Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 17.10.1986 - Bs VI 103/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung der besonderen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Spielhalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.09.1986 - 12 VG 3286/86
- OVG Hamburg, 17.10.1986 - Bs VI 103/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 3 S 2397/85
Betriebsverbot für Billardstube - Spielhallenbetrieb
Auszug aus OVG Hamburg, 17.10.1986 - Bs VI 103/86
Maßgebend ist hierfür, ob der Raum nach dem Gesamteindruck Spielhallenatmosphäre, das typische Spielhallenfluidum vermittelt, ob die Räumlichkeit insgesamt durch den Spielbetrieb geprägt ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 2.10.1985, GewArch 1986 S. 160 f.;… OVG Koblenz, Urt. v. 7.10.1981, GewArch 1982 S. 23 f.; ähnlich auch Backhaus, GewArch 1982 S. 78 f.). - VGH Baden-Württemberg, 09.06.1982 - 6 S 2448/80
Förderung der Prostitutionsausübung; Gaststättenerlaubnis; Widerruf; …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.10.1986 - Bs VI 103/86
Ein besonderes öffentliches Interesse daran, daß die Fortsetzung eines Gewerbes ohne die dafür erforderliche Erlaubnis mit sofortiger Wirkung unterbunden wird, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Grundsatz seit langem anerkannt (vgl. HamOVG, Beschl. v. 22.7.1982, GewArch 1982 S. 384; BayVGH, Beschl. v. 20.9.1985, GewArch 1986 S. 65 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94
Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten
OVG, Urteil vom 30. April 1992 - 3 L 289/91 -, GewArch 1992, 380; BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, GewArch 1992, 231 (232) und Beschluß vom 7. Mai 1990 - 3 ObOWi 55/90 -, GewArch 1990, 354; OVG Hamburg, Beschluß vom 18. März 1987- OVG BS VI 23/87 -,GewArch 1987, 302 f. und Beschluß vom 17. Oktober 1986 - OVG BS VI 103/86 -, GewArch 1987, 59; VGH BW, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160 (161).
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