Rechtsprechung
   BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1057
BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58 (https://dejure.org/1962,1057)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1962 - 3 RK 2/58 (https://dejure.org/1962,1057)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 (https://dejure.org/1962,1057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Angestellten-Versicherung - Beschäftigung von Musikern für Tanzveranstaltungen - Prüfung des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbstständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Dem steht auch das wiederholte Tätigwerden für einzelne Synchronisationsunternehmen nicht entgegen, denn eine bloße Aneinanderreihung unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber begründet noch kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO mwN; BSG SozR 2200 § 441 Nr. 2) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auch das wiederholte Tätigwerden für stets bestimmte Synchronisationsunternehmen steht dieser Beurteilung nicht entgegen; denn eine bloße Aneinanderreihung unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber begründet noch kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSG Urteil vom 13.2.1962 - 3 RK 2/58 - BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO S Aa 2 f mwN; BSG Urteil vom 16.2.1983 - 12 RK 23/81 - SozR 2200 § 441 Nr. 2).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Zwar kann die regelmäßige Wiederholung kurzfristiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber den Schluß rechtfertigen, daß die einzelnen Dienstleistungen Ausfluß eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, das - wenn auch nur stillschweigend - auf Wiederholung der Dienstleistungen gerichtet ist (BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO mwN).

    Dagegen ergibt die bloße Aneinanderreihung unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber noch kein ständiges Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO mwN).

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Außerdem hat die Rechtsprechung darauf abgestellt, ob der unregelmäßige Arbeitseinsatz nach dem allgemeinen Berufsbild der ausgeübten Tätigkeit als typisch angesehen werden konnte (BSGE 16, 158, 164 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO; SozR Nr. 11 zu § 168 RVO), was gerade für Aushilfskräfte im Speditionsgewerbe immer wieder bejaht worden ist (Nachweise der älteren Rechtsprechung bei Peters aaO, § 441 RVO Anm 6; BSG SozR 2200 § 441 Nr. 2 = SGb 1984, 254 mit Anm von Meydam).
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Dem steht auch das wiederholte Tätigwerden für einzelne Synchronisationsunternehmen nicht entgegen, denn eine bloße Aneinanderreihung unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber begründet noch kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO mwN; BSG SozR 2200 § 441 Nr. 2) .
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Unständig Beschäftigte sind deshalb aber nicht bereits aus diesem Grunde als Selbständige anzusehen (vgl. dazu BAG AP Nrn 12 und 14 zu § 611 BGB - Abhängigkeit; vgl. auch BSGE 16, 158, 160; Gagel, AFG § 13 Anm. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    Die regelmäßige Wiederholung kurzfristiger Beschäftigungen eines konkreten Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber kann allerdings auch den Schluss rechtfertigen, dass die einzelnen Dienstleistungen Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, das - wenn auch nur stillschweigend - auf die Wiederholung der Dienstleistungen gerichtet ist (BSG, Urteil vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 -, BSGE 16, 158; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - NZA 1999, 82: Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch dann entstehen, wenn den Einsätzen jeweils telefonische Anfragen, ob der Mitarbeiter zur Verfügung steht, vorausgehen.
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    So war sie z.B. in der damaligen britischen Besatzungszone bis 1949 durch verschiedene Rechtsetzungsakte teilweise abgeändert worden (vgl. dazu BSGE 7, 82; 16, 158).
  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 44/85
    Jedoch können auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber unständig sein, wenn sie, wie hier, von vornherein auf weniger als eine Woche begrenzt sind (BSGE 16, 158, 163 : SozR Nr. 1 zu % 4ü1 RVO; BSGE 36, 262, 265 : SozR Nr. 8 zu % 4ü1 RVG; BSG SozR Nr. 7 zu 5 "41 BVD; BSG SozR 2200 % uu1 Nr. 2).

    Wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 16, 158, 163 f : SozR Nr. 1 zu S 441 RVG; BSG SozR 2200 5 HM1 Nr. 2), können einzelne unständige Beschäftigungen auch dann nicht in eine ständige umgedeutet werden, wenn der Beschäftigte an einer solchen Gestaltung interessiert ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17

    Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis -

    Das bloße Aneinanderreihen unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber zwingt zwar noch nicht zu der Annahme eines ständigen Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 -, juris Rn. 24).
  • BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 67/13

    Abhängig Beschäftigter; LKW-Fahrer; unständige Beschäftigung; Versicherungpflicht

  • LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97

    Streit über die Berechtigung des Klägers (aus Deutschland Vertriebener/ Musiker/

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 11/69

    Unständig Beschäftigte - Grundgedanke des Arbeitsrechts als

  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 56/58

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils der Krankenversicherungsbeiträge für

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht