Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1841
BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65 (https://dejure.org/1968,1841)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1968 - 9 RV 604/65 (https://dejure.org/1968,1841)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - 9 RV 604/65 (https://dejure.org/1968,1841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Aufrechnung des Heilerfolges einer notwendigen Operation auf die dadurch verursachte Schädigung eines zuvor gesunden Organs durch die Versorgungsverwaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Nicht notwendige Operation - Operationsbedingte Gesundheitsschädigung - Rentenansprüche - Aufrechnung mit Heilerfolg - Kriegsopferversorgung - Vorteilsausgleichung - Überholende Kausalität

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61

    Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen …

    Auszug aus BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65
    Buchst" k BVG der Dienst auf Grund der Notdienstverordnung vom 15° Oktober 1958° Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, daß die durch militärärztliche Eingriffe entstandenen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen Schädigungsfolgen im Sinne des BVG sein können (BSG 17, 60, 61 f sowie Urteil vom 15° Juli 1959 - 9 RV 468/55 - ;… vgl" auch BSG in SozR Nr° 19 zu 5 1 BVG und Wilke, Bundesversorgungsgesetz, Handkommo, 2° Aufl° @1 Anm" 11 5 - S° 26, 27 - und V 10 b - S0 54)" Bei einer Gesundheitsstörung als Folge eines militärärztlichen Ein- griffe kommt es nicht darauf an, ob das Leiden, das zur Behandlung geführt hat, eine Schädigungsfolge ist° Heilfürsorge wird dem Soldaten - und ebenso dem zum Notdienst Verpflichteten nicht gewährt, weil durch die ärzt- - auch nur er.
  • BSG, 09.09.1966 - 5 RKn 137/65

    Rechtsverordnung - Ermächtigungsgrundlage - Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65
    Das Ausmaß der durch die Schädigung erlittenen störung (% 1 Abs, 1 BVG) wird durch den Grad der nach 5 50 BVG festzusetzenden NdE bestimmt" Die MdB ist somit die Bewertung des Schadens, der "mit" der Gesundheitsstörung, d"ho durch diese, gemessen an der Erwerbsfähigkeit, eingetreten ist (vgl° BSG 25, 191)° Regelmäßig läßt sich deshalb der Umfang der Schädigung durch einen Vergleich des vor der Schädigung bestehenden Gesundheitszustandes mit dem Zustand, der sich nach der Schädigung ergeben hat, ermitteln (vgl° BSG 25, 191), Das gilt besonders-dann, wenn ein Leiden durch die Schädigungsfolge verschlimmert werden ist° War das Leiden nicht durch den militärischen Dienst oder die ihm gleiche gestellten Umstände entstanden, muß deshalb der schädigungsunabhängige Anteil der MdB ermittelt werden, um hierdurch die schädigungsbedingte MdE nach 5 50 BVG als Grundlage für die Höhe der Rente feststellen zu können" Wenn hierbei auf den Zustand vor und nach der Schädigung abgestellt wird, so ist jedoch zu beachten, daß diese zeitliche Gegenüberstellung ungenau ist und daß es nur auf den Umfang der durch die Schädigung geminderten Erwerbsfähigkeit und nicht auf den zeitlichen Vergleich - vor und nach der Schädigung - ankommt, Im vorliegenden Fall hat die Operation ein zweifaches Ergebnis gehabt; es wurde etwa gleichzeitig, d."h° durch den" selben operativen Eingriff, der beiderseitige Kropf beseitigt, aber auch die Funktion der Stimmbänder erheblich beeinträchtigt° Die ohne ärztliche aus Anlaß des schweren Kropfleidens.
  • BSG, 15.07.1959 - 9 RV 468/55
    Auszug aus BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65
    Buchst" k BVG der Dienst auf Grund der Notdienstverordnung vom 15° Oktober 1958° Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, daß die durch militärärztliche Eingriffe entstandenen oder verschlimmerten Gesundheitsstörungen Schädigungsfolgen im Sinne des BVG sein können (BSG 17, 60, 61 f sowie Urteil vom 15° Juli 1959 - 9 RV 468/55 - ;… vgl" auch BSG in SozR Nr° 19 zu 5 1 BVG und Wilke, Bundesversorgungsgesetz, Handkommo, 2° Aufl° @1 Anm" 11 5 - S° 26, 27 - und V 10 b - S0 54)" Bei einer Gesundheitsstörung als Folge eines militärärztlichen Ein- griffe kommt es nicht darauf an, ob das Leiden, das zur Behandlung geführt hat, eine Schädigungsfolge ist° Heilfürsorge wird dem Soldaten - und ebenso dem zum Notdienst Verpflichteten nicht gewährt, weil durch die ärzt- - auch nur er.
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …

    Rn. 87 Im Urteil vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65, hat das BSG primär wegen des Ausschlusses der freien Arztwahl bei der militärärztlichen Behandlung wehrdiensteigentümliche Verhältnisse gesehen und die Frage der Anerkennung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung als eine Frage der Kausalität betrachtet, die im Einzelfall zu entscheiden sei.

