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   BSG, 18.12.1963 - 3 RK 29/63   

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https://dejure.org/1963,4053
BSG, 18.12.1963 - 3 RK 29/63 (https://dejure.org/1963,4053)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1963 - 3 RK 29/63 (https://dejure.org/1963,4053)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1963 - 3 RK 29/63 (https://dejure.org/1963,4053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 135
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 3 RK 29/63
    Wie der Senat jedoch in seinem zu § 183 Abs. 3 RVO ergangenen Urteil von 26. März 1963 (BSG 19, 28) entschieden hat, ist als Zeitpunkt der Zubilligung der Rente im Sinne dieser Vorschrift ( "der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem Tage, von dem an Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld ... zugebilligt wird" ) der Beginn der Rente, d. h. der Zeitpunkt zu verstehen, von dem an die Rente dem Versicherten zusteht.

    Mag es auch sprüchlich zweifelhaft sein, ob unter "Zubilligung" einer Rente schon der Zeitpunkt des Rentenbeginns (so BSG 19, 28), des Rentenbescheides oder der Aufnahme der tatsächlichen Rentenzahlung zu verstehen ist, so kann doch darunter keinesfalls der Eintritt der Berufsunfähigkeit verstanden werden, der erst die Zubilligung der Rente zur Folge hat.

    Entscheidend ist also nach der gesetzlichen Regelung nicht der Zeitpunkt, in dem der Versicherte berufsunfähig geworden ist (§ 1246 RVO), sondern der Zeitpunkt der Zubilligung der Rente, und das ist, wie der Senat in der angeführten Entscheidung zu § 183 Abs. 3 RVO näher dargelegt hat (BSG 19, 28), der Tag des Rentenbeginns (§ 1290 Abs. 1 und 2 RVO).

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R

    Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug

    Der Kürzungstatbestand des Krg greift erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der während des Bezuges von Krg liegt (vgl dazu BSG SozR Nr. 38 zu § 183 RVO; BSG Urteil vom 6.6.1991 - 3 RK 24/88 - Juris; BSG Urteil vom 18.12.1963 - 3 RK 29/63 - BSGE 20, 135 = SozR Nr. 8 zu § 183 RVO) , weil bei einer Zuerkennung der verdrängenden Leistung - hier also ggf der vergleichbaren ausländischen Altersteilrente - vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der AU oder der stationären Behandlung sich die Minderung der Leistungsfähigkeit üblicherweise schon auf die Höhe des Krg-Anspruchs auswirkt (§ 47 SGB V) und eine nochmalige Kürzung des bereits reduzierten Krg-Anspruchs nicht gerechtfertigt wäre (vgl Brinkhoff in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB V, 3. Aufl 2016, § 50 SGB V, RdNr 10 mwN).
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 24/88

    Einbehaltung einer Berufsunfähigkeitsrente zugunsten einer Krankenkasse -

    Der Zeitpunkt der Zubilligung im Sinne von § 183 Abs. 5 Satz 1 RVO ist der Rentenbeginn (BSGE 19, 28 = SozR Nr. 6 zu § 183 RVO; BSGE 20, 135 = SozR Nr. 8 zu § 183 RVO; BSGE 28, 117 = SozR Nr. 30 zu § 183 RVO).

    Zeitpunkt der Zubilligung der Rente ist nicht erst der Zeitpunkt des Erlasses des Rentenfeststellungsbescheides, also nicht der Tag, an dem die Zubilligung erfolgt, und auch nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles, sondern im allgemeinen der Beginn der Rente, dh der Zeitpunkt, von dem an die Rente dem Versicherten - auch rückwirkend - zusteht (BSGE 19, 28, 29 = SozR Nr. 6 zu § 183 RVO; BSGE 20, 135, 136 = SozR Nr. 8 zu § 183 RVO; BSGE 28, 117, 118 = SozR Nr. 30 zu § 183 RVO).

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Mit der Zubilligung der Rente wird die Zeit vom Beginn des Rentenanspruches an erfaßt (vgl BSGE 19, 28, 29; 20, 135; 28, 117, 118 und 255, 256; 32, 186, 187).
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78

    Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine

    Er enthält einmal die Regelung eines bestimmten Zeitpunktes und bedeutet insoweit, daß eine Rente dem Versicherten vom Tage des Rentenbeginns (§ 1290 Abs. 1 und 2 RVO), dh in dem Zeitpunkt zugebilligt worden ist, von dem an ihm die Rente zusteht (BSGE 19, 28, 29 = SozR Nr. 6 zu § 183 RVO; BSGE 20, 135, 136 f = SozR Nr. 8 zu § 183 RVO; BSGE 20, 140, 141 = SozR Nr. 9 zu § 183 RVO).
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 42/89

    Kürzung des Krankengeldes - Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente -

    Zeitpunkt der Zubilligung der Rente ist nicht erst der Zeitpunkt des Erlasses des Rentenfeststellungsbescheides, also nicht der Tag, an dem die Zubilligung erfolgt, und auch nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles, sondern im allgemeinen der Beginn der Rente, dh der Zeitpunkt, von dem an die Rente dem Versicherten - auch rückwirkend - zusteht (BSGE 19, 28, 29 = SozR Nr. 6 zu § 183 RVO; BSGE 20, 135, 136 = SozR Nr. 8 zu § 183 RVO; BSGE 28, 117, 118 = SozR Nr. 30 zu § 183 RVO).
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 98/63

    Krankengeld neben Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeld neben Altersruhegeld -

    neuen Vorschriften über Höhe und Dauer der Leistungen unterw01fen würden" Der Kläger hält die Revision im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessonialgeriehts (BSG) in der Entsch° Samml" Bd, 169 177 und Bd" 20, 135 für unbegründetü Er beantragt, die Revision zurückzuweisen° Die beigeladene LVA meint ebenfalls, ein Ersatzanspruch der BKK auf die Rentennachw zahlung ab 1" August 1961 bestehe nicht, und beruft sich gleichfalls auf BSG 20, 135,.
  • BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
    Das Zusammentreffen dieser beiden Leistungen hatte keine Auswirkungen auf die Ansprüche des Versicherten, weil die Kürzungsregelung des @ 185 Abs. 5 Satz 1 RVG nur dann eingreift, wenn die Rente wegen Berufsunfähigkeit dem Versicherten während des Bezugs von Krankengeld zugebilligt wird (BSGE 20, 135 ff).
  • BSG, 24.06.1969 - 3 RK 1/67

    Zur Kürzung des Krankengeldes bei Wiedereinsetzen der Berufsunfähigkeitsrente

    so behandelt, als ob das Krankengeld weiter gewährt würde: Die durch den Krankéhgeldbezug vermittelte Erhaltung der Mitgliedschaft (5 311 RVO idF des Abschn° I Nr" 6 Buchst" a des Verbesserungserlasses vom 2° November 1943) bleibt auch im Falle der Verdrändung des Krahkehgeldes durch das Übergangsgeld gewährleistet (@ 183 Abs. 6 Satz 2, 1" Halbs. EVO); ebenso dauert in diesem Falle die mit dem Krankengeldbezug verbundene Beitragsbefreiung (@ 383 Abs" 1 RVO idF des Abschn° I Nr° 6 Buchst" c des genannten Erlasses) an (@ 185 Abs" 6 Satz 2, 2° Halbs" RVO)" Auch trifft in einem solchen Fall in der Regel die 5 183 Abs" 5 EVO zugrunde liegende Erwägung des Gesetzgebers zu, daß das Krankengeld noch auf Grund eines Lohnes berechnet worden ist, den der Versicherte zur Zeit seiner ungeminderten Arbeitskraft verdiente° Das Krankengeld stellt mithin den vollen Lohnersatz dar° Da auch die Rente wegen BU Lohnersatzfunktion hat, ist es nicht zu beanstanden, daß die Beklagte dieses "volle" Krankengeld bei Hinzutritt der Rente wegen EU in Höhe der Rente gekürzt hat (vgl" BSG 20, 135, 136, Urteil des Senats vom 20° März 1969 - } RK 96/67 -" das zur Veröffentlichung vorgesehen \ist).
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