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   BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59   

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BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59 (https://dejure.org/1964,131)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1964 - 3 RK 94/59 (https://dejure.org/1964,131)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1964 - 3 RK 94/59 (https://dejure.org/1964,131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einreichung der schriftlichen Erklärung des Rechtsmittelgegners zur Einwilligung in die Sprungrevision mittels Fotokopie durch den Revisionskläger ; Beendigung des Versicherungsverhältnisses einer werdenden Mutter auf unbestimmte Zeit ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 154
  • NJW 1964, 1824
  • BB 1964, 598
  • DB 1964, 448
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
    Wie der Große Senat des BSG (BSG 12, 230, 233) dargelegt hat, ist alleiniger Zweck der Schriftform bei der Einwilligungserklärung, dem Revisionsgericht innerhalb der Revisionsfrist die notwendige Einwilligung des Rechtsmittelgegners zur Einlegung der Sprungrevision mit Sicherheit kundzutun.
  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 80/58

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
    Eine rückwirkende Betrachtung des Versicherungsverhältnisses ist jedoch mit dem Grundgedanken des Versicherungsschutzes durch die Sozialversicherung nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 27. September 1961 - 3 RK 12/57 -, Sozialrecht RVO § 168 Bl. Aa 6 Nr. 6; vgl. auch BSG 13, 98); Es ist im Interesse aller Beteiligten, und zwar nicht nur des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, sondern auch des Versicherungsträgers notwendig, die Frage der Versicherungspflicht schon bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und bei Eintritt späterer Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu klären, weil dies nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für der Leistungspflicht der Krankenkasse von entscheidender Bedeutung ist.
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Auszug aus BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
    Eine rückwirkende Betrachtung des Versicherungsverhältnisses ist jedoch mit dem Grundgedanken des Versicherungsschutzes durch die Sozialversicherung nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 27. September 1961 - 3 RK 12/57 -, Sozialrecht RVO § 168 Bl. Aa 6 Nr. 6; vgl. auch BSG 13, 98); Es ist im Interesse aller Beteiligten, und zwar nicht nur des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, sondern auch des Versicherungsträgers notwendig, die Frage der Versicherungspflicht schon bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und bei Eintritt späterer Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu klären, weil dies nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für der Leistungspflicht der Krankenkasse von entscheidender Bedeutung ist.
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
    Nach dem - nach Beendigung des Krieges in Geltung gebliebenen (BSG 6, 47, 51 ff; 16, 91, 94) - Gemeinsamen Erlaß des Reichsfinanzministers und des Reichsarbeitsministers - RAM - vom 10. September 1944 (AN, 281) sind die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich von dem Betrag zu berechnen, der für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist.
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Beschäftigung gegen Entgelt ist also - anders etwa als in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68) - unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung eines die Beitragspflicht zur BA begründenden Beschäftigungsverhältnisses (vgl auch BSGE 20, 154, 156).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Dies reicht zur Wahrung der Anforderungen des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG aus (vgl bereits BSGE 12, 230, 233 f = SozR Nr. 14 zu § 161 SGG; BSGE 20, 154, 155 = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG; BSGE 42, 191, 192 = SozR 1500 § 161 Nr. 10; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 161 RdNr 10a).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Dass dafür auch eine unbeglaubigte Fotokopie der Zustimmungserklärung des Gegners genügt, hat der Senat bereits entschieden (BSGE 20, 154, 155 = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.

    Diese zeitliche Beschränkung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses, die der Gesetzgeber übrigens modifiziert hat (vgl § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), ist indes wesentlich damit begründet worden, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr entgeltlich und damit auch die Grundlage für die Entrichtung von Beiträgen entfallen sei, wenn kein Entgelt mehr gezahlt werde (BSGE 33, 254, 261 unter Hinweis auf BSGE 20, 154, 156f).

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    - außer dem schon erwähnten Fall der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung - Erholungsurlaub und unbezahlt er Urlaub von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses erachtet worden (EVA, GE Nr. 1885, AN 1914, 655; GE Nr. 2233, AN 1916, 588; GE Nr. 2789, AN 1924, 84; BSG 20, 154, 156).

    Abgesehen davon, daß diese Versicherungsträger u.U. auf lange Sicht nachgehende Ansprüche aus beendeten Versicherungsverhältnissen zu befriedigen haben, wird ihnen auch - wenn auch immer zeitlich begrenzt - die Übernahme neuer Risiken ohne Beitragsleistung zugemutet: So nach § 214 RVO beim Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis wegen Erwerbslosigkeit, beim Bummeln (Erlaß des RAM vom 28. Januar 1942, Abschn. I 1a; AN 1942, 92), beim unbezahlten Urlaub (BSG 20, 154, 157).

    Da die Sachverhalte insofern vergleichbar sind, ist die schon für den unbezahlten Urlaub als Grenze genannte Frist von drei Wochen (BSG 20, 154, 158) auch beim Streik zugrunde zu legen (vgl. Bogs, Die Ortskrankenkasse 1968, 314, 321 und 1970, 517 ff, 576 ff, 579).