    Eine solche Konstellation lag auch den Entscheidungen des BSG vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65, und vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R zugrunde.

    Rn. 132 Die Entscheidung des BSG vom 24.03.1987, Az.: 4b RV 13/86, legt - wie auch schon das Urteil vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65, ohne dass es damals überhaupt rechtlich darauf angekommen wäre - den Eindruck nahe, dass es für das BSG von entscheidender Bedeutung gewesen wäre, dass die zugrunde liegende Behandlung lege artis durchgeführt worden ist.

    175 Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65, und vom 24.03.1987, Az.: 4b RV 13/86) ist davon auszugehen, dass es an der für einen versorgungsbegründenden Unfall erforderlichen engen inneren Beziehung zwischen Wehrdienst und unfallbringender Verrichtung immer dann fehlt, wenn die Behandlung wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung durchgeführt wird.

    Diese Grundsätze unterscheiden nicht danach, welche Ursache (dienstlich bedingt oder nicht) die Erkrankung hat (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - mögliche Schädigung durch …

    Die Frage nach den Auswirkungen einer truppenärztlichen Behandlung im Einzelfall ist in der Senatsrechtsprechung aber stets als entscheidend angesehen worden (…explizit etwa BSG Urteile vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 1 = Juris RdNr 20 und vom 28.6.1968 - 9 RV 604/65 - BSGE 28, 145, 146 = SozR Nr. 31 zu § 30 BVG = Juris RdNr 15) .
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung - …

    Besteht die Behandlung in einem (operativen) Eingriff, kann darin nach der Rechtsprechung unabhängig von der Feststellung eines Kunstfehlers ein schädigender Vorgang gesehen werden (vgl BSGE 28, 145, 148 = SozR Nr. 31 zu § 30 BVG;… BSG SozR 3200 § 80 Nr. 2;… SozR 7190 § 4 Nr. 1;… BSGE 57, 171, 178 = SozR 3200 § 81 Nr. 20).

    Bei einer ärztlichen Behandlung kann eine Schädigung danach sowohl in einer Verstärkung der dem zu behandelnden Leiden eigentümlichen Beschwerden als auch im Auftreten von anderen Gesundheitsstörungen (iS von Nebenwirkungen oder Komplikationen) liegen (vgl dazu BSGE 28, 145, 147 = SozR Nr. 31 zu § 30 BVG;… BSGE 57, 171, 173, 178 = SozR 3200 § 81 Nr. 20).

