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Rechtsprechung
   BSG, 29.01.1959 - 3 RK 71/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1113
BSG, 29.01.1959 - 3 RK 71/55 (https://dejure.org/1959,1113)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1959 - 3 RK 71/55 (https://dejure.org/1959,1113)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1959 - 3 RK 71/55 (https://dejure.org/1959,1113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 9, 112
  • NJW 1959, 1606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 27.06.1961 - 3 RK 4/57
    Befriedigung aus den ihm zustehenden Leistungen zugestimmt habe Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen" Sie hält " das angefochtene Urteil für zutreffend, Sollte der Ersetzenspruch jedoch dem Grunde nach gerechtfertigt sein, so erhebe sie im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 29° Januar 1959 (BSG 9, 112) gegen seine Höhe keine Einwendungen mehr° Die Revision ist begründet°.

    5 1531 RVG einen Anspruch auf Krankenhausbehandlung für das Kind hatte° Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29" Januar 1959 (BSG 9, 112, 123 f) näher dargelegt hat, ist aus 5 1531 RVO nicht zu entnehmen, daß der Fürsorgeträger, der einen Versicherten unterstützt hat, nur wegen solcher Leistungen Ersatz beanspruchen kann, auf die dem Versicherten ihrer Art nach ein \.

    Da der Umfang des Ersatzanspruchs durch das Urteil des Senats vom 29° Januar 1959 (BSG 9, 112) geklärt ist und die Beklagte gegen die Höhe der Ersatzleistuné auch keine Einwendungen mehr erhebt, ist die Beklagte entsprechend dem Antrag des Fürsorge- verbandes unter Aufhebung der Urteile der.Vorinstanzen zu verurteilen, an diesen 702, 20 DM zu zahlenc Die Kostenentsoheidung beruht auf 5 195 SGG°.

  • BSG, 10.02.1965 - 3 RK 2/63

    Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers - Pauschalberechnung des Ersatzanspruches …

    und Versicherungsträger ihre Anwendung nicht vertraglich einschränken oder ausschließen (BSG 9, 112)° Der Senat hat ferner in seinem Urteil vom 190 Juni 1965 (BSG 19, 185) entschieden, daß der Halbierungserlaß sich nach seinem Sinn und Zweck nur auf die Unterbringung von Geisteskranken in Heil- und Pflegeanstalten bezieht und daher bei der Behandlung eines geisteskranken Versicherten in einer Nervenklinik keine Anwendung findet° Der Fall betraf ein geisteskrankes Kind, das von der behandelnden Ärztin wegen eines erheblichen Erregungszu- standes in ein Krankenhaus eingewiesen werden und auf Veranlassung des Krankenhauses in eine Univerwerden sitäts-Nervenklinik überführt waro Wie der Senat in dieser Entscheidung dargelegt hat, beschränkt sich der Halbierungserlaß auf die Unterbringung Geisteskranker in einer Heil- oder Pflegeanstalt, er bezieht sich aber nicht auf die stationäre Behandlung Geisteskranker in einem allgemeinen Krankenhaus oder in einer Nervenklinik° An dieser Auffassung hat der Senat auch in seiner Entscheidung ' Tage - 3 BK 39/62 - festgehalten, die.

    es richtig ist daß die Krankenkasse nach @ 184 RVG an Stelle der Krankenpflege und des Krankengeldes Kur und Verpflegung in einem Krankenhaus (Krankenhauspflege) gewähren kann, Das bedeutet aber nicht, daß Krankenhauspflege, die zwar eine Kannleistung darstellt, die aber bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit nicht verweigert werden darf (BSG 9, 112, 123 f), einen Krankengeldanspruch voraussetzto Wie der Senat mehrfach entschieden hat, darf zoBo mitversicherten Familienangehörigen (@ 205 RVG) bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit Krankenhauspflege nicht versagt werden, obgleich sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben (BSG 9, 112, 124 f; 16, 84, 88)° Das gleiche gilt auch für krankenversiéherte Rentner, denen ebenfalls kein Anspruch auf Krankengeld zusteht (@ 182 Abs° 1 Nr. 2 EVO; vglo BSG 2, 159, 162 f; 14, 192; 20, 10), Desgleichen kann einem Lehrling - der ohne Entgelt beschäftigt wird' (@ 494 EVO) Krankenhauspflege nicht mit.

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 62/66

    Tuberkulose-Behandlung

    EVO unter Hinweis auf BSG 9, 112, 124)°.

    Stelle des Dritten Hilfe geleistet und damit desSen Leistungspflicht erfüllt hat (5% 90 BSHG, 1531 EVO; BSG 9, 112, 114 unten), Das gleiche gilt grundsätzlich für "auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer, auf die jedoch kein Anspruch besteht", d.h° für sog" Ermessggsleistungen ; sie "dürfen nicht deshalb versagt werden, weil nach diesem Gesetz entsprechende Leistungen vorgesehen sind" (5 2 Abs° 2 Satz 2 BSHG)° Eine wichtige Ausnahme macht insoweit jedoch die Tuberkulosehilfe; auf sie ist 5 2 Abs° 2 Satz 2 BSHG nach ausdrücklicher Vorschrift des 5 48 Abs" 3 Satz 2 BSHG nicht anzuwenden°.

