Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4684
BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63 (https://dejure.org/1966,4684)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1966 - 3 RK 92/63 (https://dejure.org/1966,4684)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1966 - 3 RK 92/63 (https://dejure.org/1966,4684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,4684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bezug von Übergangsgeld - Krankengeld neben Übergangsgeld

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.10.1960 - 4 RJ 214/58
    Auszug aus BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63
    Nachzahlung an die Klägerin überwiesen hat; denn die ist nicht von ihrer Schuld gegenüber der AOK befreit worden" Sie wußte nämlich bei der Überweisung? daß die Klägerin von der AOK für dieselbe Zeit9 für die das "bergangsgeld bestimmt war, Krankengeld erhalten hatte und daß die AOK die Nachzahlung aufgrund des Forderungsübergangs für sich als Ersatz beanspruchte (55 4127 407 Abso 1 letzter Halbsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches {BGB -j7 BSG 13, 94" 96 f)" Die Kenntnis dieser Tatsachen schließt den guten Glauben der BfA an die Gläubigereigenschaft der -Klägerin und damit den Schuldnerschutz aus" Es ist unwe- 9.
  • BSG, 27.08.1965 - 3 RK 70/61

    Rückzahlung von Rentenbeiträgen - Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63
    Zwar sind Rente und Übergangsgeld nach Zweck" Voraussetzungen und Berechnung verschiedene Leistungen (BSG vom 270 August 1965 - 3 RK 70/61 zu 5 581 Abs" 4 RVO)" Insbesondere wird der Rentenbewerbery solange noch Maßnahmen zur Besserung der Erwerbsfühigkeit aussiehtsreich erscheinen und geplant sind, nicht Bentncrc Der Zweck des T"Therga.n{ .r"sgeldes" dem Versicherten zum Bewußtsein zu bringen, daß sein Zus and nur vorübergehend ist, entfällt jedoch bei nachträglicher Bewilligung von Übergangsgeld" Rente und Übergangsgeld gleichen sich im Rahmen des @ 183 EVO insofern? als beide Leistungen Lohnersatzfunktion haben" Dies aber ist der entscheiderde Gesichtspunkt für das Verbot von Deppelleistungenc Daß zum mindesten ein starkes sozialpolitisches Bedürfnis nuch gleicher Behandlung der Fälle des Zusammentreffens von rückwirkend gewährter Rente und rückwirkend gewührtem Übergangsgeld mit bereits gezahltem Krankengeld besteht9 zeigt auch % 201 des Entwurfs des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (BT-Drucks° IV/816)° In @ 201 Abs" 3, wonach der Anspruch auf Krankengeld entfallen soll" solange von einem Träger der Rentenversichcrung Übergangsgeld gewährt wird, ist ausdrücklich 8.
  • Drs-Bund, 07.12.1962 - BT-Drs IV/816
    Auszug aus BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63
    Zwar sind Rente und Übergangsgeld nach Zweck" Voraussetzungen und Berechnung verschiedene Leistungen (BSG vom 270 August 1965 - 3 RK 70/61 zu 5 581 Abs" 4 RVO)" Insbesondere wird der Rentenbewerbery solange noch Maßnahmen zur Besserung der Erwerbsfühigkeit aussiehtsreich erscheinen und geplant sind, nicht Bentncrc Der Zweck des T"Therga.n{ .r"sgeldes" dem Versicherten zum Bewußtsein zu bringen, daß sein Zus and nur vorübergehend ist, entfällt jedoch bei nachträglicher Bewilligung von Übergangsgeld" Rente und Übergangsgeld gleichen sich im Rahmen des @ 183 EVO insofern? als beide Leistungen Lohnersatzfunktion haben" Dies aber ist der entscheiderde Gesichtspunkt für das Verbot von Deppelleistungenc Daß zum mindesten ein starkes sozialpolitisches Bedürfnis nuch gleicher Behandlung der Fälle des Zusammentreffens von rückwirkend gewährter Rente und rückwirkend gewührtem Übergangsgeld mit bereits gezahltem Krankengeld besteht9 zeigt auch % 201 des Entwurfs des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (BT-Drucks° IV/816)° In @ 201 Abs" 3, wonach der Anspruch auf Krankengeld entfallen soll" solange von einem Träger der Rentenversichcrung Übergangsgeld gewährt wird, ist ausdrücklich 8.
  • BSG, 13.05.1970 - 4 RJ 87/70

    Zur Höhe des durch den Heilbehandlung gewährenden RV-Träger zu zahlenden

    Diese Vorschrift ist - wie der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits entschieden hat (vgl. hierzu BSG 25, 6 ff) - auf das vorgezogene Übergangsgeld des § 1241 Abs. 1 Satz 2 RVO sinngemäß anzuwenden.

