Rechtsprechung
| BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wesentliche Verhältnisänderung - Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Verbesserung der Unfallfolgen - Verschlechterung der Unfallfolgen
- zeit.de (Kurzinformation)
Schutz für Unfallrentner
Papierfundstellen
- BSGE 32, 245
- DB 1971, 1312
Wird zitiert von ... (36)
- BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
Die Regelung des § 73 Abs. 3 SGB VII sollte gerade die frühere Rechtsprechung des BSG zur Frage der wesentlichen Änderung bei MdE-Erhöhungen (vgl BSG Urteile vom 2.3.1971 - 2 RU 300/68 und 2 RU 39/70 - BSGE 32, 245 = SozR Nr. 11 zu § 622 RVO) übernehmen (so BT-Drucks 13/2204 S 93; vgl auch Meibom in jurisPK-SGB VII, § 73 RdNr 33 f; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 73 Anm 5.1; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand VI/2007, K § 73 RdNr 22).Mangels einer rechtssystematischen Begründung für die bisher zugelassenen Ausnahmen wäre jedoch, wie der erkennende Senat in dem heute gefällten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in der Sache 2 RU 39/70 näher ausgeführt hat, kein zwingender Grund gegeben, weitere Ausnahmen von dem o. a. Grundsatz zu Gunsten von Verletzten abzulehnen.
- BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R
Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine …
Wegen der Schwierigkeiten eines solchen Vergleichs hat sich bei Rentenleistungen die Meinung durchgesetzt, eine Änderung des Gesundheitszustands sei nur dann wesentlich iS der jeweiligen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts, wenn eine Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit um insgesamt 5 vH verursacht werde (ständige Rechtsprechung im Unfallversicherungsrecht seit BSGE 32, 245 = SozR Nr. 11 zu § 622 RVO: vgl BSG HVBG-INFO 1997, 2874;… im Versorgungsrecht: BSG SozR 3100 § 62 Nr. 14). - BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung - …
In den Entscheidungsgründen hat es u.a. ausgeführt: Der vom BSG in dem Urteil vom 2. März 1971 (BSG 32, 245) aufgestellte Grundsatz der Unzulässigkeit einer Abweichung bei der MdE-Schätzung um 5 v.H. gelte nicht für die erstmalige Feststellung der Dauerrente, sondern nur für die Frage, was als wesentliche Änderung im Sinne des § 622 RVO anzuführen sei.Sie trägt vor: Die Urteile des BSG vom 2. März 1971 (2 RU 39/70, 2 RU 86/68, 2 RU 300/68) hätten das Verbot der Änderung der MdE um nur 5 v.H. ganz allgemein ausgesprochen.
Diese in der reichsgesetzlichen Unfallversicherung schon seit langem gesicherte Erkenntnis (s. BSG 32, 245, 246) ist entgegen der Auffassung des LSG nicht nur bei der Neufeststellung der MdE nach § 622 Abs. 1 RVO wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu beachten (s. BSG Urteil vom 25. Mai 1972 - 2 RU 48/71; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1973, 891;… Brackmann aaO S. 570).
Rechtswidrig ist der Bescheid über die erste Feststellung der Dauerrente grundsätzlich aber nicht schon, wenn bei unstreitigen Unfallfolgen die der Bewertung der MdE zugrunde liegenden ärztlichen Schätzungen sich lediglich um 5 v.H. unterscheiden und damit innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite liegen (s. BSG Urteil vom 2. März 1971 aaO).
- BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung - …
Als äußerste Grenzen der Spanne hat schon das frühere Reichsversicherungsamt Abweichungen um 5 v. H. nach oben oder nach unten angesehen (vgl. BSG 32, 245, 246 f.; 37, 177, 178 f.).Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem gefolgt und hat dabei auf gesetzliche Regelungen verwiesen, nach denen eine MdE von 10 v. H. die untere Grenze dessen ist, was medizinisch und wirtschaftlich meßbar sei (BSG 32, 245, 249).
