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   BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 189/66   

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https://dejure.org/1969,1550
BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 189/66 (https://dejure.org/1969,1550)
BSG, Entscheidung vom 14.01.1969 - 4 RJ 189/66 (https://dejure.org/1969,1550)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 1969 - 4 RJ 189/66 (https://dejure.org/1969,1550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch für Träger der Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers - Anspruch gegen Rentenversicherungsträger - Tuberkulosebehandlung - Ärztlicher Entlassungsbericht - Nachuntersuchung - Bestandteil der Heilbehandlung

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RA 93/78

    Rentenversicherungsträger - Sozialhilfeträger - Tbc-Heilbehandlung -

    Auszug aus BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 189/66
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1976-07-20 3 RK 10/75 Fortführung BSG 1979-01-24 9 RV 50/77 Vergleiche BSG 1980-02-27 1 RA 93/78 Weiterführung.
  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 10/75

    Stationäre Heilbehandlung wegen Tuberkulose

    Auszug aus BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 189/66
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1976-07-20 3 RK 10/75 Fortführung BSG 1979-01-24 9 RV 50/77 Vergleiche BSG 1980-02-27 1 RA 93/78 Weiterführung.
  • BSG, 24.01.1979 - 9 RV 50/77

    Anspruch auf Tuberkolusehilfe - Anspruch auf Heilbehandlung - Verhältnis

    Auszug aus BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 189/66
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1976-07-20 3 RK 10/75 Fortführung BSG 1979-01-24 9 RV 50/77 Vergleiche BSG 1980-02-27 1 RA 93/78 Weiterführung.
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 47/00 R

    Ambulante ärztliche bzw zahnärztliche Behandlung während einer stationären

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann der Rentenversicherungsträger allerdings für die Erbringung medizinischer Leistungen, die bei isolierter Betrachtung in die Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers fallen würden, dann zuständig sein, wenn diese mit einer von ihm gewährten Reha-Maßnahme eng verbunden sind (vgl zB zur Tbc-Behandlung: BSGE 29, 87, 89 = SozR Nr. 11 zu § 1244a der Reichsversicherungsordnung ; BSG SozR 2200 § 1244a Nr. 7; zur Suchtbehandlung: BSGE 66, 87, 93 f = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSGE 67, 100, 103 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RA 93/78

    Rentenversicherungsträger - Sozialhilfeträger - Tbc-Heilbehandlung -

    Diesen Anspruch gegen den nach 5 21a AVG/5 1244a RVG zuständigen Träger der Rentenversicherung setzt @ 59 Abs. 2 Satz 2 BSHG dementsprechend voraus, ohne ihn selbst eingenständig zu begründen (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl zB FEVS 17, 168, 169; BVerWGE 55, 555 und 41, 216, 219 und die dort zitierte weitere Rechtsprechung; Gottschick/Giese, BSHG, 6. Aufl, 5 59 Anm 5.5; vgl auch BSGE 26, 102, 104 und 29, 87, 88;a.A. Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 9. Aufl, 5 59 Anm 8).

    Denn selbst wenn der Kläger seine Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung nach 5 59 Abs. 2 Satz 1 BSHGverletzt hätte, hätte er den Erstattungsanspruoh gegen die Beklagte noch nicht verloren (BSGE 29, 87, 90; Schellhorn/Jirasek/Seipp, aaO, Anm 7).

  • BSG, 05.07.1978 - 1 RA 51/77

    Voraussetzungen des Merkmals Rentner iSv AVG § 21a Abs. 1

    Mangels entsprechender Übergangsbestimmungen kommt jedoch auch insoweit der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Beklagten bereits geltende % 59 BSHG als Rechtsgrundlage des Ersatzanspruohs in Betracht (vgl BSGE 29, 87, 88).
  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 10/75

    Stationäre Heilbehandlung wegen Tuberkulose

    Sind nach abgeschlossener stationärer Heilbehandlung wegen Tuberkulose (Tbc) stationäre Nachuntersuchungen aus medizinischen Gründen - Gefahr der Reaktivierung der Tbc - erforderlich, so gehören diese Untersuchungen auch dann zu der dem Rentenversicherungsträger obliegenden Heilbehandlung, wenn sie einige Jahre nach Überwindung der aktiven Tbc durchgeführt werden (Fortführung von BSG 1969-01-14 4 RJ 189/66 = BSGE 29, 87).
  • BSG, 24.01.1979 - 9 RV 50/77

    Anspruch auf Tuberkolusehilfe - Anspruch auf Heilbehandlung - Verhältnis

    ist vom Kläger der Sozialrechtsweg zu beschreiten (BSGE 29, 44, 45f; 59, 260, 261; BSG in FEVS 18, 545, 544; Mergler/ Zink, BSHG, 2. Auflage, Anm 52 zu 5 59}. Hier liegt der Ersatzforderung die Behauptung des Klägers zugrunde, die Versorgungsverwaltung habe den erkrankten Versorgungsempfängern Tbc-Behandlung als Heil- bzw Krankenbehandlung nach 5 10 BVG zu gewähren gehabt. Das Verhältnis der Erkrankten zu der Versorgungsverwaltung wird somit durch das BVG geregelt, also durch ein außerhalb der Sozialhilfe liegendes Rechtsgebiet, für das nicht die allgemeinen Verwaltungs- gerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig sind (vgl BVerWGE 55, 555, 556 ff sowie auch BSGE 26, 102, 105f; 29, 87, 88).
  • BSG, 29.09.1976 - 3 RK 76/74
    Dies bedeutet, daß bei gleichzeitigem Bestehen eines An3pruchs gegen den Rentenversicherungsträger sowie den Träger der sozialen Krankenversicherung, wie in dem vorliegenden Fall bei P., der als Rentner einen Anspruch auf Heilbehandlung nach 5 21 a Abs. 5 Satz 1 gegen die Beigeladene hat und als solcher Mitglied der Beklagten ist, der Träger der Krankenversicherung die ambulante, der Träger der Rentenversicherung die stationäre Heilbehandlung zu gewähren haben (vgl. BSG in SozR Nr. 11 zu 5 1244 a EVO; BSG 31, 122, 124; BSG 29, 87, 89).
  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 62/66
    davon ab, gleichzeitig einen Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte, und zwar auf solche Leistungen, die denen des Sozialhilfeträgers entsprechen, da Ersatz nur aus "entsprechenden" Leistungen gefordert werden kann (vgl. 5 1533 Nr° 2 und Nr° } BVG und BSG 29, 87, 91 oben).
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