    Dies hat der 3. Senat des BSG bereits entschieden (vgl. BSG 25, 6 ff); er hat dies aus § 183 Abs. 3 Satz 3 RVO gefolgert.

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 41/77

    Anspruchsübergang - Krankenkasse - Krankengeld - Vorgezogenes Übergangsgeld

    Das hat der Senat bereits mit Urteil vom 27. April 4966 (BSGE 25, 6) entschieden.

    das Übergangsgeld bereits an den Beigeladenen zur Auszahlung gebracht hat oder nicht (vgl BSGE 25, 6, 8, 9).

  • BSG, 04.10.1973 - 3 RK 9/72
    der Anspruch auf das bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes auf die Krankenkasse über; anderer« seits kann diese, wenn das Krankengeld das Übergangsgeld übersteigt, den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern (BSG 25, 6; 34, 168)" In allen Fällen, in denen die Krankenkasse hiernach für das von ihr gezahlte Krankengeld nur teilweise Ersatz aus einer rückwirkend bewilligten Leistung eines anderen Versicherungsträgers (Rente, Übergangsgeld) erhält, ist die Zeit der Zahlung des Krankengeldes auf dessen Höchstbezugsdauer anzurechnen° Der in der Revisionsbegründung vorgetragenen Auffassung der Klägerin, daß die Beklagte den Spitzanbetrag des Krankengeldes gemäß 5 183 Abs° 5 Satz } RVO abschreiben müsse, weitere Rechtsfolgen hinsichtlich der Bezugsdauer des Krankengeldes nicht entstünden, kann somit nicht gefolgt werden° ' P.

    Hierbei wird übersehen, daß die genannte Versichertengruppe trotz Entrichtung von Beiträgen sowohl zur Kranken- wie zur Rentenversicherung für die Zeit des Zusammentreffens von Krankengeld und Ubergangsgeld Leistungen nur in Höhe des Übergangsge1des erhält, während anderen Versicherten, deren Ubergangsgeld niedriger als das Krankengeld ist, bei rückwirkender Bewilligung von Übergangsgeld der überschießende Betrag des Krankengeldes verbleibt (@ 185 Abs° 5 Satz 5 RVG; BSG 25, 6)° Für die zuletzt genannten Versicherten kann sich im übrigen auch besonderen nur unter.

