Rechtsprechung
BSG, 26.11.1959 - 7 RAr 75/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilnahme an einem gegen den Arbeitgeber gerichteten Proteststreik; Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses durch Streik; Beurteilung der Rechtslage bei einem kurzfristigen Streik; Erlöschen des öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses durch Streik; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 11, 86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.11.1959 - 7 RAr 38/56
Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses durch Streik; Unterbrechung des …
Auszug aus BSG, 26.11.1959 - 7 RAr 75/56
An diesen Grundsätzen seiner Rechtsprechung hat der erkennende Senat jetzt eben wieder in den ausführlichen Entscheidungsgründen zu dem gleichfalls am 26. November 1959 verkündeten Urteil in der Revisionssache Mühlenstedt (7 RAr 38/56) festgehalten, auf die insoweit Bezug genommen wird.
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
- BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld
Geht man davon aus, daß ein Entgeltanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Verleiher hier nicht bereits aus einem sogenannten faktischen, dh von den Beteiligten vollzogenen, aus Rechtsgründen aber unwirksamen, Arbeitsverhältnis besteht (vgl. dazu ua BSGE 1, 115, 118; 11, 86, 89; 15, 89, 91; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand September 1983, S 306h I ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen); Becker/Wulfgramm, Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Aufl, Art. 1 § 10 Anmerkungen 15a und 45a; BR-Drucks 300/75 zu § 7 S 31 zum Begriff der Beschäftigung iSv § 7 SGB IV Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, S 118, 123, 125, 127, so tritt jedenfalls dieser Schadensersatzanspruch an die Stelle des Entgeltanspruchs, umfaßt also auch diesen Anspruch.