Rechtsprechung
| BSG, 20.09.1960 - 7 RAr 53/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung - Anstellung von Ordensschwestern als Lehrkräfte - Versicherungsfreiheit bei Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten aus religiösen Gründen
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 13, 76
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 17.12.1996 - 12 RK 2/96
Kranken- und Rentenversicherungspflicht von Postulantinnen und Novizinnen eines …
Auch das BSG hat in der Vergangenheit Versicherungspflicht in der KV und der RV sowie Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) nur aufgrund von Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen neben der Mitgliedschaft oder aufgrund rentenversicherungsrechtlicher Sonderregelungen über die Versicherungspflicht von Mitgliedern angenommen (BSGE 13, 76 = SozR Nr. 1 zu § 56 AVAVG;… BSGE 16, 289 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO;… BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG;… BSGE 25, 24 = SozR Nr. 6 zu Art. 2 § 3 ArVNG;… BSGE 28, 208 = SozR Nr. 7 zu MitgliederkreisVO vom 26. Oktober 1938 Allg;… BSGE 53, 198 = SozR 2200 § 1232 Nr. 12;… BSGE 53, 278 [BSG 19.05.1982 - 11 RA 34/81] = SozR 2200 § 1232 Nr. 13). - BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U
Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft …
Der Streitfall liegt anders als der in der Entscheidung des Bundessozialgerichts 7 RAr 53/59 vom 20. September 1960 (Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 13 S. 76), in dem katholische Ordensfrauen, die als Lehrerinnen an öffentlichen Schulen eingesetzt wurden, mit dem Land jede für sich einen Arbeitsvertrag schlossen, der arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich wie jeder andere Arbeitsvertrag behandelt wurde. - BSG, 18.03.1982 - 11 RA 27/81
Geistliche Genossenschaft; Angestellte; Versicherungspflicht; Nachversicherung; …
Die Rechtsprechung hat eine solche Versicherungspflicht für diejenigen Mitglieder bejaht, die zu einem Dritten in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, obgleich die Mitglieder auch auf diese Weise "für den Orden" tätig werden; dabei wurde es für unerheblich angesehen, ob sie das Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis der Gemeinschaft zukommen ließen (BSGE 13, 76 f; 25, 24, 26;… SozR 5050 § 15 Nr. 11).
- BSG, 20.01.1983 - 11 RA 67/81 Obgleich sonach die Klägerin dem Direktionsrecht des Dienstherrn unterlegen habe und in dessen Betrieb wie eine sonstige Lehrerin eingegliedert gewesen sei, nehme die Rechtsprechung (BSGE 13, 76) bei solchen Sachverhalten indessen ein Beschäftigungsverhältnis nur an, wenn die Ordensangehörigen die Beschäftigung aufgrund eines Einzelvertrages übernommen hätten, nicht aber, wenn sie aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Orden und dem Dienstgeber abgestellt wurden.
- LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 11/78
Konkursausfallgeldumlage; Entgelte von Diakonissen
Abgesehen davon, daß die oder ihnen vergleichbaren Angehörige anderer ähnlicher Orden oder Gemeinschaften bisher im Arbeits-, Lohn- und Einkommenssteuerrecht sowie im Sozialversicherungsrecht nicht als Arbeitnehmer angesehen wurden (…vgl. BAG, Urt. v. 19.1.1956 - 2 AZR 294/54 - in B 2, 289; Beschl. v. 3.6.1975 - ABR 98/74 - in NJW 1976, 386;… BFH, Urt. v. 11.5.1962 - VI 55/61 - u in BStBl. III S. 310; BSG, Urt. v. 26.8.1975 - 7 RAr 6/74 - in E 40, 179 unter Hinweis auf Urteil vom 20.9.1960 - 7 RAr 53/59 - in E 13, 76; 19.8.1964 - 3 RK 37/61 - in E 21, 247; 18.5.1966 - 11 RA 249/64 - E 25, 24;… Buckel, Die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit der Mitglieder geistlicher Genossenschaften in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie ihre Nachversicherung in den Rentenversicherungen 1965, S. 9, 10 und 18 bis 20;… Böcker, Die Nachversicherung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften Diakonissen, Schwestern vom DRK und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften in der sozialen Rentenversicherung, Inaugural-Dissertation an der Universität Köln, 1962, S. 32-35, Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 3 S. 618 d/e;… Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. I 3. Aufl. 1961, S. 118, 119;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. I, 7. Aufl. 1963, S. 54 f.;… Blümich-Falk, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl. 1972 Bd. II S. 203 f.) und die dazu entwickelten Grundsätze auch hier anzuwenden sind, kommt es darauf an, ob die Diakonissen als Arbeitnehmer im Sinne des Kaug-Rechts anzusehen (…vgl. Hennig-Kühl-Heuer und Schönefelder-Kranz-Wanka a.a.O.). - BSG, 28.02.1967 - 3 RK 79/64
Voraussetzungen für den freiwilligen Beitritt zur Krankenversicherung
Die Klägerinnen haben noch den Anspruch auf Rente, sie müßten ihn gegebenenfalls in Streitfällen der BfA gegenüber geltend machen (ähnlich BSG 13, 76 bzgl. Ordensschwestern als Lehrerinnen). - BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 204/65
Geistliche Genossenschaft - Ausscheiden von Mitgliedern - Nachversicherung
Ein solches kam ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn das Ordensmitglied aufgrund eines mit einem außenstehenden Dritten geschlossenen Vertrags außerhalb der Ordensgemeinschaft in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis stand oder wenn die Beschäftigung im Wege sog. Abstellungen zu einem weltlichen Dienstherrn stattfand (vgl. BSG, aaO, im Anschluß an BSG 13, 76;… Hanow/Lehmann/Bogs, aaO;… Jantz/Zweng, Das neue Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, 2. Aufl., Anm. II C zu § 1227; Hegemann, Rentenversicherung 1964, 292).
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