Rechtsprechung
| BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 178/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten - Bezug von Berufsunfähigkeitsrente - Mögliche Arbeiten - Krankheitsbedingte Betätigungshinderung
- zeit.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BSGE 32, 232
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …
Auszug aus BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 178/70
ob dem Empfänger einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bei einem späteren höheren Versicherung$fall Zeiten" in denen Berufsünfähigkeit Ausfaller Rente wegen bezogen hat" als zeiten wegen Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden können" Zwar kann Arbeitsunfähigkeit trotz Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit als Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fortbestehen (BSG 26, 288)° Bei 5 1259 Abso 1 Nr° 1 RVG kommt es jedoch nicht auf die Rechtsfolgen der Arbeitsunfähigkeit für Leistungen aus der Krankenversicherung (Krankengeld) an, sondern auf den von den 5% 182, 185 RVO unterschiedlichen Zweck der Anrechnung einer Ausfallzeit bei der Rentenberechnung° Rentenbezugszeiten als solche sind nicht stets Ausfallzeiten für den nächsten höheren Versicherungsfall° Dies .zeigen die in 5 1259 Abs" 1 Nr° 5 und 6 RVG normierten Tatbestände° Die Auslegung und Anwendung des Begriffs der Arbeitsunfähigkeit in EUR 1259 Abs° 1 Nr° 1 RVO darf nicht dazu führen, daß im Ergebnis bei Vorliegen - auch der. - BSG, 07.07.1970 - 12 RJ 294/66
Arbeiterrentenversicherung - Ausfallzeiten - Krankheitsbedingte …
Auszug aus BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 178/70
späteren Versicherungsfall zu erhöheno Soweit der Senat in seinem Urteil vom 707, 1970 - 12 RJ 294/66 - teilweise anders formuliert hat, hält er an der damaligen Auffassung nicht mehr fest° ".
- BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78
Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit
Dementgegen ist nach Auffassung insbesondere des 5. Senats des BSG (vgl auch Urteil des 12. Senats in BSGE 32, 232, 233 = SozR Nr. 34 zu 5 1259 RVO) hinsichtlich des Begriffs der Arbeitsunfähigkeit zwar zunächst an die von der Rechtsprechung zu 5 182 RVO entwickelten Grundsätze anzuknüpfen.Während einer solchen Zeit ist - wie erwähnt - grundsätzlich das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit anzunehmen und diese somit bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVG als Ausfallzeit anzurechnen (…vgl BSGE 29, 77, 80 f = SozR Nr. 21 zu 5 1259 Rvo; BSGE 32, 232, 234 = SozR Nr. 34 zu 5 1259 RVG;… BSGE 46, 48 f = SozR 2200 5 1259 Nr. 27 s, 76, 78).
- BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78
Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine …
Denn nach insoweit einhelliger Auffassung ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO jedenfalls dann und so lange anzunehmen, wenn und wie der Versicherte Krankengeld (§ 183 Abs. 2 RVO) bezieht (…4. Senat in BSGE 46, 48, 49 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 28;… 5. Senat in BSGE 29, 77, 80 f = SozR Nr. 21 zu § 1259 RVO; 12. Senat in BSGE 32, 232, 234 = SozR Nr. 34 zu § 1259 RVO).Hingegen entspricht es einhelliger und unangefochtener Rechtsauffassung, daß trotz Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Versicherten seine versicherungspflichtige Beschäftigung so lange nur unterbricht (und nicht beendet), wie ihm Krankengeld gezahlt wird (…vgl BSGE 29, 77, 80 f = SozR Nr. 21 zu § 1259 RVO; BSGE 32, 232, 234 = SozR Nr. 34 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 28 S. 80).
- BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76
Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Leistungsvermögen - …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat deshalb für Zeiten, in denen ein arbeitsunfähiger Versicherter Krankengeld bezieht - innerhalb einer dreijährigen Rahmenfrist höchstens für 78 Wochen (EUR 183 Abs. 2 Satz 1 RVG) - grundsätzlich auch Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO angenommen, weil der Gesetzgeber insoweit die Ausübung einer Tätigkeit vom Versicherten nicht erwarte (vgl BSGE 29, 77, 80 f; 32, 232, 234).Für diese Fälle hat deshalb die Rechtsprechung versucht, den Begriff der Arbeitsunfähigkeit iS des 5 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO anders als im Krankenversicherungsrecht zu bestimmen, insbesondere den "Verweisungsrahmen" für den arbeitsunfähigen Versicherten weiter auszudehnen, und zwar nicht nur auf alle nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO zumutbaren Tätigkeiten (so wohl noch BSGE 29, 77 und das LSG im angefochtenen Urteil), sondern darüber hinaus auf alle "leichteren außerberuflichen Tätigkeiten" (BSGE 32, 232, 233 unten), schließlich auf jede "versicherungspflichtige, ihm unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (% 242 BGB) zuzumutende Tätigkeit" (BSGE 35, 234).
- BSG, 27.02.1973 - 5 RKn 35/71
Anrechnung einer Ausfallzeit in der Rentenversicherung - Arbeitsunfähigkeit bei …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…BSG 29, 77 - SozR Nr. 21 zu [xxxxx] 1259 RVO) und des 12. Senats (Urteil vom 7. Juli 1970 - 12 RJ 294/66 - BSG 32, 232 = SozR Nr. 34 zu § 1259 RVO; Urteil vom 31. Januar 1973 - 12 RJ 312/72 -) kann die strittige Zeit nicht als Ausfallzeit anerkannt werden. - BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 67/73 Der Entscheidung des 5. Senats hat sich der 12. Senat - jedenfalls im Prinzip - angeschlossen (BSG 32, 232; Urteile vom 7. Juli.1970 - 12 RJ 294/66 - 31.1973 312/72 -).
- LSG Niedersachsen, 28.01.1976 - L 10 An 189/74 Dem Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für die Anrechnung einer Ausfallzeit (RVO § 1259 Abs. 1 Nr. 1 = AVG § 36 Abs. 1 Nr. 1) kommt dieselbe Bedeutung zu wie in der Krankenversicherung (RVO § 182 Abs. 1 Nr. 2); (Abweichung von BSG 1968-12-19 5 RKn 66/65 = BSGE 29, 77; BSG 1971-02-25 12 RJ 178/70 = BSGE 32, 232;… BSG 1973-02-27 5 RKn 35/71 = SozR Nr. 53 zu § 1259 RVO).2.
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