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   BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74   

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BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74 (https://dejure.org/1975,10506)
BSG, Entscheidung vom 18.04.1975 - 3 RK 23/74 (https://dejure.org/1975,10506)
BSG, Entscheidung vom 18. April 1975 - 3 RK 23/74 (https://dejure.org/1975,10506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 235
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96

    Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR

    In einem solchen Fall beginnt eine Mitgliedschaft in der KVdR aufgrund des Rentenbezuges erst mit der Bekanntgabe des Rücknahme- und Bewilligungsbescheides an den Versicherten, auch wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird (Fortführung von BSG vom 18.4.1975 - 3 RK 23/74 = BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1).

    Das gilt insbesondere für die Urteile vom 2. Juli 1970 (SozR Nr. 4 zu § 315a RVO), vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235, 237, 238 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) und vom 23. Februar 1977 (USK 7712).

    Dieser vom 3. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 2. Juli 1970 (SozR Nr. 4 zu § 315a RVO) und vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235, 237/238 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende 12. Senat im Urteil vom 23. Februar 1977 (USK 7712) angeschlossen, wo ein RV-Träger eine Rente zunächst mangels Nachweises von Versicherungszeiten bindend abgelehnt, sie später aber nach Eingang der Nachweise bewilligt hatte.

    Demgemäß könne erst von diesem Zeitpunkt an seine Mitgliedschaft zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Betracht gezogen werden (BSGE 39, 235, 236f = SozR 2200 § 315a Nr. 1 S 2, 3).

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

    Außerdem sei nach der neueren Rechtsprechung des BSG eine rückwirkende Beitragserhebung nur zulässig, wenn der Versicherte Kenntnis von seinem Versicherungsschutz und damit die Möglichkeit gehabt habe, Ansprüche im Rahmen des Versicherungsverhältnisses geltend zu machen (BSGE 39, 235; 51, 89, 97 bis 98; SozR 2200 § 313 Nr. 8).

    Außerdem betrifft sie die Beitragserhebung bei einem Versicherten, dessen Versicherung nicht durch die Erzielung von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen begründet wird und der die Beiträge selbst zahlen muß (s dazu auch BSGE 39, 235; BSG SozR 2200 § 313 Nr. 8; BSGE 57, 179).

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht 18 von 5 MZ 800 von den Urteilen des 3. Senats vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235), des 12. Senats vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89) und des 5a Senats vom 30. November 1983 (SozR 2200 $ 313 Nr. 8) ab.

    " ( und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte. Der erkennende Senat läßt offen, ob hierbei an frühere Entscheidungen des RVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) angeknüpft werden konnte, die nach Meinung des erkennenden Senats einen solchen Grundsatz nicht bestätigen.

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Wie der erkennende Senat in Anknüpfung an frühere Entscheidungen des BVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) entschieden hat, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte (BSGE 51, 89, 97).

    In anderen Entscheidungen (zB BSGE 39, 235) war ein Versicherungsverhältnis erst rückwirkend begründet worden.

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09

    Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses

    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, daß das Bestehen von Versicherungsschutz im jeweiligen Zeitpunkt klar erkennbar sein muß und deshalb rückwirkende Veränderungen grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl auch BSGE 39, 235, BSGE 49, 85 und BSGE 51, 89).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 86/92

    Vertriebener - Verfolgung - Krankenversicherung - Rentner - Wohnsitz - Inland

    Die dem Rentenbezug untergeordnete Bedeutung des Rentenantrags wird vor allem deutlich, wenn der Beginn der KVdR an den Rentenantrag nicht anknüpfen kann, weil die Rente ausnahmsweise ohne Antrag gezahlt wird - beispielsweise, wenn der Rentenversicherungsträger eine frühere Rentenablehnung von Amts wegen berichtigt (BSG SozR Nr. 4 zu § 315a RVO; BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) oder wenn die Witwenrente für das Sterbevierteljahr gewährt wird (LSG Nordrhein-Westfalen Breith 1980, 832).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.11.2010 - L 5 KR 201/10

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 -

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Versicherte aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens eines Versicherungsträgers von dem Versicherungsschutz keine Kenntnis hatte (BSGE 39, 235 und BSGE 51, 89).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 7/83

    Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers

    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, daß das Bestehen von Versicherungsschutz im jeweiligen Zeitpunkt klar erkennbar sein muß und deshalb rückwirkende Veränderungen grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl. auch BSGE 39, 235, BSGE 49, 85 und BSGE 51, 89).
  • BSG, 24.09.1994 - 12 RK 86/92

    Mitgliedschaft von vertriebenen Verfolgten in der Krankenversicherung der Rentner

    Die dem Rentenbezug untergeordnete Bedeutung des Rentenantrags wird vor allem deutlich, wenn der Beginn der KVdR an den Rentenantrag nicht anknüpfen kann, weil die Rente ausnahmsweise ohne Antrag gezahlt wird beispielsweise, wenn der Rentenversicherungsträger eine frühere Rentenablehnung von Amts wegen berichtigt (BSG SozR Nr. 4 zu § 315a RVO; BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) oder wenn die Witwenrente für das Sterbevierteljahr gewährt wird (LSG Nordrhein Westfalen Breith 1980, 832).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

  • BSG, 12.12.2011 - B 12 KR 66/11 B
  • BSG, 26.05.1983 - 8 RK 40/82
  • LSG Niedersachsen, 26.06.1980 - L 10 J 640/79

    Zum Beginn der Versicherungspflicht in der KV bei rückwirkender Feststellung

  • BSG, 26.05.1983 - 8 RK 34/82
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