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   BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78   

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BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78 (https://dejure.org/1980,1056)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1980 - 8a RU 66/78 (https://dejure.org/1980,1056)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 8a RU 66/78 (https://dejure.org/1980,1056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsleistung - Unfallversicherungsträger - Ermessen - Gefährliche Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 40
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78
    Indes hat der 5. Senat diese Rechtsauffassung im Urteil vom 22. August 1975 - 5 RKnU 5/74 - (BSGE 40, 446, 449) nicht mehr aufrecht erhalten; dort hat er nämlich den Anspruch auf eine Übergangsleistung bejaht, obwohl der Versicherte - wenn auch durch eine silikoseunabhängige Herzerkrankung - arbeitsunfähig geworden war.
  • BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70

    Wiederkehrende Übergangsleistung - Befristete Bezugsdauer - Tatsächliche

    Auszug aus BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78
    Der Kläger hat somit, wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, Anspruch auf eine nach dem Ermessen der Beklagten im einzelnen festzusetzende Ausgleichsleistung innerhalb der Höchstdauer des 5 5 Abs. 2 der 7. BKVO (zur Berechnung der Höchstdauer vgl BSG SozR Nr. 1 zu 5 9 der 7. BKVO - Urteil vom 15. Dezember 4971 - 5 RKnU 9/70 - ).
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Gelingt ihm das nicht, vermag ihn die Übergangsleistung nach Ablauf der für diese vorgesehenen Dauer von höchstens fünf Jahren ab Tatbestandserfüllung nicht mehr davor zu bewahren, dass er auf einen wirtschaftlich niedrigeren Stand absinkt (BSG vom 28.2.1980 - 8a RU 66/78 - BSGE 50, 40, 42 f = SozR 5677 § 3 Nr. 2) .

    Der Verordnungsgeber trägt mit § 3 Abs. 2 BKVO auch dem Gedanken Rechnung, dass den Versicherten bei typisierender Betrachtung nach einem Zeitraum von fünf Jahren die Umstellung auf eine andere Tätigkeit gelungen sein wird (vgl BSG vom 28.2.1980 - 8a RU 66/78 - BSGE 50, 40, 42 f = SozR 5677 § 3 Nr. 2) .

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2014 - L 8 U 3744/13
    Die Übergangsleistung hat grundsätzlich den Zweck, den Versicherten im Zuge der Entwicklung eines langwierigen Krankheitsgeschehens zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu bewegen (BSGE 40, 146; 50, 40).

    Die Anwendung des § 3 BKV setzt nicht zwingend voraus, dass der Versicherte nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit wieder berufstätig wird (BSGE 50, 40).

    Mit dem Sinn der Übergangsleistung nach § 3 BKV ist es vereinbar, den Versicherten allmählich auf die geänderte wirtschaftliche Situation hinzuführen, indem die Leistung während ihrer Laufzeit stufenweise verringert wird (BSGE 50, 40).

    Die Zahlung von Verletztengeld begründet in der Regel keinen durch Übergangsleistung ausgleichsbedürftigen Minderverdienst (vgl. hinsichtlich Krankengeld und Verletztengeld grundsätzlich BSGE 50, 40).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 27/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Berechnung

    Ein übergangsloses Absinken des wirtschaftlichen Status des Versicherten soll vermieden werden (BSGE 50, 40, 42 = SozR 5677 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Hinzu kommt, daß es sich bei der genannten Rechtsprechung um die Entschädigung des Versicherten ging, während bei § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO der Anreiz, die gefährdende Tätigkeit einzustellen, im Vordergrund steht (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSGE 50, 40, 42 = SozR 5677 § 3 Nr. 2; BSG Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 6/80 - HVBG RdSchr VB 281/80; BSGE 78, 261, 264 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 6/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Übergangsleistung - Gefahr der

    Indes hat der 5. Senat diese Rechtsauffassung in seinem Urteil vom 22. August 1975 nicht mehr aufrechterhalten (BSGE 40, 146, 149; 50, 40, 43).

    Die Tatsache, daß die Klägerin bis 31. März 1988 krank iS der Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist, vermag daher den Anspruch auf eine Übergangsleistung nicht grundsätzlich auszuschließen (s BSGE 50, 40, 43; ebenso Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 492v; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 690, S 5; Elster/Stuzky/Hamacher, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 BKVO Anm 19).

