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   BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57   

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BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57 (https://dejure.org/1961,2359)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 3 RK 72/57 (https://dejure.org/1961,2359)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 3 RK 72/57 (https://dejure.org/1961,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 127
  • NJW 1962, 223
  • MDR 1962, 82
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57
    - 5 75 Abs, 1 Satz 1 see oder 5 75 Abs° 2 see - vorgeleä gen haben, Selbst wenn man annehmen wollte, daß es für die Rechtsstellung des Beigeladenen auf die Begründung des Beiladungsbeschlusses ankommt und daß das LSG in diesem Fall die Beiladung zu Unrecht auf @ 75 Abs, 1 Satz 1 SGG gestützt hätte, wäre das beigeladene Bundesversicherungsamt nicht beschwert; denn auf jeden Fall kann der Beigeladene alle Rechte nach 5 75 Abs, 4 Satz 1 SGGwahrnehmen, insbesondere Rechtsmittel einlegen (BSG 8, 291, 292); "Abweichende Sachanträge" kann er zwar nur stellen, wenn die Beiladung notwendig war (@ 75 Abs, 4 Satz 2 SGG)" Wenn aber - wie im vorliegenden Fall, indem um die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts des beklagten Arbeitsministars gestritten wird - ein Beigeladener den gleichen Sachantrag wie der Kläger stelltaund nach der Sach- und Rechtsage für ihn auch kein anderer in Betracht kommt - im vor-- liegenden Fall: Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts -, so ist es für die prozessuale Stellung des Beigeladenen bedeutungslos, ob er Beigeladener nach Abs° 1 oder Abs, 2 des 5 75 see ist,.
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen versicherten

    Bei der isolierten Anfechtungsklage wird zwar grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes als maßgebend erachtet (BSGE 15, 127, 131 = SozR Nr. 4 zu § 170 SGG S Da 2 R f; BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 16).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Für die Beurteilung einer reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 1. Alt SGG) ist in der Regel maßgeblich, ob der angefochtene Verwaltungsakt bei seinem Erlaß der Sach- und Rechtslage entsprochen hat (BSGE 5, 246, 247; 15, 127, 131; vgl Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, RdNr 32 mwN; Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNr 83 mwN).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Maßgebend ist nämlich bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage wie bei der Anfechtungsklage (vgl dazu BVerwGE 2, 55, 58 ff; BSGE 5, 246, 247; 14, 71, 76; 15, 127, 131 und 161, 168 sowie 43, 1, 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt, in dem der angefochtene bzw später erledigte Verwaltungsakt erlassen worden ist (Meyer-Ladewig, § 131 RdNr 7).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Diese Regelung soll verhindern, dass vom Bundesgericht gerügte Verstöße gegen Bundesrecht, die zur Aufhebung und Zurückverweisung geführt haben, bei der folgenden Fortsetzung des Berufungsverfahrens vor dem LSG wiederholt werden (BSG, Beschluss vom 28.9.1961 - 3 RK 72/57 = SozR Nr. 4 zu § 170 SGG).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Zwar hat das BSG in diesem Zusammenhang im Sinne der erwähnten Faustregel an die Klageart zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts angeknüft (BSGE 3, 95, 103; 5, 238, 242; 15, 127, 131; 15, 239, 243 f = SozR Nr. 9 zu § 50 BVG; BSGE 16, 257, 260 f = SozR Nr. 6 zu § 57 BVG; BSGE 41, 38, 40 = SozR 2200 § 1418 Nr. 2; BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4; BSGE 68, 47 f = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1; BSGE 70, 285, 289 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).
  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das

    In der Rechtsprechung des BSG (BSGE 15, 127, 129) ist anerkannt, dass nur die Bundesrepublik Deutschland, nicht die sie vertretende Behörde beteiligtenfähig ist.
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RR 3/92

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Befangenheit

    Maßgebend ist nämlich bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage wie bei der Anfechtungsklage (vgl dazu BVerwGE 2, 55, 58 ff; BSGE 5, 246, 247; 14, 71, 76; 15, 127, 131 und 161, 168; 43, 1, 5; 68, 228, 231) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt, in dem der angefochtene bzw später erledigte Verwaltungsakt erlassen worden ist (Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 7).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Das hat zur Folge, daß eine Entscheidung nicht wegen der Beurteilung der Vorfragen unmittelbar in Rechte Dritter eingreifen kann, eine Beiladung somit nicht notwendig ist (vgl. BSGE 15, 127, 128; 46, 232, 233 BSG USK 77244; BSGE 57, 15, 19 [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 97/83] = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Bei der isolierten Anfechtungsklage wird zwar grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes als maßgebend erachtet (BSGE 15, 127, 131; 43, 1, 5).
  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

