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| OVG Hamburg, 14.11.1996 - Bs IV 278/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausbildungsförderung; EG-Angehörige; Inhaltlicher Zusammenhang; Berufstätigkeit; Ausbildung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.08.1996 - 2 VG 3595/96
- OVG Hamburg, 14.11.1996 - Bs IV 278/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 774
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
Ausbildungsförderung: Zweiter Bildungsweg, österreichische Staatsangehörige
Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass die Ausbildung, deren Förderung begehrt wird, eine vernünftige Form der Weiterqualifikation bzw. der Neuorientierung darstellt (vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteile vom 16. März 1989 - 14 A 179/86 -, NVwZ 1989, 783, und 4. Juli 1991 - 10 L 5218/91 -, FamRZ 1992, 737; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. November 1996 - BS IV 278/96 -, FamRZ 1997, 774). - VG Göttingen, 23.11.2006 - 2 A 331/06
Voraussetzung für Ausbildungsförderungsleistungen an EU-Ausländer; Au-Pair …
Deshalb ist es nicht ausreichend, dass nach Abschluss der Ausbildung überhaupt nur wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen werden soll und die Ausbildung hierfür eine vernünftige Form der Weiterqualifikation bzw. sinnvolle Form der Neuorientierung darstellt (OVG Hamburg, Beschluss vom 14.11.1996 -Bs IV 278/96-, FamRZ 1997, 774; OVG Münster, Urteil vom 20.8.1992 -16 A 1541/92-, DVBl 1992, 1609).
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