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   BSG, 11.12.1969 - GS 2/68   

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https://dejure.org/1969,81
BSG, 11.12.1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 (https://dejure.org/1969,81)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten - Zulässigkeit der Verweisung eines Versicherten auf andere Tätigkeiten - Zulässigkeit der Verweisung eines Versicherten auf das Arbeitsfeld des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 192
 
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Wird zitiert von ... (147)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    In diesen Fällen war regelmäßig davon auszugehen, dass es für Vollzeittätigkeiten (anders als für nur noch zur Teilzeitarbeit fähige Versicherte - vgl hierzu Beschlüsse des Großen Senats vom 11.12.1969 - GS 4/69 - BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO und GS 2/68 - BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gab und der Arbeitsmarkt offen war, sodass eine Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden brauchte.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Nach den Beschlüssen des GrS vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 ff = SozR Nr. 79 zu § 1246 Reichsversicherungsordnung (RVO) und BSGE 30, 192 ff = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) beurteilt sich die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten nicht allein nach der Fähigkeit, Arbeiten zu verrichten, sondern auch danach, durch Arbeit Erwerb zu erzielen (BSGE 30, 192, 195 f = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, zwar nicht schon dann, wenn er arbeitslos ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz den Vortritt lassen muß (BSGE 30, 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt erst vor, wenn der Leistungsgeminderte einen seinem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz nicht finden kann, weil es solche Arbeitsplätze nicht gibt (BSGE 30, 192, 200 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Der GrS hat schon 1969 darauf hingewiesen, daß ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, nicht deshalb erwerbsunfähig ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz den Vortritt lassen muß (BSGE 30, 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68; modifiziert durch BSG GS, Beschluss vom 10. Dezember 1976, GS 2/75 u.a.) kommt es daher für die Beurteilung entsprechender Ansprüche nicht nur auf die Frage an, ob der Versicherte gesundheitlich noch bestimmte Tätigkeiten verrichten kann; es ist vielmehr auch erheblich, ob solche Tätigkeiten die Möglichkeit bieten, durch ihre Verrichtung Erwerbseinkommen zu erzielen.

    Einem Versicherten war der Arbeitsmarkt nach ursprünglicher Rechtsprechung praktisch verschlossen, wenn das Verhältnis der im Verweisungsgebiet vorhandenen, für den Versicherten in Betracht kommenden Teilzeitarbeitsplätze zur Zahl der Interessenten für solche Beschäftigungen ungünstiger war als 75 : 100, d.h. wenn 75 - besetzten oder freien - Teilzeitarbeitsplätzen mehr als 100 Interessenten gegenüberstehen, wobei den Interessenten auch die Inhaber besetzter Arbeitsplätze zuzurechnen sind (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen, wenn der Versicherte einen solchen Arbeitsplatz tatsächlich und nicht nur vorübergehend innehat und durch die von ihm ausgeübte Erwerbstätigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68; BSG, Urteil vom 30. September 1970, 12 RJ 180/66; es sei denn, dieser werde ihm nur "vergönnungshalber" gewährt, da in einem solchen Falle nicht ausreichend dargetan ist, dass dem Versicherten der Arbeitsmarkt offensteht; vgl. hierzu Steiner, SGb 2011, 365, 367).

    Von der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ist unter Bezugnahme auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben ebenfalls auszugehen, wenn der Versicherte einen ihm angebotenen bzw. zufällig bekannt gewordenen, seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz ohne triftigen Grund ablehnt (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68).

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