Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft, Krankenversicherungsbeiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialhilfe; Eheähnliche Gemeinschaft; Krankenversicherungsbeitrag; Kostenübernahme
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.02.1990 - 5 VG 355/90
- OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1288
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Auszug aus OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90
Dieser Anspruch setzt nämlich voraus, daß das Kind ursächlich dafür ist, daß die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht oder nur beschränkt nachgehen kann (BGH, Urt. v. 6.12.1984, BGHZ 93 S. 123, 128;… OLG Hamm, Urt. v. 3.10.1988, FamRZ 1989 S. 619 ). - BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
Auszug aus OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90
Eine ähnliche Gemeinschaft nimmt der Senat aus folgenden Gründen an: In rechtlicher Hinsicht ist eine derartige Gemeinschaft dann gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe jedoch rechtlich grundsätzlich möglich ist, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben, sie also in Übereinstimmung einen gemeinsamen Haushalt so führen, wie es für zusammenlebende Ehegatten typisch ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1977, BVerwGE 52 S. 11;… BSG, Urt. v. 24.3.1988, FEVS Bd. 38 S. 334, 337 =;…">138%20AFG%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 138 AFG Nr. 17; BVerfG, Beschluß v. 16.12.1958, BVerfGE 9 S. 20, 30). - BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75
Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung - …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90
Eine ähnliche Gemeinschaft nimmt der Senat aus folgenden Gründen an: In rechtlicher Hinsicht ist eine derartige Gemeinschaft dann gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe jedoch rechtlich grundsätzlich möglich ist, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben, sie also in Übereinstimmung einen gemeinsamen Haushalt so führen, wie es für zusammenlebende Ehegatten typisch ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1977, BVerwGE 52 S. 11;… BSG, Urt. v. 24.3.1988, FEVS Bd. 38 S. 334, 337 =;…">138%20AFG%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 138 AFG Nr. 17; BVerfG, Beschluß v. 16.12.1958, BVerfGE 9 S. 20, 30). - OLG Hamm, 03.10.1988 - 6 UF 107/88
Unterhaltsanspruch; Keine Erwerbstätigkeit der Mutter
Auszug aus OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90
Dieser Anspruch setzt nämlich voraus, daß das Kind ursächlich dafür ist, daß die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht oder nur beschränkt nachgehen kann (…BGH, Urt. v. 6.12.1984, BGHZ 93 S. 123, 128; OLG Hamm, Urt. v. 3.10.1988, FamRZ 1989 S. 619 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.1993 - 5 L 361/91
Eheähnliche Gemeinschaft; Bloße Wohngeimeinschaft; Wohngemeinschaft
Darauf, ob innere Bindungen oder Verpflichtungen zur Unterhaltsgewährung oder zur gemeinsamen Lebensführung bestehen, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob die Partner durch geschlechtliche Beziehungen miteinander verbunden sind; solche Beziehungen können allerdings ein gewichtiges Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft darstellen (BVerwG…, Urteil vom 20.01.1977, aaO, S. 15), ebenso oder erst recht gemeinsame Kinder (BSG, Urteil vom 24.03.1988 - 7 RAr 81/86 -, FEVS 38, 334 ff 341 f; OVG Hamburg, Beschluß vom 22.03.1990 - BS IV 92/90 -, FEVS 41, 21 ff, 23).Diesem Widerruf mißt der Senat aber keine Bedeutung bei, weil Erklärungen der Beteiligten, die mehr und mehr erfahren haben, worauf es ankommt, um die Voraussetzungen einer eheähnlichen Gemeinschaft auszuschließen, immer weniger glaubhaft werden, insbesondere wenn sie sich - wie hier die Klägerin durch Beauftragung eines Rechtsanwalts nach der ersten Verhandlung - über die entscheidungserheblichen Fragen rechtskundig gemacht haben (VGH Kassel, Beschluß vom 27.03.1992 - 9 TG 1112/89 -, NJW 1992, 3253; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluß vom 22.03.1990, aaO, S. 23 f).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 6 S 856/96
Sozialhilfeleistungen für eheähnliche Gemeinschaft: Übernahme freiwilliger …
Sozialhilfe hat nicht den Sinn, den Personen eheähnlicher Gemeinschaften das Risiko ihrer Lebensgemeinschaft und die aus ihrem insoweit gefällten Lebensentschluß verbundenen Konsequenzen abzunehmen und sie den Ehegatten gleichzustellen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.11.1991, FEVS 42, 160; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.03.1990, FEVS 41, 21). - OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
Sozialhilfe; Beiträge zur Krankenversicherung:; Einstandsgemeinschaft; …
Es hat sich damit der in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - jetzt nicht mehr umstrittenen Auffassung angeschlossen, daß ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Hilfesuchender gemäß § 122 Satz 1 BSHG auch für die Übernahme der von ihm aufgewendeten freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge auf das Einkommen und Vermögen seiner Partnerin (oder die Partnerin auf das ihres Partners) verwiesen werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. Juni 1988 - 4 OVG B 421/87; Beschl. v. 20. März 1992 - 4 M 2126/91, V.n.b.; vgl. ferner OVG Hbg., Beschl. v. 22. März 1990, FEVS 41, S. 21; OVG NW, Beschl. v. 14. November 1991; FEVS 42, 160; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 12. April 1995, FEVS 46, 213). - VG Braunschweig, 26.05.2004 - 4 B 243/04
Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Einkommensanrechnung; Kosten; PKW; Vorwegnahme …
Es besteht nach der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Obergerichte (OVG Mannheim, Urteil vom 8.7.1997, - 6 S 856/96 -, FEVS 48, 219 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 12.4.1995, - 5 M 25/95 -, FEVS 46, 213 f.; OVG Münster, Beschluss vom 14.11.1991, 24 B 2376/91, FEVS 42, 160 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.3.1990, Bs IV 92/90, FEVS 41, 21 f.), der sich die Kammer anschließt, auch kein Anspruch auf Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Antragstellers ohne Berücksichtigung des Einkommens seiner Lebensgefährtin. - VG Münster, 18.11.2003 - 5 K 1256/00
Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ; Voraussetzungen und …
Rn. 39 So auch OVG NRW, Beschluss vom 14. November 1991 - 24 B 2376/91; OVG HH, Beschluss vom 22. März 1990 - Bs IV 92/90-, FEVS 41, 21; VGH BW, Urteil vom 8. Juli 1997 - 6 S 856/96-, FEVS 48, 219.
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