Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.07.1991 - 6 L 132/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6118
OVG Niedersachsen, 02.07.1991 - 6 L 132/89 (https://dejure.org/1991,6118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.1991 - 6 L 132/89 (https://dejure.org/1991,6118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 6 L 132/89 (https://dejure.org/1991,6118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Löschung einer Baulast; Zulässigkeit; Grundstückseigentümer; Baulast; Genehmigungsfähigkeit; Begünstigtes Grundstück; Anfechtungsrecht; Nachträglicher Verzicht; Bauaufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung einer Baulast; Zulässigkeit; Grundstückseigentümer; Baulast; Genehmigungsfähigkeit; Begünstigtes Grundstück; Anfechtungsrecht; Nachträglicher Verzicht; Bauaufsichtsbehörde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 62
  • BRS 52 Nr. 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1991 - 6 L 132/89
    Hingegen spricht eine Vermutung für das Amtsverfahren, wenn das durchzuführende Verfahren überwiegend öffentlichen Interessen dienen soll (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1986, 576, 577).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16

    Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung;

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, juris Rn. 23, da der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Es käme auch in Betracht, dass ein Grundstückseigentümer, dem erst die Baulast die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf dem begünstigten Grundstück eröffnet hat, ein Anfechtungsrecht gegenüber dem nachträglichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf die Baulast hat (so NdsOVG, Urteil vom 02.07.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164 = juris Rn. 23; zur Anfechtbarkeit des Baulastverzichts durch den Begünstigten vgl. auch Senatsbeschluss vom 04.04.2013 - 8 S 304/13 -, VBlBW 2013, 305 = juris Rn. 4; OVG Hamburg, Urteil vom 03.06.1982 - Bf II 8/81 -, BRS 39 Nr. 100; VG Schwerin, Beschluss vom 05.06.2019 - 2 B 33/19 SN -, juris Rn. 10; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: November 2019/August 2017, § 71 Rn. 47).

    Denn nur so hat er die Möglichkeit, rechtlich überprüfen zu lassen, ob das öffentliche Interesse an der Baulast tatsächlich bedeutungslos geworden und deshalb für die Sicherung der baurechtlichen Legalität des Bauobjekts nicht mehr erforderlich ist (vgl. NdsOVG, Urteil vom 02.07.1991, a.a.O.).

  • VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 617/16

    Verzicht auf Baulast - Folgen für begünstigtes Grundstück

    Für den Wegfall des öffentlichen Interesses und damit die Rechtmäßigkeit der Bescheide spricht aber, dass durch den Verzicht auf die Baulast kein baurechtswidriger Zustand auf dem Grundstück des Klägers entsteht, da das ursprünglich geplante - und von der konkreten Baulast abhängige - Vorhaben nicht verwirklicht wurde (vgl. OVG Nds., Urteil vom 2.7.1991 - 6 L132/89 -, NdsRpfl 1992, 10 und juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2012 - 1 LB 219/09

    Langfristiges "Vorratsinteresse" als privates Interesse am Fortbestand einer

    Auch für die vor 1995 geltende Gesetzesfassung, die auf ein privates Interesse noch nicht abstellte, ist die Klagebefugnis im Übrigen schon bejaht worden (OVG Lüneburg, Urt. v. 2.7.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164).

    Für sie kann der enge Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben sprechen, wenn nicht Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Baulast über dieses Vorhaben hinausgreifen sollte (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 2.7.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer

    OVG NRW, Urteil vom 15.5.1992 - 11 A 890/91 -, NJW 1993, 1284 und Beschluss vom 10.10.1997 - 7 B 1974/97 - Böddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 83 Rdn. 8 und 14; Gädtke/Böckenförde/Temme/Heinz, BauO NRW, 9. Aufl., § 83 Rdn. 21 ff.; s. zum dortigen Landesrecht auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.6.1985 - 6 A 54/84 -, KStZ 1986, 76, und Nds. OVG, Urteil vom 2.7.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164; allgemein auch BVerwG, Beschluss vom 4.10.1994 - 4 B 175.94 -, NVwZ 1995, 377.

    Denn die Bauaufsichtsbehörde hätte auf die in Rede stehende Baulast - mangels baurechtlicher Bedeutsamkeit - jedenfalls von Amts wegen, zu der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten, jedoch allgemein anerkannten Befugnis zur Löschung einer Baulast von Amts wegen vgl.: Böddinghaus/Hahn/Schulte, a.a.O., § 83 Rdn. 103, sowie Nds. OVG, Urteil vom 2.7.1991 - 6 L 132/89 - , a.a.O., zum dortigen Landesrecht, zu den genannten Zeitpunkten und jederzeit später ermessensfehlerfrei verzichten können.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Denn ein nichtiger Verwaltungsakt (zur Verwaltungsakteigenschaft der Baulasteintragung vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.5.1989 - 6 OVG A 147/87 -, juris Rn. 2; Urt. v. 2.7.1991 - 6 L 132/89 -, BRS 52 Nr. 164 = NdsRpfl 1992, 10 = juris Rn. 23) kann nicht in Bestandskraft erwachsen.
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 - 5 K 4083/08

    Baulast, Löschung, subjektiv-öffentliches Recht, Klagebefugnis

    Demgegenüber vertritt das Niedersächsische OVG, vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, DVBl 1992, 62, abrufbar in juris, die Auffassung, dass die Baulast die Rechte des begünstigten Grundstückseigentümers erweitere, so dass er sich auf diese Rechte gegenüber der Bauaufsichtsbehörde berufen könne und ihm das Anfechtungsrecht gegen die Löschung der Baulast zustehe.
  • VG Köln, 03.07.2020 - 23 K 6765/18
    Es ist streitig, inwieweit eine eingetragene Baulast dem Begünstigten ein subjektiv -öffentliches Recht vermittelt, aus dem er sich gegen die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis wehren kann, zugunsten eines subjektiv öffentlichen Rechts: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, juris, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010, - 5 K 4083/08 -, juris, OVG NRW Beschluss vom 19. November 2008 - 10 B 1575/08 -, nachgehend zu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25. September 2008 - 5 L 760/08 - (L-Verfahren zu VG Gelsenkirchen 5 K 4083/08), gegen ein subjektiv öffentliches Recht: OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 -, juris und vom 17. November 1986 - 7 A 2189/85 - (offengelassen für den Fall wechselseitig begünstigender Baulasten) sowie Beschluss vom 8. November 2001 - 7 B 1192/01 -, jeweils juris, VG Mainz, Urteil vom 8. März 2017 - 3 K 617/16.MZ -, juris, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 1992 - 4 TG 2815/91 -, juris (ebenfalls offengelassen für den Fall wechselseitiger Baulasten).
  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2015 - 10 K 2867/14

    Abstandflächenbaulast; Verzicht; Löschung; Baugrenze; Hausgruppe; Klagebefugnis

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 17. November 1986 - 7 A 2169/85 -, BRS 47 Nr. 149 und vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 -, juris und Beschluss vom 18. März 2011 - 2 A 157/10 -, juris; a.A.: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010 - 5 K 4083/08 -, juris - unter Berufung auf das Niedersächsische OVG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht