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Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1964 - 3 RK 15/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,5992
BSG, 30.10.1964 - 3 RK 15/60 (https://dejure.org/1964,5992)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1964 - 3 RK 15/60 (https://dejure.org/1964,5992)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - 3 RK 15/60 (https://dejure.org/1964,5992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 67
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen; …

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 3 RK 15/60
    Die beklagte Ersatzkasse war zwar nach dem das ganze Sozialversicherungsrecht beherrschenden Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Versicherten auch bei Ermessensleistungen verpflichtet, keine willkürlichen Differenzierungen, sei es im begünstigenden, sei es im benachteiligenden Sinn, vorzunehmen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. März 1959 in BSG 9, 232, 236).

    Im Gegenteil ist festzustellen, daß der Gedanke der Anrechnung von Leistungen eines Versicherungsträgers auf diejenigen eines anderen Versicherungsträgers dem Grundgedanken der Sozialversicherung - angemessenen Schutz und angemessene Hilfe für den Einzelnen in den Wechselfällen des täglichen Lebens (BSG 9, 232, 236) - nicht widerspricht und im Gesetz wiederholt seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. z. B. § 183 Abs. 3, § 189 Abs. 2, § 1241 Abs. 3, §§ 1278 ff, § 1291 Abs. 2 RVO; § 18 Abs. 3, § 68 Abs. 2 AVG).

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 6/72
    sicherten und deren Angehörigen sieherzustellen {% 568 Abs° 4 EVO; vgl° BSG 20, 75, 84)0 Wenn dafür gesaâ- tvertragliche Regelungen vorgesehen und erforderlich sind (% 568 g Abs° 2 Satz 1 RVG), so kann die Zahnprothetik als wesentlicher Teil der kassenärztlichen Versorgung davon nicht ausgenommen bleiben, zumal wenn man berücksichtigt, daß .die Versorgung mit Zahnersatz Regelleistung into Auf Grund des Erlasses des Reichsarbeitsministcrs vom 2, November 1945 (Verbesserungscrlaß) zu Abschn° I Nr, 4, wonach die Krankenkassen den Versicherten zu den Kosten der Versorgung mit Zahnersatz Zuschüsse gewähren oder die gesamten Kosten übernehmen können, ist die Versorgung mit Zahnersatz eine Leistung eigener Art mit teilweisor oder völliger Kostenerstattung (BSG 25, 116, 419;… SozR Nr° 55 zu.ä 482 RVG), Der inhalt des mit gesetzesgleicher Wirkung ergangenen (BSG 22, 67, 68) und " g.

    5 479 Abs° 5 RVG), sondern durch den Verbess rungserlaß vorgeschrieben ist, stellt sie eine Regelleistung i"S" des % 479 Abs° 4 und 2 RVG der {BSG 22, 67, 68) und ist daher in den Gesamtvertrag aufzunehmen° Auch die Parteien des EMV-Z 4962.

  • BSG, 23.04.1968 - 9 RV 730/65

    Verlängerung der Krankenhilfe - Satzungsgemäße Mehrleistung - Ausgeschlossene …

    es nicht gerechtfertigt sei, Angehörige einer bestimmten Gruppe einem Ausnahmerecht zu unterstellen (…aaO S, 400 c), Andererseits hat das BSG in BSG 22, 67 keinen Verstoß gegen Art, 3 Abs, gegen den versicherungsmäßigen.

    lage zu BAnzc Nr° 157 vom 15° August 1956 -)° Dergemäß ist auch nicht festgestellt, daß sich der Beigeladene F:;üäf; und die anderen bei der Klägerin versicherten Beschädigten durch die strittige Satzungsbestimmung ungleich behandelt fühlten; sie mußten sich - anders als in den oben angeführten Entscheidungen in BSG 22, 67 und im Urteil vom 250 Mai 1966 - nicht mit der ganzen oder teilweisen Anrechnung eines von dritter Seite gewährten Zuschusses zufrieden " geben" Der beigeladene szitthat auch nach Ablauf der 26-Wochenfrist Leistungen von seiner Krankenkasse (Ersatzkasse) erhalten° Denn diese hatte die Heilbehandlung nach @ 14 Abs° 2 Sätze 1 und 2 BVG aF grundsätzlich auch dann durchzuführen, wenn ihre Leistungspflicht nach Gesetz oder Satzung erschöpft war° Für die Zeit danach änderte sich nur der Ersatzanspruch der Krankenkasse gegen die ...])-.

  • BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74

    Krankenkasse - Sachleistung - Ärztliche Behandlung - Zahnprothetische Versorgung …

    Der Erlaß, der insoweit durch das Reha AnglG aufgehoben worden ist, war mit gesetzesgleicher Wirkung ergangen und weiterhin gültig (BSG 22, 67, 68; 55, 105, 107).
  • BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65

    Kostenzuschüsse zum Zahnersatz zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung …

    Es kann darum nicht außer Betracht bleiben, daß die Beklagte schon vor der Rentenreform von 1957 Kostenzuschüsse zum Zahnersatz aus Rehabilitationsgründen gewährt hat (…vgl. ihre Richtlinien vom 2. Juni 1955, Angestelltenversicherung 1955, S. 135); zu berücksichtigen ist auch, daß die gesetzliche Krankenversicherung, die medizinische Maßnahmen regelmäßig nur als Sachleistungen vorsieht, - im Gegensatz zur Unfallversicherung, zur Kriegsopferversorgung und zur Sozialhilfe - beim Zahnersatz gleichfalls nur Kostenzuschüsse gewährt (Abschnitt I Nr. 4 des Verbesserungserlasses vom 2. November 1943; BSG 22, 67).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 67/70
    Dieser - mit gesetzesgleicher Wirkung (BSG 22, 67, 68) ergangene und weiterhin gültige - Erlaß bestimmt in Abschnitt I 4 "Leistungen für Zahnersatz, Zehnkronen und Stiftzähne" zu §§ 182, 187 Nrn. 3 und 4, § 193 RVO: Die Kasse kann zu den Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Stiftzähne Zuschüsse gewähren oder die gesamten Kosten übernehmen.
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 39/85

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ermessensausübung

    Darüber hinaus darf sie im Einzelfalle nicht ohne rechtfertigenden Grund von einer durch allgemeine Verwaltungsanweisungen eingegangenen Selbstbindung bei der Ausübung des Ermessens abweichen, wie es zB im Kug-Sammelrunderlaß 307/37." im Rahmen der Ziffern 13.30 ff geschehen ist (vgl dazu BSGE 22, 67, 69; 29, 246, zug; 31, 258, 252 ff; 35, 178, 182; 45, 1u2, 148).
  • BSG, 17.02.1972 - 2 RU 29/69

    Anspruch auf Gewährung von Heilbehandlung

    vom 20 November 1945 betreffend Verbesserungen in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verbesserungserlaß - (AN 1945" 485} die Kosten für den Zahnersatz-durch Goldplomben insgesamt übernimmt oder einen Zuschuß gewährt (vglo BSG 22, 67)" Soweit aber ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten erstattet" ist gemäß @ 565 Abs() 1 Satz 2 EVO ein Anspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten nicht entstanden° Das LSG hätte deshalb die Leistungspflicht eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung nicht offenlassen dürfen° Da insoweit keine Feststellungen getroffen sind, muß das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit.
  • BSG, 28.07.1972 - 8 RV 127/72

    Ersatzanspruch - Regreß - Zahnersatz - Krankenkasse - Zuschuß - Irrtum - …

    nach % 40 Abs" 4 BVG einen Anspruch° Desgleichen stand ihm als Mitglied der Klägerin aufgrund der gesetzesgleichen und noch gültigen Regelung des Abschn° I Nr° 4 des Erlasses des Reichsarbeitsministers (RAM) vom 2° November 4945 - AN 4945" 485 - (vgl.° insbes° BSG 22, 67, 68; BSG" Urteil vom 250 November 4966 - 5 RK 45/65 -"in USK Nr" 6696; und auch BSG 9, 442, 422 f; 48, 244; BSG, Urteil vom 46° Dezember 4965 % 484 RVG Nr° 45) insoweit.
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 58/64

    Gewährung von Zuschüssen bei Heilmitteln und Hilfsmitteln

    Der erkennende Senat hat bereits bezüglich der Anrechnung des Zusehusses eines Rentenversicherungsträgers auf die Beihilfe einer Krankenkasse zum Zahnersatz entschieden (BSG 22, 67), daß die Festlegung einer Eigenleistung der Krankenkasse bei nicht zugleich rentenversicherten Mitgliedern auf einen Betrag von 66 2/3 VDH" des Vertragssatzes" bei zugleich rentenVersicherten Mitgliedern aber auf einen Betrag von nur 46 2/5 VOHo des Vertragssatzes keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und gegen den sozialversieherungsrechtlichen Gleiehbehandlungsgrundsatz darstellt; dabei ergab sich bei einem Zuschuß von 46 2/5 V"H" unter Berücksichtigung des Zusehusses der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Leistung von insgesamt 80 VQHQ des Vertragssatzes° Maßgebend für diese Entscheidung waren folgende Erwägungen: Es bestand Weder eine vertragliche Verpflichtung noch ein gesetzliches Gebot für die Krankenkasse" den Zusehuß des Rentenversieherungsträgers nicht anzurechneno.
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