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   BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57   

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BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57 (https://dejure.org/1962,2052)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1962 - 2 RU 74/57 (https://dejure.org/1962,2052)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 74/57 (https://dejure.org/1962,2052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Selbsttötung - Anspruchausschluss bei vorsätzlicher Herbeiführung bzw. Begünstigung des Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 163
  • NJW 1963, 1691
  • MDR 1963, 791
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57
    Die Prüfung, welche "Ursachen" für den Selbstmord rechtlich als wesentlich anzusehen sind (vgl. hierzu BSG 1, 150, 156), darf nicht auf die Geschehensabläufe beschränkt werden, die sich auf körperlich-organischem Gebiet abgespielt haben, vielmehr sind auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen (vgl. hierzu auch BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]); auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis "verursacht" sein, während andererseits Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen "Ursachen" im Rechtssinne sein können (vgl. z. B. aus dem Gebiet des Strafrechts den durch die vorsätzliche Täuschung bewirkten Irrtum als "Ursache" der schädigenden Vermögensverfügung im Tatbestand des § 263 StGB - Strafgesetzbuch (Leipziger Kommentar) 80 Aufl. § 263 Anm. 6).

    Eine rechtlich wesentliche ursächliche Verknüpfung kann vielmehr jedenfalls schon dann gegeben sein, wenn die Fähigkeit zur Willensbildung durch Auswirkungen des Unfalls wesentlich beeinträchtigt war (vgl. auch die zur Auslegung des § 1 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes - BVG - ergangene Verwaltungsvorschrift Nr. 11 sowie BSG 1, 150).

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57
    Die Prüfung, welche "Ursachen" für den Selbstmord rechtlich als wesentlich anzusehen sind (vgl. hierzu BSG 1, 150, 156), darf nicht auf die Geschehensabläufe beschränkt werden, die sich auf körperlich-organischem Gebiet abgespielt haben, vielmehr sind auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen (vgl. hierzu auch BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]); auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis "verursacht" sein, während andererseits Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen "Ursachen" im Rechtssinne sein können (vgl. z. B. aus dem Gebiet des Strafrechts den durch die vorsätzliche Täuschung bewirkten Irrtum als "Ursache" der schädigenden Vermögensverfügung im Tatbestand des § 263 StGB - Strafgesetzbuch (Leipziger Kommentar) 80 Aufl. § 263 Anm. 6).
  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57
    Für die Entscheidung darüber, ob zwischen dem Unfall und dem Tod durch Selbstmord ein rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang bestand, kommt es deshalb einerseits darauf an, in welchem Umfang die Depression durch Auswirkungen des Unfalls hervorgerufen war; grundsätzlich ist hierbei die gesamte Persönlichkeit des Ehemannes der Klägerin zu berücksichtigen und zu prüfen, welche Auswirkungen die Unfallfolgen auf ihn im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich gemacht haben (vgl. auch BSG 11, 50, 53).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Dafür spreche auch, dass der Unfall keine nachweisbaren körperlichen Dauerschäden hinterlassen habe und damit die Kriterien, welche die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen (Hinweis auf BSGE 18, 163 = SozR Nr. 60 zu § 542 RVO) für die Annahme einer unfallbedingten reaktiven Depression gefordert habe, nicht erfüllt seien.
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Nach überwiegender Meinung gehört zum Begriff des Unfalls ferner die "Unfreiwilligkeit" (vgl mit zahlreichen Nachweisen Gitter, Schadensausgleich im Arbeitsunfallrecht, Seite 92), so daß sich in Fällen versuchter Selbsttötung - wie hier unter dem Erscheinungsbild des "Verkehrsunfalls" vom 23. Mai 1982 - zugunsten des Rentenbewerbers Unfreiwilligkeit nur dann annehmen läßt, wenn die freie Willensbestimmung zB durch eine Depression wesentlich beeinträchtigt war (BSGE 18, 163, 164f = SozR Nr. 60 zu § 542 RVO aF; Gitter, RVO-Gesamtkomm, aaO, Anm 26 Seite 30/1).

    Bei allem wird zu beachten sein, daß Rechtsprechung und Schrifttum die Auswirkungen einer Unfallursache psychischer Art auf den Betroffenen gemäß der "Eigenart seiner Persönlichkeit" beurteilen (vgl BSGE 18, 163 und Brackmann aaO Seite 489n).

  • BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89

    Arbeitsunfall

    Diese nach dem Wortlaut sich auf die haftungsbegründende Kausalität beziehende Vorschrift findet nach dem Urteil des 2. Senats vom 18. Dezember 1962 (BSGE 18, 163) auch auf die - hier allein maßgebliche - haftungsausfüllende Kausalität Anwendung.

    Im Hinblick auf den auch hier maßgeblichen Ursachenbegriff ist die im Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. Dezember 1962 (aaO) dargelegte Inhaltsbestimmung der Wesentlichkeit einer Bedingung entsprechend zu erweitern.

