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| BSG, 25.05.1960 - 11 RV 812/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BSG, 25.05.1960 - 11 RV 812/58
- BSG, 07.06.1960 - 11 RV 812/58
Papierfundstellen
- BSGE 12, 175
- DVBl 1960, 686
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90
Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2. …
Die Auslegung steht auch nicht im Einklang mit dem Urteil des BSG vom 25. Mai 1960 (BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG), das die Strafpraxis der Kriegszeit zutreffend würdigt.Die Auslegung steht auch nicht im Einklang mit dem Urteil des BSG vom 25. Mai 1960 (BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG), das die Strafpraxis der Kriegszeit zutreffend würdigt.
In der Erkenntnis, daß auch ein Todesurteil, das - nach dem damals in Deutschland geltenden Recht, aber auch gemessen am Recht anderer westlicher Staaten - keine Rechtsfehler aufweist, eine Entschädigung zuläßt, hat das BSG die Hinrichtung eines Generals, der an der Vorbereitung des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitler beteiligt war, zugleich als eine Schädigung iS des § 1 Abs. 2 Buchst d Bundesversorgungsgesetz (BVG) angesehen (BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG; vgl den ausführlichen Tatbestand im bestätigten Urteil des Bayerischen LSG, ABL des Bayerischen Arbeitsministeriums 1958 S B 89).
- BSG, 11.11.1987 - 9a RV 10/87
Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen
"Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, die gegenüber einem Kriegsdienstleistenden aus Gründen seiner Rasse und nicht wegen militärischen Widerstands gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft getroffen worden sind, können nur nach dem BEG, nicht nach dem BVG geltend gemacht werden (Abgrenzung von BSG vom 25.5.1960 11 RV 812/58 = BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG ).«.Der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 25. Mai 1960 (BSGE 12, 175) stützt die Auffassung der Revision nicht.
- BSG, 13.12.1984 - 9a RV 14/83
Todesurteil durch ein Standgericht - Offensichtliches Unrecht - Schuld und …
Denn die Strafmaßnahme widersprach fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit, die sich an rechtsstaatlichen Anschauungen orientiert (BSGE 6, 195, 196; 12, 175, 176).tionalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 29. Mai 1946 (BayGVOB S 180); ähnliche Gesetze auch in Hessen (GVBl 1946, 223), Bremen (GBl 1947, 85) und Baden-Württemberg (Rean 1947 S 68) - als aufgehoben, ohne daß es insoweit einer gerichtlichen Nachprüfung bedurfte (BSGE 12, 175, 176 : SozR Nr. 47 zu 5 1 BVG).
- BSG, 10.12.1980 - 9 RV 11/80
Unterhalt - Waisenrente
Für diese Auffassung Spricht, daß eine Doppelversorgung grundsätzlich nur in den gesetzlich normierten Fällen ausgeschlossen ist (BSGE 12, 175, 187). - BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 205/88
Versagung von Versorgungsansprüchen
Wenn das Bundessozialgericht in der angegriffenen Entscheidung in Abgrenzung zu seinem Urteil vom 25. Mai 1960, BSGE 12, 175, annimmt, daß § 8 BEG zwar Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz ausschließen soll, wenn Ansprüche gegen den Bund oder ein Land aufgrund eines (echten) Verfolgungstatbestandes des § 1 Abs. 1 BEG geltend gemacht werden können, dies aber nicht der Fall sein soll, wenn lediglich ein Gleichstellungstatbestand nach § 1 Abs. 2 BEG vorliegt, und ferner davon ausgeht, daß Verfolgungsgründe nur in § 1 Abs. 1 BEG, nicht aber in § 1 Abs. 2 und 3 BEG aufgeführt seien, so entbehrt diese Rechtsauffassung eines sachlichen Grundes. - BSG, 26.02.1992 - 9a BV 94/91
Versorgungsausschluß - Selbstschädigung - Hungerstreik
Der Senat hat den Opferbegriff weitgefaßt und sowohl die Opfer der Militärjustiz (Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90, Breithaupt 1992, 241, unter Bezugnahme auf BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG ) als auch einzelne Selbsttötungsfälle einbezogen, wenn sie auf den Militärdienst oder militärdiensteigentümliche Umstände zurückzuführen sind (vgl BSGE 1, 150; 7, 192; 11, 50 und Urteil vom 23. November 1971 - 8 RV 179/71). - BSG, 06.07.1971 - 9 RV 346/70
Witwenrentenbescheid - Ungünstige Berichtigung - Berichtigungsverbot - …
zwischen Strafe und Grundsätzen des rechtsstaatlichen Strafrechts (vglo BSG 6, 195, 196 f; BSG 12, 175, 176)" Da die Berichtigung nach 5 41 VeerG schon ausgeschlossen ist, falls sich aus.
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