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   BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59   

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https://dejure.org/1960,9326
BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59 (https://dejure.org/1960,9326)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1960 - 11 RV 1368/59 (https://dejure.org/1960,9326)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1960 - 11 RV 1368/59 (https://dejure.org/1960,9326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 40
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R

    Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende -

    Insbesondere ist eine Bedingung nicht erst (oder schon) deshalb wesentlich, weil sie als letzte eingetreten ist und den Erfolg sichtbar gemacht hat (vgl BSGE 13, 40, 42 = SozR Nr. 9 zu § 35 Bundesversorgungsgesetz ).
  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 8/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Insbesondere ist eine Bedingung nicht erst (oder schon) deshalb wesentlich, weil sie als letzte eingetreten ist und den Erfolg sichtbar gemacht hat (vgl BSGE 13, 40, 42 = SozR Nr. 9 zu § 35 Bundesversorgungsgesetz).
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 552/74

    Anspruch auf Pflegezulage - Neufeststellung - Hilflosigkeit - Änderung - Änderung

    Dafür genügt es, daß die durch den Militärdienst bedingten Gesundheitsstörungen mit anderen Krankheitsursachen annähernd gleichwcrtie zusammenwirken (BSG 13, 40, 42% Ob dies so ist" war im Falle des Klägers konkret zu prüfen" Diese Frage war nicht deshalb vorbeantuortet, weil rechtsverbindlich ausgesprochen werden war, daß der Anteil, um den die Erwerb$fähigkeit des Klägers Wegen militärdien5tabhängiger Leidensverschlimmerung gemindert ist, 50 bzw" 60 Vo H" beträgt° Das Berufungsgericht war bei seiner Entscheidung über die Anhebung der Pflegezulage nicht an die vorherige Einschätzung der MdB gebunden° Diese Bewertung, die u"a°.

    terung des Gesundheits- und Kräftezustandes außerhalb des Ursachenzusammenhangs mit dem Wehrdienstschaden nicht ohne weiteres die Berechtigung zu einer Aufbesserung der bis dahin gewährten Pflegezulage begründen (BSG 13, 40, #3)" Für diese.

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