Von diesen Rechtsgrundsätzen ist nicht nur bei einer Neufeststellung der Dauerrente wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse i. S. des § 622 RVO (BSG 32, 245), sondern auch dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die erste Feststellung der Dauerrente streitig ist.
- LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
Eine so geringe Dimension liege - so das Bundessozialgericht - noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite, der Grad einer unfallbedingten MdE sei mithin nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar (BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - und - 2 RU 300/68 - jeweils juris).Soweit diese Auslegung in den - minder zahlreichen - Fällen einer Verschlimmerung von Unfallfolgen für die Verletzten eine Erschwerung beim Erlangen einer Rentenerhöhung mit sich bringe, müsse diese Folge im Interesse der Rechtssicherheit in Kauf genommen werden (BSG, Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - juris).
Eine Erschwerung beim Erlangen der Rentenerhöhung als Folge der Regelung in § 73 Abs. 3 SGB VII betrifft aber ebenso Unfallrentner mit anderen Gesundheitsstörungen und ist im Interesse der Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen, zumal es sich um minder zahlreiche Fälle handeln wird (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - juris).
- BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente - …
Das Bundessozialgericht (BSG) vertrete jetzt, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, die Auffassung, daß Ausnahmen von dem Grundsatz, Abweichungen in der Bewertung der MdE um 5 v.H. durch die Rechtsmittelinstanzen seien nicht statthaft, nun nicht mehr anerkannt würden; dieser Grundsatz also ohne Einschränkungen zu gelten habe (BSG 32, 245).Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245;… s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe.
Die Unzulässigkeit einer Abweichung um nur 5 v.H. bei der Beurteilung der MdE setzt - wie früher so auch nach der neueren Rechtsprechung des 2. Senats des BSG - voraus, daß zuvor eine "Feststellung der MdE" stattgefunden hat (BSG 5, 229) bzw. daß "der vorher festgestellte MdE-Grad" nur um 5 v.H. geringer gewesen ist (BSG 32, 245, 246).
Der entscheidende Teil, der Verfügungssatz, dieses Bescheides (vgl. BSG 12, 25, 26) lautet also - anders als in BSG 32, 245, wo der Versicherungsträger eine Dauerrente nach einer MdE von 25 v.H. festgesetzt hatte - dahin, daß dem Kläger keinerlei Rente zusteht.
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten …
Eine Verschlimmerung oder Besserung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, wenn sich hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 vH senkt oder erhöht (BSGE 32, 245, 246 [BSG 02.03.1971 - 2 RU 39/70];… vgl auch die weiteren Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 583 d/e). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 U 31/08 Als äußerste Grenzen der Spanne hat schon das frühere Reichsversicherungsamt Abweichungen um 5 v. H. nach oben oder nach unten angesehen (vgl. BSG 32, 245, 246 f; 37, 177, 178 f).
Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem gefolgt und hat dabei auf gesetzliche Regelungen verwiesen, nach denen eine MdE von 10 v. H. die untere Grenze dessen ist, was medizinisch und wirtschaftlich messbar sei (BSG 32, 245, 249).
Von diesen Rechtsgrundsätzen ist nicht nur bei einer Neufeststellung der Dauerrente wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse i. S. des § 622 RVO (BSG 32, 245), sondern auch dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die erste Feststellung der Dauerrente streitig ist.
- BSG, 29.11.1973 - 7 RU 62/71
Unfall - Verschlimmerung der Unfallfolgen - Zeitpunkt des Eintritts der Folgen - …
Diese Regelung entsprach somit der ständigen, insbesondere auch der 1963 herrschenden Rechtsprechung (siehe dazu auch das Urteil des 2. Senats in BSG 32, 245, 247, das im übrigen einen anderen Sachverhalt betraf); sie war auch im Rahmen des Leistungsrechts der UV sinnvoll.Aus der speziellen Stellung im Gesetz und aus dem besonderen Charakter dieser Vorschrift ergibt sich weiter, daß § 622 Abs. 1 RVO nF, auf den sich BSG 32, 245 bezieht und der - andere als § 606 Satz 1 RVO - ebenfalls von einer "wesentlichen" Änderung spricht, nicht anwendbar ist, zumal es sich in § 606 RVO nF auch nicht um eine neue Feststellung der Leistung i. S. des § 622 Abs. 1 RVO nF handelt, sondern um die Frage, ob der Anspruch auf Verletztenrente wieder aufleben soll, weil es in solchen Fällen gerechtfertigt erscheint, die Rechtslage wieder herzustellen, die ohne die Abfindung bestehen würde, um so den Verletzten - entsprechend einem sozialpolitischen Anliegen des Gesetzgebers - in den vollen Genuß der Schwerverletztenleistungen kommen zu lassen (siehe Begründung zum Entwurf eines UVNG, BT-Drucks. IV/120 S. 60 zu §§ 601 bis 603 am Ende).
- SG Darmstadt, 17.07.2019 - S 3 U 92/15 Eine so geringe Dimension liege - so das Bundessozialgericht - noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite, der Grad einer unfallbedingten MdE sei mithin nicht völlig genau, sondern nur annäherungsweise feststellbar (BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - und - 2 RU 300/68 - jeweils juris).
Soweit diese Auslegung in den - minder zahlreichen - Fällen einer Verschlimmerung von Unfallfolgen für die Verletzten eine Erschwerung beim Erlangen einer Rentenerhöhung mit sich bringe, müsse diese Folge im Interesse der Rechtssicherheit in Kauf genommen werden (BSG, Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2011 - L 15 U 513/10
Versichertenrente - MdE - Rentenentziehung - Feststellung der wesentlichen …
- BSG, 23.11.1977 - 9 RV 84/76
Schätzung der MdE
- LSG Hessen, 23.01.1974 - L 3 U 923/73
- LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11
Eine Sprunggelenksfraktur mit leicht bis mittelgradiger Einschränkung der …
- LSG Bayern, 05.03.2026 - L 3 U 138/23
Erhöhung der MdE bei Schädigung von 4 großen Gelenken im Bereich der unteren …
- LSG Sachsen, 16.10.2019 - L 6 U 2/15
Rechtswidrigkeit der Herabsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen der …
- LSG Berlin, 27.03.2003 - L 3 U 45/02
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung der Folgen eines im …
- BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
- LSG Hessen, 09.07.1997 - L 3 U 428/94
Schülerunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Nachweis - körperliche …
- LSG Hessen, 09.06.1982 - L 3 U 1262/81
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einseitiger Linsenlosigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 1 U 2519/13
- LSG Hessen, 28.06.1978 - L 3 U 1165/73
Wesentliche Änderung der Verhältnisse
- LSG Bayern, 14.03.2007 - L 3 KN 12/04
Voraussetzungen für das Vorliegen weiterer Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls; …
- LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
Höhe der wegen der Folgen eines im Jahre 1960 im Beitrittsgebiet erlittenen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 17 U 144/97
Entziehung der Verletztenrente; Schweres Kniegelenkstrauma mit antero-medialer …
- LSG Hessen, 21.02.1979 - L 3 U 577/78
MdE-Bildung bei Langfingerverlusten
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 2080/09
- BSG, 20.05.1976 - 8 RU 34/75
Wiedergewährung der Rente - Wesentliche Änderung der Verhältnisse - …
- SG Köln, 23.05.2007 - S 16 U 261/05
Entziehung der Verletztenrente
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 9 U 1821/08
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2007 - L 6 U 1734/06
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - L 1 U 2935/05
- BSG, 29.06.1979 - 8a RU 68/78
- BSG, 24.08.1976 - 8 RU 136/75
