall, daß beantragt werde, einen Teil einer Norm für ungültig zu erklären, die nicht beanstandeten Teile nur dann auf ihre Gültigkeit zu überprüfen seien, wenn sie mit dem angegriffenen in einem so engen und untrennbaren Zusammenhang ständen, daß auch sie von der Ungültigkeit erfaßt würden.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde war es nicht verpflichtet, die Sache dem Bundesverwaltungsgericht wegen einer Abweichung von dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Juli 1984 - 2 N 2/82 - (UPR 1985, 142 = BRS 42 Nr. 31) vorzulegen.

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur dann fehlerhaft, wenn sie die zwingend geforderten Angaben nicht enthält, sondern auch dann, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen, und ihn dadurch abhalten kann, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 57, 188 , m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87

    Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
    An die Rechtsauffassung des Senats in der Besetzung mit drei Richtern ist der beschließende Senat nicht gebunden (BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 - BVerwGE 78, 305 ).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
    Da er sich auf die Festsetzungen der anderen Teilbereiche nicht auswirken kann, könnte er nur dann den Plan insgesamt zu Fall bringen, wenn der Bebauungsplan mit seinem vom Verfahrensfehler nicht beeinflußten Teil für sich betrachtet keine den Anforderungen des § 1 BBauG/BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken könnte oder wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel nicht auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - DVBl. 1989, 1100 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1972 - II 199/72
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
    Das Gesetz garantiert nur, daß die Bürger einmal die Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (so zutreffend VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 4. Mai 1972 - II 199/72 - BRS 25 Nr. 17; ebenso Brügelmann/Grauvogel, BBauG, 1983, § 2 a Rdnr. 65 a; Bielenberg, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, 1982, § 2 a Rdnr. 144).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze, die für Rechtsbehelfsbelehrungen nach § 58 VwGO entwickelt worden sind (vgl. zu § 155a BBauG 1979 BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 4 NB 7.89 -, juris Rn. 14, zu § 215 BauGB Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2018, § 215 BauGB Rn. 52).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Damit stimmt überein, dass Änderungen eines Bebauungsplans in einem Teilbereich dann nicht zur Wiederholung des Auslegungsverfahrens für den gesamten Bebauungsplan nötigen, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann, dass sie den Inhalt der Planung im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans verändern können (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31).

    Das Gesetz garantiert nur, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - a.a.O.).

    Das setzt voraus, dass sich die Teilbereiche räumlich und funktional voneinander trennen lassen (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Diese Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, wenn die durch die Planung betroffenen Bürger bei Bekanntmachung der Satzung auf ihre Rechte so aufmerksam gemacht worden sind, dass sie diese ungeschmälert wahrnehmen konnten; dies setzt voraus, dass der Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB vollständig und unmissverständlich ist (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 11 S. 9).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Da von den im ergänzenden Verfahren vorgenommenen inhaltlichen Änderungen nachteilige Auswirkungen ausgehen, handelt es sich um abwägungsbeachtliche Änderungen des Bebauungsplans, die der Kritik in einem erneuten Auslegungsverfahren zugänglich bleiben müssen (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 11 - juris Rn. 21).

    Das Gesetz garantiert, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 40; Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Ob der Hinweis über die Obliegenheit, Einwendungen zu erheben, ordnungsgemäß ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung für Rechtsbehelfsbelehrungen entwickelt worden sind (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31 = Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 11 zu § 155a BBauG 1979).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Damit stimmt überein, dass Änderungen eines Bebauungsplans in einem Teilbereich dann nicht zur Wiederholung des Auslegungsverfahrens für den gesamten Bebauungsplan nötigen, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann, dass sie den Inhalt der Planung im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans verändern können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, BRS 49 Nr. 31).

    Das Gesetz garantiert nur, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.).

    Das setzt voraus, dass sich die Teilbereiche räumlich und funktional voneinander trennen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Der Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB ist in diesen Fällen nicht teilbar und bleibt daher vollumfänglich rechtsfolgenlos (so auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.1990 - 11a NE 22/89 -, BauR 1991, 432 ff.; ebenso zu einem vergleichbaren Sachverhalt BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, DVBl. 1990, 366 ff.).

    Ein Bürger, der Fehler im Bereich einer der benannten Fehlergruppen geltend machen will, wird von dieser Rüge nicht deswegen abgehalten, weil er über ebenfalls rügebedürftige andere Fallgruppen nicht unterrichtet wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen zur Unwirksamkeit von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelbelehrungen nach § 58 Abs. 1 und 2 VwGO, soweit diese auf die Bekanntmachung nach § 215 Abs. 2 BauGB überhaupt anzuwenden sind (bejahend - zur Bekanntmachung nach § 155a BBauG 1979 - BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, ZfBR 1990, 32 ff.).

    Rechtsmittelbelehrungen sind fehlerhaft, wenn sie die zwingend geforderten Angaben nicht enthalten, aber auch dann, wenn ihnen ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 2.01 -, DVBl. 2002, 1553 ff. sowie Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

    Vielmehr ist der Hinweis in der Bekanntmachung der Satzung insofern richtig, vollständig und auch frei von irrtumserregenden oder erschwerenden Zusätzen und damit nicht geeignet, betroffene Bürger von der Rüge derartiger Offenlagefehler abzuhalten (anders der Sachverhalt in BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Voraussetzung für die Wirkung der zweijährigen (jetzt einjährigen) Rügefrist ist gemäß § 215 Abs. 2 BauGB, dass bei Inkraftsetzung des Bebauungsplans auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 11 zu § 155a BBauG 1979).
  • OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für

    Der Heilungshinweis ist Tatbestandsvoraussetzung für die Unbeachtlichkeit der in § 215 Abs. 1 BauGB 2004 aufgeführten Rechtsverstöße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, ZfBR 1990, 32 zu § 155 a BBauG 1979).