    Allerdings bestand bis zum Inkrafttreten des § 1385b RVO durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I 1532) auch kein Bedürfnis nach Übergangsleistungen neben dem Bezug von Krankengeld, da das Krankengeld gemäß § 182 Abs. 4 Satz 1 RVO aF - ggf i.V.m. dem Verletztengeldspitzbetrag (s Brackmann aaO S 561l) - regelmäßig den letzten Nettoverdienst erreichte (s BSGE 50, 40, 43).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 2601/14
    Die Übergangsleistung hat grundsätzlich den Zweck, den Versicherten im Zuge der Entwicklung eines langwierigen Krankheitsgeschehens zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu bewegen (BSGE 40, 146; 50, 40).

    Die Anwendung des § 3 BKV setzt nicht zwingend voraus, dass der Versicherte nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit wieder berufstätig wird (BSGE 50, 40).

    Mit dem Sinn der Übergangsleistung nach § 3 BKV ist es vereinbar, den Versicherten allmählich auf die geänderte wirtschaftliche Situation hinzuführen, indem die Leistung während ihrer Laufzeit stufenweise verringert wird (BSGE 50, 40).

  • SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige

    Die Entschädigung der Opfer von Straftaten resultiert damit aus der besonderen bzw. gesteigerten Verantwortung des Staates für die Unvollkommenheit staatlicher Verbrechensbekämpfung (vgl. BSGE 50, 40, 44).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung -

    Daher dient die Übergangsleistung nach dem Normprogramm des § 3 Abs. 2 BKVO dazu, den Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation zu stützen und - wenn das unvermeidlich erscheint - ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau zu verschaffen (BSGE 50, 40, 43 = SozR 5677 § 3 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 8 U 4935/15
    Die Übergangsleistung hat grundsätzlich den Zweck, den Versicherten im Zuge der Entwicklung eines langwierigen Krankheitsgeschehens zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu bewegen (BSGE 40, 146; 50, 40).

    Die Anwendung des § 3 BKV setzt nicht zwingend voraus, dass der Versicherte nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit wieder berufstätig wird (BSGE 50, 40).

    Mit dem Sinn der Übergangsleistung nach § 3 BKV ist es vereinbar, den Versicherten allmählich auf die geänderte wirtschaftliche Situation hinzuführen, indem die Leistung während ihrer Laufzeit stufenweise verringert wird (BSGE 50, 40).

  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94

    Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, folgt aber - vom LSG zutreffend erkannt - aus dem Zweck der Übergangsleistung, den bei einem Arbeitsplatzwechsel auftretenden etwaigen Unterschied zwischen den Nettoverdiensten aus der bisherigen und der neuen Beschäftigung sowie die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen für den neuen Arbeitsplatz auszugleichen (amtliche Begründung zu § 3 der 7. BKVO, BR-Drucks 128/68 S 3) und damit ein übergangsloses Absinken des Versicherten im wirtschaftlichen Status zu vermeiden (BSGE 50, 40, 42).

    Hinzu kommt, daß die schadensausgleichende Wirkung der Übergangsleistung nicht der Entschädigung für eine BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile im Erwerbsleben dient - dies ist Aufgabe der unfallversicherungsrechtlichen Rentenleistungen -, daß es sich vielmehr bei dem entschädigenden Charakter des § 3 Abs. 2 BKVO um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handelt (BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - in HV-INFO 1994, 496; BSGE 19, 157, 158), um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 50, 40, 42; 40, 146, 150).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

  • SG Karlsruhe, 16.08.2016 - S 1 U 828/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - kein Anspruch auf Minderverdienstausgleich wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 388/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - L 1 KR 5/09

    Zinsanspruch; Sachleistung; Erstattungsanspruch; Umwandlung; Geldanspruch

  • LSG Hamburg, 20.03.2007 - L 3 U 10/05

    Anspruch auf Übergangsleistungen; Unterlassung einer möglicherweise eine

  • LSG Hessen, 10.08.1983 - L 3 U 1123/82

    Übergangsleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1998 - L 5 U 88/97

    Voraussetzungen des Anspruchs gegenüber einer Unfallversicherung auf Gewährung

  • LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99

    Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer

  • LSG Bayern, 24.04.2002 - L 2 U 178/00

    Konkrete Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit; Mehlstauballergie bei einem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2002 - L 9 U 445/00
  • LSG Bayern, 24.09.1997 - L 17 U 56/96

    Berechnung der Übergangsleistung; Lehre von der wesentlichen Bedingung;

  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006 - L 14 U 52/04
  • BSG, 29.08.1980 - 8a RU 6/80
  • SG Lüneburg, 26.10.2011 - S 3 U 144/07
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