- SG Stuttgart, 11.12.2006 - S 3 SB 6132/05
Zuerkennung der Voraussetzungen einer erheblichen Beeinträchtigung der …
- BSG, 25.05.1972 - 2 RU 48/71
Rente - Gewährung - Zuerkannte Rente - Kleinere Rente - Minderung der …
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Rechtsprechung
| BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz bei Fußballspielen von Betriebssportgemeinschaften - Innerer Zusammenhang von Betriebssport und Unternehmen - Betriebssport zur Kundenpflege
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 32, 245
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BSG, 25.08.1982 - 2 RU 23/82
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Diese Auffassung stehe auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 25. August 1982 (2 RU 23/82), da es für den Versicherungsschutz nicht maßgeblich darauf ankommen könne, ob die Spiele stets mit den gleichen gegnerischen Betriebsmannschaften oder mit verschiedenen im Rahmen einer auf Vereinbarung beruhenden Organisation stattgefunden hätten.Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen ist jedoch insbesondere grundsätzlich Voraussetzung, daß diese sich zu gemeinsamer Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen sportlichen Betätigung zusammengeschlossen haben (BSGE 16, 1, 5; BSG BG 1969, 276; USK 72218; BSG Urteil vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. August 1982 (2 RU 23/82) entschieden, daß fünf Spiele pro Jahr diesen Unternehmensbezug sprengen, so daß das einzelne Spiel nicht als ein vom Versicherungsschutz noch mit umfaßtes nur gelegentliches Spiel mit anderen Betriebssportgemeinschaften angesehen werden kann.
Eine andere Entscheidung läßt sich auch nicht, wie das LSG meint, damit begründen, daß es sich im vorliegenden - wie auch dem der Entscheidung vom 25. August 1982 (2 RU 23/82), auf die das LSG Bezug nimmt, zugrundeliegenden -Fall nicht um Punktspiele oder um einen Pokalwettkampf, sondern um Freundschaftsspiele gehandelt hat.
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung in einem Unternehmen bejahen zu können.Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).
Bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen ist jedoch insbesondere grundsätzlich Voraussetzung, daß diese sich zu gemeinsamer Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen sportlichen Betätigung zusammengeschlossen haben (BSGE 16, 1, 5; BSG BG 1969, 276; USK 72218; BSG Urteil vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 22.01.1976 - 2 RU 83/75
Betriebssport - Versicherung - Überschreiten des Ausgleichszwecks - Fußballspiele …
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 29.10.1980 - 2 RU 21/78
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).
- BSG, 30.11.1972 - 2 RU 175/71
Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
In seinem Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71 - (USK 72218) hat der Senat jenen Fall gleichgeachtet, daß eine Betriebssportgemeinschaft, um die für die Benutzung eines Sportplatzes erforderliche Mannschaftsstärke zu erreichen und damit eine regelmäßige sinnvolle sportliche Betätigung zu gewährleisten, sich andere Betriebssportgemeinschaften zum gemeinsamen Spiel einlädt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 9 U 183/01
Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen …
Dabei ist bezüglich der Bestimmung der Höhe der Verletztenrente eine Änderung nur dann als wesentlich im Sinne dieser Vorschrift zu beurteilen, wenn die Änderung der unfallbedingten Erwerbsminderung mehr als 5 v.H. beträgt (BSG Urt. v. 02.03.1971 - 2 RU 39/90 in BSGE 32, 245, 249; BSG Beschluss vom 16.07.1997 - 8 RknU 6/91). - BSG, 19.03.1991 - 2 RU 19/90
Versicherungsschutz bei Betriebssport mit Wettkampfcharakter - Innerer …
Durch das - objektive -Interesse des Betriebes an dieser Spielausübung ist die wesentliche Verknüpfung mit der versicherten Tätigkeit gegeben (BSG Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 39/90;… Brackmann a.a.O. S. 482 x).
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