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   BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88   

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https://dejure.org/1989,3554
BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88 (https://dejure.org/1989,3554)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1989 - 2 RU 51/88 (https://dejure.org/1989,3554)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1989 - 2 RU 51/88 (https://dejure.org/1989,3554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsärztliche - Versorgung - Einsatzstunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ASiG §§ 1, 2, 5, 6, 8; UVV 2b - Betriebsärzte § 2 Abs. 2
    Voraussetzungen der Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 708 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ASiG § 1, § 2 Abs. 1
    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 5
  • NZA 1989, 575
  • DB 1989, 2132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79

    Zahl der Beschäftigten - Unfallverhütungsvorschrift - Bestellung einer Fachkraft

    Auszug aus BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88
    Das Bundessozialgericht (BSG) vertrat hierzu die Auffassung, es sei im Hinblick auf § 708 Abs. 1 Nr. 4 RVO i.V.m. den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ermächtigungswidrig, bei dem Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften auf den Begriff des "Unternehmens" abzustellen; als Bezugsgröße könne allein der "Betrieb" gelten (Urteil vom 8. Mai 1980, BSGE 50, 107).

    So schreibe das ASiG zB für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten keine Mindestzahl von Beschäftigten innerhalb eines Betriebes vor, so daß bereits von einem Beschäftigten an die Bestellung angeordnet werden könnte (vgl BSG Urteil vom 8. Mai 1980, BSGE 50, 107, 109).

    Der Natur der Sache nach könne dies nur "vor Ort", dh am Arbeitsplatz im "Betrieb" geschehen (vgl BSG Urteil vom 8. Mai 1980 aaO, S 110 unter Bezugnahme auf Spinnarke/Schork, ASiG, August 1979, § 1 Anm 5, 2.2, § 2 Anm 2.1).

    Der Gedanke, daß nach der Zielsetzung des § 1 ASiG grundsätzlich jeder Beschäftigte Anspruch auf Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder eines Betriebsarztes) habe, ist weder neu (vgl BSGE 50, 107, 109 und BSGE 50, 171, 174), noch ergibt sich aus ihm ein zwingender Hinweis für die Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensstruktur.

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79

    Betriebsarzt - Unfallverhütungsvorschrift - Anzahl der Beschäftigten - Pflicht

    Auszug aus BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88
    Solche UVVen sind autonome Rechtsnormen der BGen, die für ihre Mitglieder gelten, soweit die BGen zu ihrem Erlaß gesetzlich ermächtigt sind (vgl BSGE 50, 171, 172 mwN).

    Ebenso wie in diesem Urteil hat das BSG aber auch in seinem zur Bestellung von Betriebsärzten ergangenen Urteil vom 26. Juni 1980 (BSGE 50, 171) entschieden, daß als Bezugsgröße für die jeweilige UVV nur der Einzelbetrieb, nicht aber das Gesamtunternehmen in Betracht kommen könne.

    Der Gedanke, daß nach der Zielsetzung des § 1 ASiG grundsätzlich jeder Beschäftigte Anspruch auf Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder eines Betriebsarztes) habe, ist weder neu (vgl BSGE 50, 107, 109 und BSGE 50, 171, 174), noch ergibt sich aus ihm ein zwingender Hinweis für die Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensstruktur.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Die dem Arbeitsschutz dienenden Vorschriften und Maßnahmen sollen, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen, den vor Ort bestehenden besonderen Betriebsverhältnissen angepasst werden (zu UVVen: BSG 1. März 1989 - 2 RU 51/88 - BSGE 65, 5).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

    Die UVV'en sind autonome Rechtsnormen (BSGE 65, 5, 6 = SozR 2200 § 708 Nr. 4) und als solche einer körperschaftlichen Satzung vergleichbar (vgl Gitter/Nunius in Schulin, HS-UV § 6 RdNr 93 mwN).

    Dies hat der erkennende Senat mit Urteil vom 1. März 1989 (BSGE 65, 5, 6 ff = SozR aaO) nochmals bestätigt.

    Nach der Zielsetzung des § 1 ASiG haben die Beschäftigten generell einen Anspruch auf die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes (BSGE 65, 5, 7 mwN = SozR aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    Dieses Verständnis der DGUV Vorschrift 2 wird durch den Umstand bestätigt, dass der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich unabhängig von einer bestimmten Betriebsgröße und Unternehmensstruktur zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit verpflichtet ist und insoweit eine Ausgestaltungsbefugnis der Unfallversicherungsträger besteht (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1989 - 2 RU 51/88 -, BSGE 65, 5 und Urteil vom 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R -, BSGE 85, 98 ).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88

    Befugnis die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

  • OVG Hamburg, 17.02.2004 - 1 Bf 34/03

    Ermächtigungsnorm für Unfallverhütungsvorschrift

    Dies alles ist bereits in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geklärt (vgl. BSGE 65, 5/6 ff./; 50, 171, /172/; 50, 107/109ff./; siehe auch BSGE 85, 98/101 ff./) und bedarf keiner weiteren Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01

    Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte

    Denn jedenfalls sind die Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften für ihre Mitglieder rechtlich verbindlich (BSGE 65, 5 f.; Eiermann in: Lauterbach Unfallversicherung SGB VII, Bd. 2, 4. Aufl., 12. Lfg. März 2000, § 15 Rdnr. 8; Jung in: Wannergat, SGB, 61. Lfg. = 7. Lfg. SGB VII, September 2000, § 15 Rdnr. 3; Breiter-Hahn/Mertens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., 1997, § 15 Rdnr. 3).
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