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10

    Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

    Der Senat kann daher dahin stehen lassen, ob das Problem der überholenden Kausalität grundsätzlich überhaupt eine Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen schädigendem Vorgang und Schaden bzw. Schädigungsfolge oder nur eine solche der Schadensberechnung ist und ob immer nur der im Zeitpunkt der Schädigung tatsächlich bestehende Zustand aufgrund einer wirklich abgelaufenen Kausalkette zugrunde gelegt werden darf (vgl. Urteil des BSG vom 28.06.1968, Az.: 9 RV 604/65), weiter, wie im Versorgungsrecht das Problem der überholenden Kausalität in Fällen nicht-medizinischer Verursachungsfragen - wie vorliegend gegeben (wo es G.de nicht um die Frage geht, ob der gesundheitliche Schaden durch ein anderes schädigendes Ereignis eingetreten wäre) - zu behandeln ist.
  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    gefährdende Hauertätigkeit spätestens mit dem 31" Januar 1969 eingestellt, so kann nicht die erst am folgenden Tage in Erscheinung getretene Herzerkrankung, sondern allein die wegen der Silikosegefährdung ausgesprochene Empfehlung der Beklagten für die Einstellung der Hauertätigkeit ursächlich gewesen sein° Fraglich kann daher nur sein, welchen Einfluß die später festgestellte silikoseunabhängige Herzerkrankung hatte, die ihrerseits allein ebenfalls geeignet war, den Kläger zur Aufgabe der silikosegefährdenden Tätigkeit zu zwingen° Da der Kläger die Tätigkeit bereits vorher allein wegen der Silikosegefährdung eingestellt hatte, ist die Herzerkrankung nicht wirklich kausal geworden° Sie hätte lediglich kausal werden können, wenn die Silikosegcfährdung nicht schon vorher die Einstellung der Hauertätigkeit herbeigeführt hätte° Es handelt sich daher nicht um die Bewertung zweier Ursachen, sondern um die Frage der Bedeutung einer hypohc ischen Kausalität" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es Sich bei dem Problem der hypohetischen Kausalität um eine echte Ursachenfrage oder nur um die Schadensbemessung handelt (\rgl°hierzu BGHZ 10, 6; 20, 275 und BSG 28, 145, 150; 31, 7L+" 81; 3h, 216, 220;… SozR Nr° 31 zu EUR 30 BVG)° Selbst wenn man darin eine echte Kausalitätsfrage sehen wollte, so kann die hypohetische Ursache im sozialversicherungsrechtlichen Sinne doch nicht die Wesentlichkeit des tatsächlich allein kausal gewordenen Ereignisses beeinträchtigen° Das gilt selbst dann, wenn ohne den Unfall oder die Berufskrankheit das davon unabhängige Ereignis auch allein den Erfolg herbeigeführt haben wiirde° Dieser Grundsatz des Kausalzusammenhangs im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gilt nicht nur bei Leistungsansprüchen, die auf einem Unfall oder einer Berufskrankheit beruhen, sondern ist ebenso im vorliegenden Fall anzuwenden" Steht danach fest, daß die von der Beklagten wegen der Silikosegofährdung ausgesprochene Empfehlung zur Einstellung der Hauertätigkeit geführt hat, so kommt es für den Anäpruch auf die g- Ubergangsleistung nur noch darauf an, ob zu irgendeiner Zeit während der ersten 5 Jahre nach Einstellung der gefährdenden Tätigkeit dadurch ein Minderverdienst oder ein sonstiger wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist° Es ist neben der "Kausalität zwischen der drohenden Berufskrankheit und der Einstellung der gefährdendeh Tätigkeit noch eine zweite Kausalkette, nämlich die zwischen der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit und dem Minderverdienst oder den sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen zu beachten° Da der Ninderverdienst und seine Ursachen sich ständig verändern können, zoB" durch Ausheilen oder Besserung der einen oder anderen Krankheit, kann fraglich sein, ob diese zweite Knusalkette schon zum Anspruchsgrund oder nur zur Anspruchshöhe gehörto Jedenfalls muß die Einstellung Ader gefährdenden Tätigkeit überhaupt geeignet sein, einen Hinderverdienst oder einen sonstigen wirtschaftlichen Nachteil herbeizuführen° Das wäre dann nicht der Fall, silikoseunabhängige allein für den.
  • SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Den Ausgangspunkt für die so umschriebene Fragestellung bilden auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts die Fälle, in denen der durch ein Ereignis (a) tatsächlich verursachte konkrete Schaden unabhängig von diesem Ereignis auch durch ein anderes (b) bewirkt worden wäre, wenn er nicht schon durch jenes (a) herbeigeführt worden wäre (vgl. BSG vom 28.6.1968 - 9 RV 604/65, zitiert nach beck-online).
  • LSG Hessen, 17.01.1973 - L 5 V 68/72

    Keine Prüfung der Frage nach der überholenden Kausalität im Rahmen des BVG § 30 …

    Im Recht der Kriegsopferversorgung ist dagegen bei der Bemessung der MdE nicht von einer konkreten Betrachtungsweise, sondern von einer abstrakten Bewertung der Schädigungsfolgen auszugehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.1968, Az.: 9 RV 604/65).
  • LSG Hessen, 12.05.1971 - L 5 V 724/70
    Deshalb ist von der Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (vgl. BSG-Urteil vom 28.6.1968, Az.: 9 RV 604/65 in BVBl. 69, 9 ff.) ein ursächlicher Zusammenhang zwischen militärischem Dienst und gesundheitsschädigenden Folgen einer Operation verneint worden, wenn eine lebenslängliche Krankheit den Begriff notwendig gemacht hat und dieser nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft rechtzeitig und sachgemäß durchgeführt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht