Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 02.07.1991 - BS IV 154/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 22.11.2023 - 7 K 193/22
Ausländer hat Anspruch auf nachträgliche Befristung eines ursprünglich …
Rn. 140 vgl. Neidhardt, HTK-AuslR / § 53 AufenthG / Ausweisung Überblick, Stand: 28.03.2023;Eine sog. Zweitausweisung oder Doppelausweisung ist grundsätzlich zulässig, BVerwG, Urteil vom 31.03.1998 - 1 C 28.97 - ;BVerwG, Urteil vom 05.11.1985 - 1 C 40.82 - NVwZ 1986, 224; OVG Hamburg, Beschluss vom 02.07.1991 - BS IV 154/91 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 L 109/07 - ;denn auch an der erneuten Ausweisung eines noch wirksam ausgewiesenen Ausländers kann durchaus ein öffentliches Interesse bestehen. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2008 - 2 L 109/07
Zur Zulässigkeit einer Zweitausweisung
Ein solches öffentliches Interesse an einer Zweitausweisung bestehe zumindest dann, wenn zu befürchten sei, die Sperrwirkung der ersten Ausweisung werde ohne Rücksicht auf den neuen Ausweisungsgrund und das dadurch ausgelöste Schutzbedürfnis der Allgemeinheit entfallen (…so auch: BVerwG, Urt. v. 31.03.1998 - 1 C 28/97 - BVerwGE 106, 302; OVG Hamburg, Beschl. v. 02.07.1991 - BS IV 154/91 - juris; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG RdNr. 7).
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