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   BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89   

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BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89 (https://dejure.org/1990,1646)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 5 RJ 12/89 (https://dejure.org/1990,1646)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 5 RJ 12/89 (https://dejure.org/1990,1646)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 6
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    An den in Satz 1 vorausgesetzten gleichartigen Leistungen der Träger (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 in BSGE 64, 96, 98 [BSG 22.09.1988 - 2 RU 9/88] mwN) fehlt es hier möglicherweise.

    Damit soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten - hier des Rentenempfängers - in den Fällen vermieden werden, in denen die Träger der Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe zwar zur Vorausleistung verpflichtet oder berechtigt sind, aber vom Leitungsberechtigten wieder Kostenersatz beanspruchen können (so BSG Urteil vom 22. September 1988 aaO).

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 22. September 1988 (aaO mwN aus der Rechtspr des BVerwG) setzt der Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe wegen der Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe eine Entscheidung voraus, ob und in welchem Umfang der Vater zu den Kosten dieser Hilfe beizutragen hat.

    Im Unterschied zum Sachverhalt in dem vom 2. Senat am 22. September 1988 (aaO) entschiedenen Rechtsstreit, in dem Streitgegenstand der vom Träger der Jugendhilfe selbst geltend gemachte Erstattungsanspruch gegen einen Träger der Unfallversicherung war, gegen den der Leistungsberechtigte und Unterhaltsverpflichtete Einwendungen erhoben hatte, wird dieser Erstattungsanspruch hier von der Beklagten laufend befriedigt.

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Gleiches gilt für das Urteil des 10. Senats des BSG vom 9. Dezember 1987 (BSGE 62, 269, 272).
  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Das gilt auch dann, wenn die Ablehnung der Leistung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt rechtswidrig wäre, also bei einer "Ermessensreduzierung auf Null" (vgl BSG in SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Die Regelung des zuständigen Sozialleistungsträgers ist von anderen Trägern zunächst einmal - auch inhaltlich - zu akzeptieren (so BSGE 57, 146, 149 [BSG 13.09.1984 - 4 RJ 37/83]; BSG in SozR 4100 § 105b Nr. 6).
  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Nach der Rechtspr des 1. Senats des BSG in den Urteilen vom 14. November 1984 (BSGE 57, 218 [BSG 14.11.1984 - 1/4 RJ 57/84]) und 30. Januar 1985 (SozR 1300 § 104 Nr. 5) schließt § 104 Abs. 3 SGB X den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung erbrachter Sozialleistungen (§ 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X) gegen den vorrangigen Leistungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit aus, als dieser aufgrund früher wirksamer Abtretung des Leistungsanspruchs durch den Rentenberechtigten nach § 53 Abs. 3 SGB I an einen Dritten zu leisten verpflichtet ist.
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Ein Tätigwerden des leistungspflichtigen Versicherungsträgers ohne einen solchen Antrag setzt aber voraus, daß bekannte Tatsachen ein solches Verwaltungshandeln aufdrängen (vgl BSGE 53, 260, 268).
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Was insoweit zur Ablösung des § 1531 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF durch § 104 SGB X entschieden worden ist (vgl BSG in SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1), hat auch hier entsprechend zu gelten.
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtspr in dem Urteil vom 7. September 1989 (BSGE 65, 258) angeschlossen.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Mit der Klage macht die Klägerin ausschließlich Abzweigung gemäß § 48 SGB I wegen nach § 7 UVG auf das Land Niedersachsen übergegangener Unterhaltsansprüche geltend, nicht etwa einen Erstattungsanspruch als nachrangig verpflichteter Leistungsträger (vgl zu § 104 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch: BSGE 67, 6 = SozR 3-1200 § 48 Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Danach kommt es darauf an, welche der Verfügungen zeitlich zuerst vorgenommen worden sind (vgl zum Vorrang des Erstattungsanspruches gemäß § 104 SGB X bei der besonderen Konstellation der Abzweigung nach § 48 SGB I: Urteil vom 25. April 1990 - BSGE 67, 6 = SozR 3-1200 § 48 Nr. 1 = SGb 1991, 317 mit Anm von v. Einem).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Im Streitfall ergibt sich ein Erstattungsanspruch nicht aus § 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB X, weil Satz 1 eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger verlangt (vgl. z.B. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 22. September 1988 (BSGE 64, 96 [BSG 22.09.1988 - 2 RU 9/88] = SozR 1300 § 104 Nr. 13) an (1); eine Ausnahmesituation entsprechend der Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 25. April 1990 (SozR 3-1200 § 48 Nr. 1) besteht nicht (2).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann im vorliegenden Fall auf eine entsprechende Ermessensentscheidung durch Verwaltungsakt auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des 5. Senats des BSG vom 25. April 1990 (SozR 3-1200 § 48 Nr. 1) verzichtet werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11