    Nicht von Bedeutung sei es dagegen" daß die Verwaltungstätigkeit eines Versicherungsträgers zentral an einer Stelle erledigt werde, auch wenn das wegen der modernen Nachrichten- und Verkehrsmittel nicht zu Unzuträglichkeiten führe° Im vorliegenden Falle liege eine mehr als nur geringfügige Erstreckung des Zuständigkeitsbereiches über das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hinaus im obengenannten Sinne vor° Gegen dieses Urteil hat die klagende BKK Revision eingelegt mit dem Antrage, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. August 1961 zurückzuweisen° Zur Begründung der Revision hat sie ausgeführt: Die Auffassung des LSG und die Auslegung der zitierten BSG-Entscheidung gehe fehl° Das BSG habe es ausdrücklich dahinstchen lassen, ob der funktionellen oder der territorialen Auslegung der Vorzug zu geben sei° Auch nach dem Inkrafttreten des BVAG sei in der Rechtsprechung des BSG diese Rechtsfrage offengeblieben (Hinweis auf BSG 15, 127).

    Die Revision der klagenden BKK ist nicht begründet" Recht hat das LSG angenommen, daß die klagende BKK ein bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger ist und deshalb der Aufsicht des Bundesversicherungsamts untersteht° Nach @ 2 Abs. 1 Satz 1 BVAG vom 9° Mai 1956 (BGBl I 415) führt das Bundesversicherungsamt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversichemngsträger" Zur Kennzeichnung des entscheidenden Merkmals für die Bundesunmittelbarkeit von Sozialversicherungsträgern verwendet die genannte Vorschrift dieselbe Formulierung wie Art° 87 Abs° 2 GG: Voraussetzung ist, daß "deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt", Das Vorliegen dieses verfassungsrechtlichen Merkmals (vgl" dazu BSG 15, 127, 131) hat die Bundesunmittclbarkeit eines SoZialversicherungsträgers zur Folge, ohne daß es eines Verleihungsakts zur Erlangung der Bundesunmittelbarkeit bedarf (BSG 1, 17, 32)" Damit hat das Grundgesetz in entschiedcner Abkehr von dem bisher gültigen Einteilungsprinzip die Frage der Bundes- oder Landesunmittelbarkeit vom räumlichen Zuständigkeitsbereich des Versicherungsträgers abhängig gemacht° Bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945 - und der dadurch bedingten Einstellung der Tätigkeit des ReichsVersicherungsamts führten -.

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der

  • BSG, 28.02.1990 - 10 RAr 16/89

    Nicht förderungsfähige Betriebe in der Produktiven Winterbauförderung

  • BGH, 24.06.1980 - KZR 22/79

    Vertrag über den ausschließlichen Bezug von Sand eines Baustoffgroßhändlers zur

  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 19/82

    Beschränkung des Mutterschaftsgeldes - Mutterschaftsurlaub - Vereinbarkeit mit

  • LSG Sachsen, 21.02.2023 - L 3 BK 7/22
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95

    Schwerbehindertenrecht/Verfahrensrecht - Herabsetzung des GdB bei

  • BVerwG, 05.07.1962 - II CB 121.59

    Rechtsmittel

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72

    Verrichtungen in landwirtschaftlichem Betrieb - Minderjähriger - Unterbringung in

  • LSG Bayern, 16.12.1999 - L 6 RJ 320/96

    Rechtsnachfolger einer Rente aus der Versicherung eines verstorbenen Ehegatten;

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 101/78
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 267/74

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Notwendige Beiladung

  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 287/73
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 41/62

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Oberversicherungsrats zur Streichung einer

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/80
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 181/74
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 85/75
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 79/75
  • BSG, 12.12.1968 - 8 RV 677/67
  • BSG, 27.08.1968 - 3 RK 24/65
  • BSG, 12.07.1966 - 10 RV 789/65
  • BSG, 23.02.1966 - 7 RKg 4/64
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