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Rechtsprechung
   BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 18/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,7548
BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 18/68 (https://dejure.org/1970,7548)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1970 - 7 RKg 18/68 (https://dejure.org/1970,7548)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1970 - 7 RKg 18/68 (https://dejure.org/1970,7548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss vom Kindergeldbezug nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) aufgrund der Anwendbarkeit tarifvertraglicher Regelungen über Kinderzuschläge - Begriffe der "Unternehmung" und der "vergleichbaren tarifvertraglichen Regelung" im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.09.1968 - 7 RKg 15/66

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld unter Berücksichtigung eines …

    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 18/68
    Sie hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend und bezieht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. September 1968 - 7 RKg 15/66 - (…SozR Nr. 3 zu § 7 BKGG), wonach es für die Vergleichbarkeit nicht entscheidend sei, ob die Vereinbarungen im einzelnen mit dem üblichen Inhalt eines Tarifvertrages für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes übereinstimmen und ob eine Regelung über Kinderzuschläge getroffen sei.

    Allerdings erfaßt § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG darüber hinaus auch solche Fälle, in denen die Tarifverträge zwar nicht hinsichtlich der Bestimmungen über Kinderzuschläge, jedoch im übrigen in ihrer Gesamtheit vergleichbar sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 1968 - 7 RKG 15/66 - (…SozR Nr. 3 zu § 7 BKGG) ausgeführt hat.

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 18/68
    Die rückwirkende Änderung des TVKZ durch den Tarifvertrag vom 10. Dezember 1968 war bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen, weil das Revisionsgericht von dem im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltenden Recht auszugeben hat, sofern das streitige Rechtsverhältnis - wie hier - davon erfaßt wird (BSG 2, 188, 192; 3, 95, 103;… SozR Nr. 2 zu § 37 AVAVG; BGHZ 9, 101, 103) [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50].
  • BSG, 09.02.1956 - 1 RA 5/55
    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 18/68
    Die rückwirkende Änderung des TVKZ durch den Tarifvertrag vom 10. Dezember 1968 war bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen, weil das Revisionsgericht von dem im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltenden Recht auszugeben hat, sofern das streitige Rechtsverhältnis - wie hier - davon erfaßt wird (BSG 2, 188, 192; 3, 95, 103;… SozR Nr. 2 zu § 37 AVAVG; BGHZ 9, 101, 103) [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50].
  • BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 15/68

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld - Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der …

    Daraus folgt, daß die VKA die Interessen von Institutionen wahrnimmt, die schon wegen ihrer Rechtsform - juristische Personen des öffentlichen Rechts - oder wegen ihrer Aufgaben - Daseinsvorsorge - zur öffentlichen Verwaltung rechnen (vgl. BSG, Urteil vom 20. November 1970 - 7 RKg 18/68-).

    Der Sinn des Ausschlußtatbestandes des § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG mit seiner Bezugnahme auf Tarifverträge des Bundes oder eines Landes oder vergleichbare tarifvertragliche Regelungen ist nämlich darin zu sehen, daß diese Tarifverträge wiederum übereinstimmend auf die sinngemäße Anwendung der besoldungsrechtlichen Vorschriften über Kinderzuschläge für Beamte verweisen (vgl. § 31 BAT, § 41 des Manteltarifvertrages für Arbeiter des Bundes -MTB-II - in Verbindung mit dem Tarifvertrag über Kinderzuschläge vom 3. Juni 1964; § 41 des Manteltarifvertrages für Arbeiter der Länder -MTL-II- in Verbindung mit dem Tarifvertrag über Kinderzuschläge vom 26. Mai 1964; § 33 des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31. Januar 1962 -BMT-G II - in Verbindung mit dem Tarifvertrag über Kinderzuschläge vom 28. Juli 1958; BSG, Urteil vom 20. November 1970 - 7 RKg 18/68 -).

    Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. November 1970 - 7 RKg 18/68-), hätte deshalb auch für den Kreis von Arbeitnehmern verwirklicht werden müssen, denen Kinderzuschläge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aufgrund einzelvertraglicher Abrede zustehen.

  • BSG, 30.01.1973 - 7 RKg 31/70

    Unternehmung - Organisation in den Formen des Privatrechts - Öffentlicher Dienst …

    Dazu zählen solche Unternehmungen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge, nämlich Aufgaben der Verwaltung im funktionellen Sinne, erfüllen (vergleiche BSG 20.11.1970 7 RKg 18/68 = BSGE 32, 102, 103).

    Jedenfalls bezieht sich diese Vorschrift auf Verwaltungen und Betriebe, die zwar in den Formen des Privatrechts - wie die N. - organisiert sind, aber zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gerechnet werden können (BSG 32, 102, 103).

    Diesem Tatbestandsmerkmal entspricht beim Fehlen einer Regelung über Kinderzuschläge, die mit den tarifvertraglichen Bestimmungen über Kinderzuschläge im Bund oder in einem Land übereinstimmt, auch eine vergleichbare tarifvertragliche Gesamtregelung (BVerfG 22., 28, 33; BSG 32, 102).

  • BSG, 30.01.1973 - 7 RKg 30/70

    Ausschluss vom Bezug des Kindergeldes - Begriff des öffentlichen Dienstes im …

    Jedenfalls bezieht sich diese Vorschrift auf Verwaltungen und Betriebe, die - wie die N. - zwar in den Formen des Privatrechts organisiert sind, aber zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gerechnet werden können (BSG 32, 102, 103).

    Diesem Tatbestandsmerkmal entspricht beim Fehlen einer Regelung über Kinderzuschläge, die mit den tarifvertraglichen Bestimmungen über Kinderzuschläge im Bund oder in einem Land übereinstimmt, auch eine vergleichbare tarifvertragliche Gesamtregelung (BVerfGE 22, 28, 33; BSG 32, 102).

  • BSG, 10.07.1973 - 7 RKg 36/70

    Rückwirkender Entzug von Kindergeld - Ausschluss von Arbeitnehmern …

    Gegen eine Differenzierung zwischen einzelnen Körperschaften des öffentlichen Rechts spricht schon die Tatsache, daß nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG sogar Arbeitnehmer bestimmter Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmungen mit privatrechtlicher Rechtsform vom Bezug des Kg ausgeschlossen sind, wenn diese Tarifverträge des Bundes oder eines Landes oder denen vergleichbare tarifvertragliche Regelungen anwenden (…vgl. BSG SozR Nr. 3 zu § 7 BKGG; BSG 32, 102).
  • BSG, 16.03.1973 - 7 RKg 25/70

    Anspruch auf Kindergeld - Ausschluß von Zahlungen bei einer Körperschaft des …

    Gegen eine Differenzierung zwischen einzelnen Körperschaften des öffentlichen Rechts spricht schon die Tatsache, daß nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG sogar Arbeitnehmer bestimmter Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmungen, deren privatrechtliche Rechtsform außer Frage steht, vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen sind, wenn diese privatrechtlich organisierten Rechtsträger Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen (BSG 32, 102) und Tarifverträge des Bundes oder eines Landes oder denen vergleichbare tarifvertragliche Regelungen anwenden (vgl. BT-Drucks. IV/818 S. 15 und 16;… BSG SozR Nr. 3 zu § 7 BKGG; BSG 32, 102).
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