    Rentenversicherung

    Dafür, dass er unter Geltung von § 53 SGB I fortbesteht, sprechen die Rechtsprechung des BSG zur Konkurrenz von Abtretungen/Pfändungen zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X (BSG, Beschl v 22.6.1988, Az 1 S 4/87 und - obiter dictum - BSGE 67, 6ff mwN) und die Einführung von § 122a BSHG (bzw § 113 SGB XII) durch den Gesetzgeber.
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Durch EUR 104 Abs. 1 Satz 4 iVm Satz 1 SGB X soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten in den Fällen vermieden werden, in denen der Träger der Sozialhilfe zwar zur Vorausleistung verpflichtet oder berechtigt ist, jedoch vom Leistungsberechtigten für die Vorausleistung wieder- Aufwendungsersatz beanspruchen kann (vgl BSGE 64, 96, 98 = SozR 1300 9 104 Nr. 13; BSGE 67, 6, 8 = SozR 3-1200 @48 Nr. 1).

    Aus diesem Sinn und Zweck der Vorschrift folgt, daß & 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X auch dann Anwendung findet, wenn ein Sozialhilfeträger gegenüber einer Einrichtung laufend die vollen Kosten einer Unterbringung des Hilfesuchenden übernimmt (s auch BSG SozR 1300 5 104 Nr. 4; BSGE 67, 6, 8 = SozR 1300 & 104 Nr. 13; BSGE 69, 238, 244 = SozR 3-1200.

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt diese Vorschrift eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger voraus, weil nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Erstattungsanspruch nur ausgelöst werden kann, wenn der erstleistende Träger eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (vgl. BSG-Urteile vom 14. November 1984 1/4 RJ 57/84, BSGE 57, 218, 219; vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6, 8; vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, Zentralblatt für Jugendrecht --ZfJ-- 1993, 555).
  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt § 104 Abs. 1 SGB X eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden im Erstattungsverhältnis stehenden Sozialleistungsträger voraus, weil nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Erstattungsanspruch nur ausgelöst werden kann, wenn der erstleistende Träger eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (vgl. BSG, Urteile v. 22.09.1988, 2 RU 9/88, BSGE 57, 218; v. 25.04.1990, 5 J 12/89, BSGE 67, 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - L 4 KR 5028/15
    Sein gegenüber dem Beigeladenen zu 1 ergangener Bescheid sei für den Erstattungsstreit konstitutiv und bindend (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 5 RJ 12/89 - juris).

    Etwas anderes lässt sich auch dem von der Beigeladenen zu 1 angeführten Urteil des BSG vom 25. April 1990 (5 RJ 12/89 - juris) nicht entnehmen.

  • LSG Hessen, 13.03.1996 - L 3 U 1146/93

    Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

    Die Erstattungsansprüche der §§ 102 bis 105 SGB entstehen, sobald ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (u.a. BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; SozR 1300 § 111 Nr. 6; SozR 3-1200 § 48 Nr. 1).

    Allerdings hat der 5. Senat des BSG (SozR 3-1200 § 48 Nr. 1) in einem Fall, der nicht einen vom Träger des Jugendamtes selbst geltend gemachten Erstattungsanspruch, sondern die Prüfung eines mit dem Erstattungsanspruch konkurrierenden Anspruchs aus § 48 SGB 10 betraf, einen Kostenfestsetzungsbescheid als Voraussetzung des Erstattungsanspruchs als entbehrlich angesehen und es ausreichen lassen, dass der Sozialleistungsträger sich zur laufenden Befriedigung eines vom Träger der Jugendhilfe geltend gemachten Erstattungsanspruchs entschlossen und insbesondere derjenige, gegenüber dem der Kostenfestsetzungsbescheid zu ergehen hätte, keine Einwendungen gegen die Erstattung durch den Sozialleistungsträger erhoben hatte.

  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 7 AL 35/09
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

  • FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von ausgezahlten Kindergeld;

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

  • LSG Hessen, 27.11.2003 - L 1 KR 1610/98

    Erstattungsanspruch - Aufrechnungsanspruch - Konkurrenzverhältnis -

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 834/18

    Erstattungsansprüche eines Sozialleistungsträgers auf Kindergeld

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2022 - 5 K 328/16

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Kindergeld - Minderung des von der

  • FG Düsseldorf, 15.12.1999 - 9 K 5749/98

    Kindergeld; Rechtsweg; Erstattungsanspruch; Abzweigung; Jugendhilfe -

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 27/89
  • VG Düsseldorf, 19.07.2000 - 20 K 4945/98
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