    Er muss deshalb entsprechend den für Rechtsbehelfsbelehrungen nach § 58 VwGO entwickelten Grundsätzen richtig und vollständig sein und darf keine irreführenden Zusätze enthalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.; OVG Weimar, Urt. v. 18.11.2009, 1 N 570/08, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, 10 S 13.08, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 15.7.2008, ZfBR 2008, 810; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2010, Bd. IV, § 215 Rn. 51 f.; Dürr in: Brügelmann, a.a.O., Bd. V, § 215 Rn. 24).

    Zwar ist entsprechend den für Rechtsbehelfsbelehrungen geltenden Grundsätzen generell davon auszugehen, dass die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB 2004 bei einem unrichtigen Hinweis nicht zu laufen beginnt, so dass beachtliche Mängel des Plans ohne zeitliche Beschränkung zu dessen Unwirksamkeit führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.; OVG Weimar, Urt. v. 18.11.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 15.7.2008, a.a.O., 815; Stock, a.a.O., § 215 Rn. 55; Dürr, a.a.O., § 215 Rn. 24, 19 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von

    Der Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB ist in diesen Fällen nicht teilbar und bleibt daher vollumfänglich rechtsfolgenlos (so auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.1990 - 11a NE 22/89 -, BauR 1991, 432 ff.; ebenso zu einem vergleichbaren Sachverhalt BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, DVBl. 1990, 366 ff.).

    Ein Bürger, der Fehler im Bereich einer der benannten Fehlergruppen geltend machen will, wird von dieser Rüge nicht deswegen abgehalten, weil er über ebenfalls rügebedürftige andere Fallgruppen nicht unterrichtet wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen zur Unwirksamkeit von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelbelehrungen nach § 58 Abs. 1 und 2 VwGO , soweit diese auf die Bekanntmachung nach § 215 Abs. 2 BauGB überhaupt anzuwenden sind (bejahend - zur Bekanntmachung nach § 155a BBauG 1979 - BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, ZfBR 1990, 32 ff.).

    Rechtsmittelbelehrungen sind fehlerhaft, wenn sie die zwingend geforderten Angaben nicht enthalten, aber auch dann, wenn ihnen ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 2.01 -, DVBl. 2002, 1553 ff. sowie Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

    Vielmehr ist der Hinweis in der Bekanntmachung der Satzung insofern richtig, vollständig und auch frei von irrtumserregenden oder erschwerenden Zusätzen und damit nicht geeignet, betroffene Bürger von der Rüge derartiger Offenlagefehler abzuhalten (anders der Sachverhalt in BVerwG, Beschluss vom 31.10.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - 2 D 98/19

    Unwirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 44.09

    Notwendigkeit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Änderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 25/16

    Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 48.09

    Voraussetzungen einer Pflicht zur erneuten Auslegung eines Bebauungsplanes bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 40/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; Verletzung in subjektiven

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 35/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Interesse des

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 43.09

    Öffentlichkeitsbeteiligung bei materiell-rechtlichen Änderungen mit

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 45.09

    Öffentlichkeitsbeteiligung bei im ergänzenden Verfahren vorgenommenen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 8 S 1477/15

    Regionalplan Stuttgart - Geltendmachung von Mängeln im Abwägungsvorgang -

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 47.09

    Voraussetzungen einer Pflicht zur erneuten Auslegung eines Bebauungsplanes bei

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 46.09

    Voraussetzungen einer Pflicht zur erneuten Auslegung eines Bebauungsplanes bei

  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 25/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 KN 138/10

    Zulässigkeit der Orientierung des Bekanntmachungshinweises bei einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 10 D 107/11

    Befugnis zur Antragstellung auf Normenkontrolle bei möglicher Verletzung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 8 A 3144/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

  • OVG Hamburg, 19.12.2012 - 2 E 11/11

    Präklusion trotz Berücksichtigung von Einwendungen im Planaufstellungsverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 K 9/94

    Eingeschränkte Beteiligung; Beteiligung; Bebauungsplan

  • VG Minden, 18.12.2014 - 11 K 3049/13
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 2 A 2.12

    Bebauungsplan; erneute Auslegung; eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 8 S 435/09

    Voraussetzungen der formellen Präklusion des § 47 Abs 2a VwGO

  • VG Freiburg, 21.01.2020 - 8 K 2498/19

    LKW-Automatentankanlage als eine Tankstelle im städtebaulichen Sinne

  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 BN 7.22

    Unbeachtlichkeit von Rügen gegen einen Bebauungsplan; Unbeachtlichkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

  • VGH Bayern, 03.03.1998 - 27 N 93.3748

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewässers nach BauGB § 9

  • VG Minden, 31.10.2012 - 11 K 233/12

    Ausschluss von Windenergieanlagen auf Teilen des Plangebiets außerhalb

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Angriff gegen ortsgestalterische

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

  • VG Minden, 31.10.2012 - 11 K 1654/12
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 1 U (Baul) 1/96

    Unwirksamkeit eines Baulandumlegungsplanes; Inhalt des Abwägungsgebots;

  • VG Minden, 09.11.2004 - 1 K 4189/03

    Vorerst keine neuen Windräder in Herford - Verwaltungsgericht Minden weist Klagen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.84   

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BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.84 (https://dejure.org/1989,7285)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1989 - 4 NB 7.84 (https://dejure.org/1989,7285)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 286
  • BRS 49 Nr. 31
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