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 2/79

    Zulässigkeit einer Berufung - Übergang eines Anspruchs - Altersgeld - Ende des

    So war eine Lücke ua beim Zusammentreffen von Krankengeld mit nachträglich gezahlten Ubergangsgeld gefunden worden (BSGE 25, 6)» Die damalige Ehtscheidung sah sich an der entsprechenden Anwendung des 5 185 Abs. 5 Satz 2 BVD nicht dadurch gehindert, daß sich das Übergangsgeld von den in 5 185 Abs. 3 RVO genannten Leistungen in mehrfacher Hinsicht-unterscheidet; der entscheidende Gesichtspunkt für die Gleichstellung im Rahmen des 5 485 Abs. 3 Satz 2 BVD sei die allen diesen Leistungen zukommende lohnersatzfunktion (aaO S"8)" Diese Funktion stellen noch viele andere Entscheidungen als maßgebend heraus; sie haben es als wesentlich bezeichnet, daß 5 485 Abs. 3 und 4 EVO über das dort festgelegte Ende des Krankengeldes hinaus Doppelleistungen mit jeweils voller Lohnersatzfunktion verhindern sollen (SozR Nrn 6, 47, 24, 25, 54 zu S 185 RVO)" Solche Doppelleistungen können aber auch beim Zusammentreffen von Krankengeld mit vorzeitigem Altersgeld, Altersgeld oder Landabgaberente nach dem GAL erfolgen; denn hierbei handelt es sich insgesamt ebenfalls um das Arbeitsleben (Etwerbsleben) abschließende Leistungen, die frühere Arbeitseinkünfte (Erwerbseinkünfte) ersetzen sollen° Daß die Leistungen nach dem GAL - weil als Zuschüsse zu Altenteilsleistungen gedacht - allgemein niedriger sind als die Erwerbsunfähigkeitsrenten und Altersruhegelder aus der Rentenversicherung, steht dem nicht entgegen (auch 5 485 Abs. 3 und 4 RVO nehmen nicht die "Sockelrenten" der nur begrenzte Zeit pflichtversicherten Handwerker von ihrem Anwendungsbereich aus); entscheidend ist, daß der Gesetzgeber neben den Leistungen nach dem GAL zwar Altenteilsleistungen, nicht aber weitere Erwerbseinkünfte voraussetzt, so daß auch das vorzeitige Altersgeld, das Altersgeld und die Landabgaberente nach dem GAL eine volle Lohnersatzfunktion (Verdienstersatzfunktion) habenü Daß der "Zuschußfunktion" dieser Leistungen zu Altenteilsleistungen hier keine Bedeutung beizumessen ist, bestätigt 5 20 Abs. 5 Satz 2 KVLG.
  • BSG, 26.06.1973 - 2 RU 112/70

    Anspruch auf Rentennachzahlung - Übergang - Erwerbsunfähigkeit - Rente -

    Damit besteht nach der Überzeugung des Senats eine Lücke im Gesetz, die vom Gericht jedenfalls dann auszufüllen ist (vgl° dazu im einzelnen die in BSG 14, 258, 251 erörterten Grundsätze), wenn - wie hier - kein überzeugen- der Grund dafür ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber sich gerade bei nachträglich bewilligter Eu-Rente mit einem kaum zu verwirklichenden Anspruch des Unfallversicherungsträgers gegen den Versicherten auf Rückzahlung des Verletztengeldes begnügen wollte° Hier haben im wesentlichen die gleichen Grundsätze zu gelten, die der 5, Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in BSG 25, 6, 7 ff zu 5 185 Abs" 6 RVG für das Verhältnis Krankengeld Übergangsgeld von und ausgesprochen hat° Dort hat das BSG entschieden, daß 5 185 Abs° } Satz 2 und 5 EVO entsprechend anzuwenden ist, wenn während des Bezugs von Übergangsgeld Krankengeld gewährt wird (5 185 Abs° 6 Satz 1 RVG; im Ergebnis ebenso: Brackmaâ- â- , Handbo der Soners, Bd, II, 4, bis 7, Aufl." 3, 598 a)" Da der Wille des Gesetzgebers, Doppelleistungen auszuschließen, in @ 562 Abs° 2 BVG gleichermaßen wie in 5 185 Abs° 5 und 6 BVD zum Ausdruck kommt und der im vorliegenden Fall gegebene Tatbestand dem in 5 185 Abs° 5 Satz 2 und 5 RVO geregelten Sachverhalt in allen wesentlichen Pun ten entspricht, ist der Senat zu dem Ergebnis gelangt, daß die Vorschrift des @ 185 Abs° 5 BVD auch hier entsprechend anzuwenden ist°.
  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

    der vor allem zur Lückenfüllung durch Richterrecht eröffnet (vgl BSGE 25, 6, ?; 51, 100, 101; 168, 169; 190, 195; 52, 15, 15).
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64