  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Bei einer Selbsttötung muß sich die Prüfung, welche Bedingungen als wesentlich anzusehen sind, auch auf die Geschehensabläufe erstrecken, die sich im Bereich des Psychischen und Geistigen zugetragen haben; auch sie können Ursachen im Rechtssinne sein (BSG Breithaupt 1963, 768; BSGE 18, 163, 16h; 18, 173, 175; BSG SGb 1967, 5ü2).

    Das LSG ist daher mit Recht davon ausgegangen, daß eine Selbsttötung jedenfalls dann ein Arbeitsunfall ist, wenn der Versicherte durch betriebsbedingte Umstände ein psychisches Trauma erleidet, dadurch in einen Zustand der wesentlichen Be- einträchtigung der Fähigkeit zur Willensbildung gerät und einen Suicid begeht (vgl BSGE 18, 163, 16h : Brackmann, aaO, S ü89m).

    Diese Notwendigkeit ergibt sich unabhängig von einer Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung bei K. Dabei ist die gesamte Persönlichkeit des Ehemannes und Vaters der Kläger zu berücksichtigen und zu prüfen, welche Auswirkungen das betriebliche Ereignis auf ihn im seelischen und geistigen Bereich gehabt hat (vgl BSGE 18, 163, 166; Brackmann aaO S H89n).

  • LSG Bayern, 06.07.2005 - L 3 U 263/04

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Tod infolge eines Versicherungsfalls;

    Den Grundsatz des rechtlich wesentlichen Zusammenhangs bejahte der 8. Senat des BSG im Urteil vom 08.01.1990 (BSGE 66, 164 f.) unter Aufgabe der Rechtsansicht des 5a Senates des BSG im Urteil vom 24.11.1982 (BSGE 54, 104), wonach Folgen des Arbeitsunfalls alleiniger Beweggrund für die Selbsttötung sein mussten und unter Weiterentwicklung der Ansicht des zweiten Senates im Urteil vom 18.12.1962 (BSGE 18, 163 f.).

    Auch sie können Ursache im Rechtssinne sein (BSG, Urteil vom 29.02.1984 2 RU 35/83; BSGE 18, 163, 164).

  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

    Bei der Prüfung, ob unter diesen in tatsächlicher Hinsicht festgestellten Umständen die vorangegangene "seelische Belastung" durch die Klassenarbeit als ein der versicherten Tätigkeit (dem Besuch der Schule) zuzurechnendes Ereignis eine rechtlich wesentliche Bedingung für den Sturz des Beigeladenen aus dem Schulfenster war, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, daß auch Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen - selbst bei einer zu psychischen Reaktionen neigenden Anlage des Versicherten - Ursachen im Rechtssinn sein können (3 BSGE 18, 163 ff 56/58.
  • SG Wiesbaden, 11.03.1999 - S 13 U 408/96
    Grundsätzlich erfaßt der Unfallbegriff auch psychische Gesundheitsstörungen als Folge eines äußeren Ereignisses (BSGE 18, 163 ; 61, 113 ).

    Gleichwohl darf die Anlage nicht so leicht "ansprechbar" sein, daß sie gegenüber den psychischen Folgen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (BSGE 18, 163 ; 61, 113 ).

  • LSG Hessen, 25.10.1978 - L 3 U 180/74

    Suicid; Betriebsratvorsitzender

    Hiervon sind in Schrifttum und Rechtsprechung Ausnahmen gemacht worden, wenn sich der Versicherte im Zeitpunkt des Suicids infolge der Auswirkung von Unfallfolgen in einem Zustand der wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Willensbildung befand (vgl. BSG, Urteile vom 18.12.1962 - 2 RU 74/57 - in E 18, 163 = NJW 1963, 1691 mit Anmerkung von Witter; 29.5.1964 - 2 RU 96/59; 29.4.1964 - 2 RU 215/60; 24.2.1967 - 2 RU 114/65; Hess. LSG, Urteil vom 18.2.1976 - L 3/U - 1154/72).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 74/57 - zutreffend ausgeführt hat, darf die Prüfung, welche Ursachen für den Suicid rechtlich als wesentlich anzusehen sind, nicht auf Geschehensabläufe beschränkt werden, die sich auf körperlich-organischem Gebiet abgespielt haben, vielmehr sind auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen (vgl. hierzu BSGE 1, 150, 156; BGHZ 20, 137).

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKnU 3/82

    Selbsttötung; Arbeitsunfall als Ursache; Alleiniger Beweggrund

    Das BSG hat allerdings mit Urteil des 2. Senats vom 18. Dezember 1962 (BSGE 18, 163) die eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls erfor- -.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2001 - L 7 U 18/01

    Keine Entschädigung aus der UV wegen eines innerbetrieblichen Mobbings"

    Psychische Einwirkungen auf einen Betroffenen sind gemäß der "Eigenart der Persönlichkeit" zu beurteilen (vgl. BSGE 18, 163; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 39).
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 46/58
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