  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74

    Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge

    Hieran anschließend hat auch das BSG wiederholt entschieden, daß ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Unterbrechungen der tatsächlichen Dienstleistung von verhältnismäßig kurzer Dauer - sei es infolge fehlender Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers, sei es infolge fehlender Bereitschaft des Arbeitgebers, die angebotene Dienstleistung anzunehmen - nicht berührt wird, sofern nur beide Seiten den grundsätzlichen Arbeits- und Fortsetzungswillen haben (BSGE 12, 190, 195 = SozR Nr. 19 zu 5 165 RVG; 16, 210 212 f = SozR Nr. 9 zu 5 87 AVAVG; 20, 154, 156 = SozR Nr. 45 zu 5 165 RVG; 55, 254, 257 = SozR Nr. 67, aaO; -"IO.

    unbezahlter Urlaub (BVA1:3th12, 95; AN1941II 86; BSGE 20, 154, 156 = SozR Nr. 45 zu 5 165 RVG), Geschäftsruhe (RVA AN 1924, 84), Streik (BSGE 53, 254, 257 = SozR Nr. 67 zu 5 165 RVG; 57, 10, 15 ff = SozR Nr. 62 zu 5 1259 EVO) und neuerdings eine Sonderausbildung zum Berufsschullehrer nach einer versiche- rungspflichtigen Beschäftigung als Aushilfslehrer (Urteil des 5. Senats vom 12. November 1975 - 5/12 RK 45/74 -, zur Veröffentlichung bestimmt) als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden.

    Seit dem Gemeinsamen Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (AN 1944, 281), dessen Fortgeltung 45 das BSG in ständiger Rechtsprechung bejaht hat (BSGE 6, 47, 50 ff; 15, 65, 69 = SozR Nr. 5 zu 5 160 RVO = SozR Nr. 26- zu 5 165 RVG; BSGE 20, 154, 156 = SozR Nr. 45 zu 5 165 EVO), ist der Entgeltbegriff im Sozialversicherungsrecht ebenso zu verstehen wie im Lohnsteuerrecht.

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Der 3. Senat hat diese Form ausreichen lassen (Urteil vom 13. Februar 1964 - 3 RK 94/59 = BSGE 20, 154, 155 f = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Einer solchen Telekopie kommt kein höherer Beweiswert zu als der Übersendung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungserklärung, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 -, NZS 1993, 471) in Abweichung von der früheren Rechtsprechung (vgl. BSGE 20, 154 = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG) nicht ausreicht.
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 62/17

    Erfüllung der Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeldanspruch

    Unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV sowie der Entscheidungen des BSG vom 13. Februar 1964 - 3 RK 94/59 -, vom 21. Juni 1960 - 3 RK 71/57 -, vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 51/99 R - und vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R - gelte eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zwar als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauere, jedoch nicht länger als einen Monat.
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Es kann hier dahinstehen, ob durch die Gesetzesänderung im Zuge der Vereinfachung abweichend von der früheren Rechtspr (BSG Urteil vom 13. Februar 1964 - BSGE 20, 154 = SozR Nr. 43 zu § 165 RVO) ein Fortbestand der Mitgliedschaft auch bei einem von vornherein über drei Wochen dauernden Urlaub begründet werden sollte, jedenfalls für eine Unterbrechung unbestimmter Dauer hatte das BSG einen Fortbestand des Versicherungsverhältnisses in den ersten drei Wochen angenommen (Urt vom 15. Dezember 1971 - BSGE 33, 254, 261 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

  • BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93

    Urteilsausfertigung - Gerichtsstempel - Wiedereinsetzung

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

  • BSG, 04.03.1993 - 4 RA 11/92

    Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • BSG, 11.06.1992 - 4 RA 3/92

    Unbeglaubigte Fotokopie - Zustimmung - Sprungrevision

  • BSG, 04.03.1993 - 4 RA 28/92

    Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Verfahrensbeteiligter

  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 67/61

    Ersatz von Aufwendungen für Hebammenhilfe und Wochenbettpackung

  • LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08

    Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung -

  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 20/92

    Sprungrevision - Sitzungsprotokoll - Abschrift - Form

  • SG Hamburg, 05.09.2017 - S 13 AL 638/14

    Gewährung von Arbeitslosengeld durch Erfüllen der Anwartschaftszeit aufgrund

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

  • LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01

    Rentenversicherungspflicht für bei einem Taxiunternehmen arbeitende Studierende ;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 18.01.2007 - B 3 KR 14/06 R
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
  • BSG, 24.02.1971 - 3 RK 69/70
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2009 - L 10 R 348/07
  • BSG, 13.05.2008 - B 13 R 137/07 R
  • BSG, 09.03.1965 - 3 RK 34/61
  • BSG, 19.06.1969 - 11 RA 114/67
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