    Keine Gleichstellung von Übergangsgeld und Rentenzahlungen - Zusammenfallen von

    fallzeiten nicht" wie sie mit Recht geltend macht° Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht erfüllt" Nach % 4259 Abs" 4 Nr" 5 RVO sind Ausfallzeiten im Sinne des 5 4258 RVG Zeiten des Bezuges einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit (@ 4260 RVG) zusammenfallen, wenn nach Wegfall der Rente erneut Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit oder wenn Altersruhegeld oder Hinterbliebenenrente zu gewähren ist° In dem Zeitraum vom 22° Juni 4957 bis zum 450 Mai 4958 fallen für den Kläger keine Zeiten des Bezugs einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit zusammenfallen° Er hat für diese Zeiten keine Rente" sondern Ubergangsgeld bezogene Das Übergangsgeld kann bei Anwendung des 5 4259 Abso 4 Nr° 5 RVO einer Rente aber nicht gleichgestellt werden° Rente und Übergangsgeld sind nach ihrer Zweckbestimmung verschiedenartige Leistungeno Zwar ist die entsprechende Anwendung von Vorschriften" die ihrem Wortlaut nach nur "Rente" betreffen" auf das Übergangsgeld nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie das Bundessozialgericht (BSG) zu verschiedenen Bestimmungen bereits entschieden hat" Jedoch hängt es vom Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift" die nur "Rente" erwähnt° ab? ob Übergangsgeld miterfaßt werden soll (vglo SozR Nro 44 zu 5 446 sec; BSG 25, 6 zy @ 485 Abs° 3 Satz 2 und 5 RVG; BSG 24, 4 zu 5 584 Abs" 5 Satz 5 RVG; BSG 47, 258" 240)° Die Vorschrift des 5 4259 Abs° 4 Nr° 5 RVG läßt nach dem Zweck, den sie verfolgt" die Gleichsetzung von Rente und Ubergangsgeld indessen schon deshalb nicht zu9 weil sie nur die Berechnung einer späteren Rente betrifft und sich Rente und Übergangsgeld gerade auch in der Art der Berechnung wesentlich unterscheidena Die Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten und der Zahl der von ihm unterhaltenen Familienangehörigen (@ 4244 Abso 2 RVO)" die Berechnung der Höhe der Rente dagegen nach den Versicherungsbeiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre" Bei einer späteren Rente ist infolge des nun höheren Lebehsalters des Verm 5.
  • LSG Bayern, 04.04.2001 - L 19 RJ 35/97
    Dass es im Interesse der Klagepartei uU nahegelegen hätte, das Klageverfahren zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens analog § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen und dadurch das einzig ersichtliche Prozesshindernis für eine Sachentscheidung zu beseitigen (vgl BSGE 25, 6; SozR 1500 § 78 Nr. 6), ändert an den Rechtswirkungen der Klagerücknahme nichts.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 6/79
    So war eine Lücke ua beim Zusammentreffen von Krankengeld mit nachträglich gezahltem Übergangsgeld gefunden worden (BSGE 25, 6).
  • BSG, 29.05.1968 - 4 RJ 219/66

    Zum Recht des Sozialhilfeträgers wegen eines Ersatzanspruchs nach RVO § 1531 auf

    fassung haben bereits der 5" und 12° Senat in rechtsähnlichen Fällen Rente und Ubergangsgeld gleichbehandelt" Der 3" Senat hat entschieden, daß 5 185 Abs° 3 Satz 2 BVD - diese Vorschrift betrifft den Übergang des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes auf die Krankenkasse - entsprechend anzuwenden ist, wenn während des Bezuges von Übergangsgeld Krankengeld gewährt wird (BSG 25, 6)° Die Entscheidung ist damit begründet, daß der Gesetzgeber es lediglich aus Versehen unterlassen habe, das nachträgliche Zusammentreffen von Krankengeld und Übergangsgeld ebenso zu regeln wie das Zusammentreffen von Krankengeld und Rente° - Der 12° Senat hat durch Urteil vom 27" September 1965 (SozR Nr° 11 zu 5 146 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) den Berufungsausschluß des 5 146 SGG für gewisse Rentenansprüche auf Übergangsgeld ausgedehnt, weil dieses rentenähnlichen Charakter habe° Hiernach muß das auf einer unzutreffenden Rechtsauffassung beruhende Urteil des LSG aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das den Zugriff der ...ll.
  • BSG, 22.02.1972 - 3 RK 46/69

    Bezugsdauer des Krankengeldes - Anrechnungsfähige Zeiten - Teilweiser

  • BSG, 27.04.1973 - 3 RK 57/71
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht