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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.07.1997 - Bs VI 42/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16460
OVG Hamburg, 30.07.1997 - Bs VI 42/97 (https://dejure.org/1997,16460)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.1997 - Bs VI 42/97 (https://dejure.org/1997,16460)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - Bs VI 42/97 (https://dejure.org/1997,16460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsanordnung; Ausreisefrist; Ausweisung; Abschiebung; Sofortvollzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …

    Die Abschiebungsandrohung als solche kann nicht vollstreckt werden (so aber HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30) und es kann auch nicht von ihr Gebrauch gemacht (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14) werden.

    Die Ausreisepflicht muss weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch (etwa spätestens) zum Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist (a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3; Beschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 = EZAR 043 Nr. 25) vollziehbar sein (so auch HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG, RdNr. 15; a.A. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/423; Hailbronner, Ausländerrecht, Komm. zu § 50 AuslG, RdNr. 5).

  • VG Sigmaringen, 16.06.2003 - 9 K 2670/02

    Abschiebungsandrohung ohne vollziehbare Ausreisepflicht

    Im Übrigen kann die Abschiebungsandrohung als solche auch nicht vollstreckt werden (a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.07.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30) und es kann auch nicht von ihr Gebrauch gemacht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14).
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