Rechtsprechung
| BSG, 11.06.1959 - 11/10 RV 216/57 |
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Zur Entscheidung über die besondere berufliche Betroffenheit
Papierfundstellen
- BSGE 10, 69
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem …
Das SG hat sich dabei auf die Rechtsprechung des BSG stützen können (vgl. BSG 10, 69;… SozR BVG § 30 Nr. 7; BSG in BVBl 1960 S. 51).Was die soziale Gleichwertigkeit angeht, so ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 10, 69; 12, 212; 21, 263; Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 699/63 -) nicht gegeben, wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt.
- BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
Betriebsratstätigkeit - Kein Einfluß auf berufliches Betroffensein
In Übereinstimmung mit dem üblichen Sprachverständnis wird als (ausgeübter) Beruf die auf die Dauer vorgesehene - nicht nur vorübergehende - Arbeit bezeichnet, die der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (BSGE 23, 231, 233;… SozR Nr. 13 zu § 45 BVG; auch BSGE 10, 69, 71; 33, 151, 155 f; Urteil vom 16. Juli 1968 - 9 RV 610/67).Ferner kann bedeutsam sein, daß zwar nicht der wirtschaftliche Ertrag einer Tätigkeit, wohl aber das durch sie vermittelte soziale Ansehen wesentlich hinter dem zurückbleibt, was der einzelne in seinem Arbeitsleben ohne die Schädigung hatte (BSGE 10, 69; 12, 212; 29, 139, 142;… SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; Urteil vom 24. November 1965 - 9 RV 610/64; 10. Oktober 1972 - 9 RV 748/71).
- BSG, 15.12.1961 - 8 RV 1445/59
Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen besonderer beruflicher Betroffenheit
Ein Abgleiten in der sozialen Schicht, wie es der Berufswechsel vom gelernten Gärtner zum ungelernten Hilfsarbeiter in der Metallindustrie darstellt, bedeutet einen sozialen Abstieg und rechtfertigt auch ohne Einkommensminderung eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen besonderer beruflicher Betroffenheit (Anschluß BSG 1959-06-11 11/10 RV 216/57 = BSGE 10, 69).Selbst innerhalb eines einheitlichen Berufsstandes gibt es Tätigkeiten, die sich nicht nur hinsichtlich des wirtschaftlichen Ertrags, sondern auch in der sozialen Wertung voneinander unterscheiden; deshalb kann - und gegebenenfalls nach Lage des Einzelfalles muß -, (Anschluß BSG 1959-06- 11 11/10 RV 216/57 = BSGE 10, 69) auch bei Personen, die vor Eintritt der Schädigungsfolgen Arbeiter gewesen und nach Eintritt dieser Folgen Arbeiter geblieben sind, die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach BVG § 30 (aF und nF) höher als im allgemeinen Erwerbsleben zu bewerten sein; insbesonders kann - und gegebenenfalls nach Lage des Einzelfalles muß - dies der Fall sein, wenn ein früherer Facharbeiter nach der Art der Schädigungsfolgen nur noch als Hilfsarbeiter Verwendung finden kann.
- BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70
Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines …
Daß ferner der Beruf eines Wachmanns mit dem eines Kulturbautechnikers (oder gar dem des Kulturbzumeisters) schon angesichts der ganz unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten sowie der Stellung und des Ansehens in der Gemeinschaft (vgl. hierzu BSG 29, 139 [142] mit Hinweisen u.a. auf BSG 10, 69 und 12, 212) nicht entfernt sozial vergleichbar ist, auch wenn der Kläger etwa dasselbe verdient haben sollte wie ein Kulturbautechniker unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung, liegt auf der Hand. - BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70
Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei …
Die soziale Gleichwertigkeit ist nach Ansicht dieses Gerichts dann nicht gegeben, "wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt" (vgl. BSGE 29, 139 [142] mit Hinweisen u.a. auf BSGE 10, 69 und 12, 212); maßgebend ist hierbei die Auffassung der Gesellschaft und das Ansehen, das der Betroffene nach der Verkehrsauffassung genießt; im selben Urteil heißt es später (S. 143): "Neben dem Sozialprestige müssen ... ebenso die wirtschaftlichen und finanziellen Nachteile berücksichtigt werden, weil auch von diesen das besondere berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG abhängt." Als Maßstab für die soziale Gleichwertigkeit wird im vorliegenden Fall der Beruf des mittleren Reichsarbeitsdienstführers zu gelten haben. - LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 VS 5104/05 Was die soziale Gleichwertigkeit anbelangt, ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht gegeben, wenn der erreichte Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt (BSGE 10, 69; 12 212; 21, 263).
- BSG, 26.04.1967 - 9 RV 820/64
Zur Veränderung der wesentlichen Verhältnisse iSd BVG § 62 durch wirtschaftliche …
Der Auffassung des LSG, daß auch bei einem weiteren (erheblichen) Anwachsen der Differenz zwischen dem im neuen Beruf erzielten und dem im früheren Beruf erreichbar gewesenen Einkommen eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des © 62 BVG nicht angenommen werden könne, vermag der Senat allerdings nicht ohne Einschränkung zuzustimmen° Wie das Bundessozialgericht (BSG) in BSG 12, 212 entschieden hat, ist ein Beruf, der zu einer erheblichen wirtschaftlichen Einbuße führt, in der Regel dem früheren nicht sozial gleichwertig und kann deshalb ein besonderes beruflichen Betroffensein begründen (vgl° @ 30 Abs" 2 Buchstabe a BVG idF des 1", 2° und 30 NOG)" Wenn andererseits ein berufliches Betroffensein auch dann vorliegen kann, wenn die spätere Tätigkeit zwar keine Einkommenseinbuße mit bringt, aber in der sich sozialen Wertung hinter der früheren Tätigkeit wesentlich zurückbleibt (vgl" BSG 10, 69), so wird ein erheblich höheres Einkommen im neuen Beruf doch in der Regel die Annahme einer besonderen beruflichen Betroffenheit nicht mehr zulassen, weil dann ein sozialer Abstieg nicht mehr gegeben ist" Eine wesentliche Erhöhung des Einkommens kann sonach zu einer Neufeststellung auch dann Anlaß geben, wenn das berufliche Betroffensein bei der früheren Feststellung nicht wegen einer Einkommenseinbuße bejaht worden ist° Erfährt beispielweise der spätere Beruf etwa durch allgemeine wirtschaftliche" gesellschaftliche oder politische Umstände eine beträchtliche wesentlich führt?. - BSG, 23.06.1960 - 11 RV 144/58
Zum Ausgleich, der die besondere Berücksichtigung des früheren Berufs - über die …
Sozial gleichwertig ist ein Beruf, der sich in gleichem Maße wie der frühere Beruf aus dem allgemeinen Erwerbsleben heraushebt; nicht sozial gleichwertig ist in der Regel jedenfalls der Beruf, der zu einer erheblichen wirtschaftlichen Einbuße führt (Fortführung BSG 1959-06-11 11/10 RV 216/57 = BSGE 10, 69). - BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63
Zur Frage der beruflichen besonderen Betroffenheit eines Angestellten im …
Das BSG hat zu 5 50 BVG bereits entschieden, daß ein Beschädigter dann beruflich besonders betroffen ist, wenn die spätere Tätigkeit in der sozialen Wertung hinter der früheren Tätigkeit weöentlich zurückbleibt (BSG 10, 69)° Im vorliegenden Falle hat das LSG die Auffassung vertreten, daß die Tätigkeit des Klägers als Angestellter in der Registraturabteilung des Landesvermessungsamts München sozial nicht geringer als die eines vergleichbaren Beamten zu werten ist° Der Kläger macht insoweit mit der Revision keine Einwände geltend; er ist der Meinung, daß bei ihm durch die Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis eine wirtschaftliche Schädigung in erheblichem Ausmaß eingetreten ist, Das BSG hat hierzu ausgesprochen (vgl. BSG 10, 69; 12, 212), daß in der Regel nicht sozial gleichwertig jedenfalls der Beruf ist, der zu einer "erheblichen" 1. - BSG, 10.12.1975 - 9 RV 536/74 des % 50 Abs. 2 Satz 2 BVG (…vgl. dazu BSG 15, 20 - SozR Nr. 8 zu 5 50 BVG) als Fleischer tätig sein könnte bleibt zu prüfen, ob die Tätigkeit als Aufseher, die er als solche in einer Hilfsarbeiterstellung bezeichnet, sozial gleichwertig ist (BSG 10, 69;… 12, 212 = SozR Nr. 7 zu 5 50 BVG;… BSG 29, 159 = SozR Nr. 37 zu 5 50 BVG).
- BSG, 28.04.1965 - 9 RV 470/62
- BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
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