Rechtsprechung
| BSG, 16.11.1961 - 7/9 RV 306/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 15, 246
- NJW 1962, 1079 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 91/79
Anspruch auf Witwenrente - Auflösung der dritten Ehe - Wiederaufleben
Ebenso hat der 9. Senat im Urteil vom 16. November 1961 - 7/9 RV 306/60 (= BSGE 15, 246 = SozR Nr. 5 zu § 44 BVG) zur Beihilfe i.S. des § 44 Abs. 4 BVG i.d.F. vom 1. Juli 1957 und zum Wiederaufleben der Witwenrente i.S. des § 44 Abs. 2 BVG i.d.F. vom 27. Juni 1960 entschieden und ausgeführt, die Fortsetzung der "Versorgungskette" nach dem an den Folgen einer Schädigung Verstorbenen sei auch dann nicht mehr möglich, wenn die dritte Ehe mit dem zweiten Mann geschlossen worden sei. - BSG, 06.07.1971 - 9 RV 776/70
Hinterbliebenenrente - Frühere Ehefrau - Geschiedene Frau - Wiederheirat - …
in der vorhergehenden Fassung; BSG 15, 246 zu 5 44 Abs, 4 BVG idF vom 6" 6° 1956 und @ 44 Abs° 2 BVG in der seit dem l° NOG geltenden Fassung; BSG 17, 120 zu 5 44 Abs, 1 BVG nF)° Die "Versorgungskette" (BSG 12, 127, 154) nach dem ersten Ehemann, der an Schädigungsfolgen verstorben ist, wird nicht über die nächste Eheschließung hinaus fortgesetzt; sie reicht nicht einmal so weit, wenn nicht vor dieser ersten Hiederverheiratung bereits ein Anspruch auf Witwenrente auf Grund der vorausgegangenen Ehe entstanden war" Die Ehefrau, die, wie im vorliegenden Fall, nicht bereits vor der Wiederverheiratung einen Hinterbliebenenversorgungsanspruch nach dem BVG gehabt hat, kann einen solchen nach 5 42 Abs° 1 Satz 1 BVG überhaupt nicht erwerben, wenn im Verhältnis zu ihrem verstorben früheren Ehemann infolge neuen Eheder schließung, ungeachtet einer etwa nach der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung, eine eherechtliche Versorgung schlechthin ausgeschlossen ist° Eine andere Rechtslage besteht im Fall der Klägerin nicht etwa deshalb, weil sie nach der Scheidung der zweiten Ehe in einem ghgähnlighen Verhältnis mit ihrem ersten Ehemann gelebt hat" Die gesamte Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG knüpft an gesetzlich geschlossene und geschiedene Ehen an, nicht aber an tatsächliche Lebensgemeinschaften, die eheähnlichen Charakter haben°. - BSG, 18.02.1970 - 10 RV 75/68
Witwenrente - Zweite Wiederheirat - Härteausgleich
Nach den von der Revision nicht angegfiffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG (% 165 SGG) hat die Klägerin, nachdem ihre zweite Ehe aus dem Alleinverschulden ihres Ehemannes rechtskräftig geschieden war, diesen erneut geheiratet, und auch diese, also die dritte Ehe der Klägerin, ist aus Alleinv rschulden des Ehemannes geschieden werden° Das BSG hat hierzu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten (…vgla BSG in SozR BVG @ 44 Nr° 4 = BSG 12" 127; Nr° 5 : BSG 15, 246; Nr° 6 : BSG 17, 120; Nr" 10 : BSG 26, 77; Urteil des erkennenden Senats vom Dezember 1964 - 10 RV 495/62), daß eine Vitvenbeihilfe ll°.
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