  • BSG, 21.02.1969 - 3 RK 67/65

    Geisteskranker - Unterbringungskosten - Abgeltungsanspruch des Fürsorgeverbandes …

    Dieser Halbierungserlaß ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 (BSG 9, 112 ff) entschieden hat, als Rechtsverordnung wirksam zustande gekommen und auch heute noch gültiges Recht.

    der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1959 (BSG 9, 112, 125) erwogen; einer Entscheidung hierzu sah sich jedoch der Senat enthoben, weil in dem damals entschiedenen Fall die Voraussetzungen für die Abgeltung Krankenpflege.

  • BSG, 10.02.1965 - 3 RK 39/62
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 290 Januar 1959 (BSG 9, 112) ausgesprochen, daß der Halbierungserlaß eine Rechtsverordnung darstellt, die wirksam zustande gekommen und weiterhin anzuwenden ist, soweit die beteiligten Fürsorgeträger - jetzt Träger der Sozialhilfe - und Versicherungsträger ihr Anwendung nicht vertraglich einschränken oder ausschließen, Er hat ferner in seinem Urteil vom 190Juni 1963 1.

    Da die beklagte AOK wegen der Notwendigkeit der stationären behandlung der Frau 80 und der Frau Ko nicht berechtigt war, die Krankenhauspflegc zu versagen 'hut sie dem Fürsorgeträger die durch ihren Aufenthalt in den StädtoKrankenanstalten 513unschweig - Psychiatriechcn und Nervenklinik - entstandenen Aufvendungen in voller Höhe zu ersetzen (5% 1531 ff RVG; vgl° BSG 9, 112)" Das angefochtene Urteil ist daher aufzuheben und die Berufung der beklagten AOK gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuweisen°.

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 87/59

    Halbierungserlaß

    Rn. 12 Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 (BSG 9, 112) entschieden, daß der Gemeinsame Erlaß des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers des Innern vom 5. September 1942 betr.

    Rn. 14 Da die beklagte Ersatzkasse wegen der Notwendigkeit der stationären Behandlung nicht berechtigt war, die Krankenhauspflege zu versagen, so ist sie verpflichtet, dem Fürsorgeträger die durch die Unterbringung in der Zeit von 28. April bis zum 31. Mai 1954 entstandenen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen (§§ 1531 ff. RVO; vgl. BSG 9, 112, 113).

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 29/59

    Einstufung des Leidens eines Körperbehinderten als Krankheit iSd zweiten Buches …

    Da die Krankenhauspflege im vorliegenden Falle unstreitig notwendig war, kann der Kläger für die von ihm aufgewandten Kosten im Rahmen des § 1533 RVO Ersatz beanspruchen (vgl. BSG 9 S. 112 [123, 124].
  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 81/77
    Machten die besonderen Umstände des Einzelfalles die Krankenhauspflege aus medizinischen Gründen notwendig, so hatte sich der Anspruch des Versicherten auf fehlerfreien Ermessensgebrauch zu einem Anspruch auf die Leistung selbst konkretisiert (vgl.u.a. BSGE 9, 112 ff und 232 ff; BSGE 31, 112, 114, 115;… BSG vom 21. November 1961 - 3 EK 33/57 - SozR SGG § 150 Nr. 35…, vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 59/65 - SozR RVO § 184 Nr. 21 und vom 18. November 1969 - 3 RK 24/68 - DOK 170, 173 ff).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 67/81

    Krankenkasse; Härtefall; Zahnersatz; Sozialhilfe

    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Versicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 15 des 5 1531 RVO zusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 14, 261, 264; 40, 20, 21;… s auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981 - 3 RK 2/80 - SozR 2200 5 182c RVO Nr. 3, vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 3/81 - …und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 16/79 - SozR 2200 5 182c RVONr 4).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81

    Härtefäll - Krankenkasse - Hilfsbedürftigkeit

    Soweit die Krankenkasse eine solche Leistung nicht ohne pflichtwidrige Ermessensausübung verweigern darf, ist sie gegenüber dem Ver- sicherten zur Leistung verpflichtet, so daß diesem auch in solchen Fällen ein "Anspruch" auf die Leistung 13 des 5 1531 RVOzusteht (BSG 9, 112, 123; 13, 134, 139; 1A, 261, 26h; 40, 20, 21;… BSG, s. auch Urteile des Senats vom 18. Februar 1981, SozR 2200 5 182c RVONr 3, 3 RK 2/80 …und Urteil des 5. Senats vom 25. Februar 1981, 5a/5 RKn 16/79 SozR 2200 5 182c RVGNr A).
  • BSG, 17.10.1969 - 3 RK 82/66

    Krankenhauspflege bei Trunksucht

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 4/61

    Erstattung von Kosten für die Krankenhausbehandlung ; Beteiligung an einer selbst …

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 2/80

    Zahnersatzkosten - Übernahme eines Restbetrages - Ersatzanspruch

  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 44/69
  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 79/67

    Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers - Erfüllung eigener Leistungspflichten - …

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 45/65

    Krankengeldanspruch - Gewährungszeitraum - Anspruchsende

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RK 1/89
  • BSG, 25.01.1979 - 3 RK 87/76
  • BSG, 26.01.1968 - 5 RKn 20/65
  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 89/64
  • BSG, 14.03.1978 - 9 RV 16/77

    Aufwendungsersatzanspruch der Krankenkasse - Krankenhauspflege - …

  • BSG, 26.05.1970 - 3 RK 45/69
  • BSG, 28.02.1961 - 3 RK 63/56
  • BSG, 29.01.1959 - 3 RK 9/56
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 74/70
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