Rechtsprechung
| BSG, 17.02.1970 - 1 RA 145/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rentenversicherungsbeiträge - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Einjährige Arbeitslosigkeit - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 31, 11
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R
Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
Diese knüpfen zB an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO;… BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94), ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (…vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8), versicherungsrechtlich relevante Zeiten, insbesondere des Leistungsbezuges (…vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72), oder an Ausfalltatbestände an, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können (…vgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO;… BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO;… BSGE 52, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7). - BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - …
Seit dem Urteil des 5. Senats vom 30. Januar 1969 (BSG 29, 120, 122, 123) neigte die Rechtsprechung jedoch zu einer extensiveren Auslegung des Begriffs "unterbrochen" , wobei die Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Ausfallzeit mit "Überbrückungstatbeständen" geschlossen wurde (vgl. BSG 31, 11, 13; 34, 93;… SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 8 R 5/06
Rentenversicherung
Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Fallgruppen entwickelt, für die ein Überbrückungstatbestand angenommen worden ist (vgl. BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO und BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu 1259 RVO und BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94); insbesondere ist auch als Überbrückungstatbestand ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben anerkannt (…vgl. BSGE;…">1259%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 8) Der Versuch, über eine Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit abzuwenden, stellt ein solches Bemühen um Wiedereingliederung i.S. eines Überbrückungstatbestandes dar, denn die folgende Arbeitslosigkeit ist nur die Fortsetzung der diesem Selbsthilfeversuch vorangegangenen Arbeitslosigkeit; der Anschluss an die vor ihr ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung ist für die spätere Arbeitslosigkeit gewahrt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) 5. Senat, Urteil vom 30.01.1969 Az.: 5 RKn 133/65 und 11. Senat Urteil vom 08.03.1972 Az.: 11 RA 190/71).
- BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80
Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer …
In einem weiteren Sinn wird man hierzu auch die an sich sogar noch näher liegenden Sachverhalte rechnen können, bei denen der Endzeitpunkt der versicherungspflichtigen Beschäftigung für den Versicherten unklar geblieben und/oder die Beitragsleistung durch den Arbeitgeber unterblieben ist (vgl Urteil vom 17. Februar 1970 - 1 RA 145/69 = SozR Nr. 29 zu 5 1259 RVG: Unterbrechungswirkung gewahrt, wenn der Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit für die letzten drei Monate keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr geleistet hat; Beschluß des GS vom 11. Dezember 1973 = BSGE 37, 10: Unter- brechungswirkung gewahrt, solange ein gewerkschaftlich geführter Streik andauert, wenn mit dem Ende des Streiks auch das Beschäftigungsverhältnis endet und sich der Versicherte anschließend arbeitslos meldet). - BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer …
Indessen bewirkte die Befreiung zum einen, worauf insoweit bereits das LSG zutreffend hingewiesen hat, Versicherungsfreiheit schlechthin; vor allem aber ist unter dem Begriff der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem Gebiet, von dem ihn das ZVALG augenscheinlich übernimmt, also auf dem Gebiet der Rentenversicherung, stets eine mit Pflichtbeiträgen belegte Zeit verstanden worden (…vgl. zB BSG SozR Nr. 6 zu § 1251 RVO; BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 32, 229, 231). - LSG Niedersachsen, 13.06.1990 - L 1 An 202/89
Rentenversicherung; Beschäftigung; Meistersohn; Betriebsprüfung; Einzugsstelle; …
Sind während einer Beschäftigung im elterlichen Betrieb für einen Meistersohn nach einer Betriebsprüfung durch die Einzugsstelle Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wegen der früheren Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts nicht mehr entrichtet worden, obwohl dies nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen (vgl BSG vom 5.4.1956 - 3 RK 65/55 = BSGE 3, 30) geboten gewesen wäre, so kann die Zeit der Beschäftigung ohne Entrichtung von Pflichtbeiträgen einen Überbrückungstatbestand bilden, der die Unterbrechung einer vorausgegangenen Pflichtbeitragszeit durch eine Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit begründet (Ergänzung zu BSG vom 17.2.1970 - 1 RA 145/69 = BSGE 31, 11).
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