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   BSG, 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67   

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BSG, 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67 (https://dejure.org/1968,7772)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67 (https://dejure.org/1968,7772)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1968 - 5 RKnU 12/67 (https://dejure.org/1968,7772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Weiterer Arbeitsunfall - Voraussetzungen der Verletztenrente

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Diese Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz hat den Sinn und Zweck, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also mit einer MdE um weniger als 20 vH ergeben können (BSGE 28, 71, 72 = SozR Nr. 3 zu § 581 RVO).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93

    Unfallversicherung - Verletztenrente

    Diese Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz hat den Sinn und Zweck, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also mit einer MdE um weniger als 20 vH ergeben können (BSGE 28, 71, 72).

    Von diesem Grundsatz ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß wegen eines früheren Arbeitsunfalls mit einer MdE um wenigstens 10 vH beim Eintritt eines weiteren Arbeitsunfalls Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO nur dann zu gewähren ist, wenn die durch diesen - zweiten - Unfall verursachte MdE um wenigstens 10 vH über die 13. Woche nach dem Unfall hinaus andauert (BSGE 28, 71, 72/73; 32, 191, 193; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 570m mwN).

  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Unfallrente - Rentenbeginn -

    Rente wegen eines Arbeitsunfalls, dessen Folgen die Erwerbsfähigkeit um weniger als 20 %, aber wenigstens 10 % mindern, steht dem Verletzten von dem Tage an zu, an dem sich ein weiterer Arbeitsunfall ereignet, sofern dadurch über 13 Wochen die Erwerbsfähigkeit wenigstens um 10 % herabgesetzt wird (vergleiche auch BSGE 10.05.1968 5 RKnU 12/67 = BSG 28, 71).

    In diesem Sinne hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. Mai 1968 entschieden (BSG 28, 71).

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