Rechtsprechung
| BSG, 29.05.1962 - 7/9 RV 634/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Festsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Soldat
Papierfundstellen
- BSGE 17, 99
Wird zitiert von ... (15)
- LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 259/20
Verschlechterung am erstgeschädigten Auge nach einem weiteren Unfall am anderen …
Dagegen sind spätere unfallunabhängige sog. Nachschäden grundsätzlich von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen, selbst wenn sie sich auf die Arbeitsunfallfolgen dahin auswirken, dass sie die unfallbedingte MdE verstärken (…vgl. BSG, Urteile vom 17.3.1992 - 2 RU 20/91 -, juris Rn. 16…, vom 24.2.1977 - 8 RU 58/76 - juris Rn. 16 f., vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66 - juris Rn. 20 und vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 -, juris Rn. 10 ff.; dabei hat sich das BSG wiederholt auf die Grundsätzlichen Entscheidungen (GE) des Reichsversicherungsamts (RVA) Nr. 1955 vom 28.6.1902 - AN 1902, 560 und Nr. 2268 - AN 1908, 571 und die Entscheidung des Großen Senats des Reichsversorgungsgerichts (RVG) vom 5.2.1926 - RVG 6, 28 berufen; zur Abgrenzung zwischen Nachschaden und Unfallfolge auch: vgl. BSG…, Beschluss vom 25.4.2017 - B 9 V 84/16 B -, juris Rn. 12;… vgl. auch Heinz, a.a.O., Rn. 68 f.;… vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 48 SGB X Rn. 5.10.;… Kranig, a.a.O., Rn. 43;… Kunze, a.a.O., Rn. 25;… Schönberger und Mehrtens, in: Grundsatzfragen zur sozialen Unfallversicherung, Bd. 2, Festschrift für Dr. L. zum 80. Geburtstag, 1981, 286, 292;… Schönberger/Mehrtens/ Valentin, a.a.O., S. 317 ff.).Dementsprechend hat das BSG die Gewährung einer höheren Rente wegen einer Augenverletzung durch den späteren Verlust des zweiten Auges abgelehnt; dieser Nachschaden i.S.e. unfallunabhängigen Verlustes des zweiten Auges könne die Verhältnisse, die für die Feststellung der Unfallentschädigung maßgebend gewesen seien, nicht mehr beeinflussen (BSG…, Urteil vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66 -, juris Rn. 20; ebenso für das Entschädigungsrecht: BSG, Urteile vom 10.12.1975 - 9 RV 112/75, vom 19.6.1962 - 11 RV 1188/60 und vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 -, alle juris).
Rn. 51 Allerdings betrafen die o.g. Entscheidungen zur Nachschadenstheorie entweder Fälle, in denen die Schädigungen am zweiten Auge erst nach dem unfallversicherungs- bzw. versorgungsrechtlich relevanten Verlust des ersten Auges eingetreten waren (so die BSG-Urteile vom 10.12.1975 - 9 RV 112/75, vom 19.6.1962 - 11 RV 1188/60, vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66, vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 und vom 25.10.1978 - 9 RV 68/77-, alle juris; ebenso RVA, GE Nr. 2268 - AN 1908, 571 und die Entscheidung des Großen Senats des RVG vom 5.2.1926 - RVG 6, 28) oder Fälle, in denen sich lediglich ein bereits vorbestehender Schaden, nicht aber die Unfall-/Schädigungsfolge selbst verschlechtert hatte.
Rn. 57 Der Senat ist sich der Tatsache bewusst, dass Vorschäden sehr häufig sind, sich ggf. abhängig vom Verhalten des Versicherten entwickeln, und dass jedenfalls bei altersbedingter Weiterentwicklung eines bestehenden degenerativen Vorschadens auch unter praktischen Erwägungen eine Ausweitung des Vorschadensbegriffs problematisch erscheint (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 -, juris Rn. 18 sowie bereits RVA, GE Nr. 2268 - AN 1908, 571).
- BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der …
Bleibt somit für die Bemessung der schädigungsbedingten MdE der zur Zeit des schädigenden Ereignisses bestehende Zustand (die damalige Erwerbsfähigkeit) des Verletzten "ein für alle Mal", also unabhängig von späteren unfallunabhängigen erwerbsmindernden Umständen, der maßgebende Vergleichspunkt (so schon RVA GE 1955 AN 1902, 560, woran die Rechtsprechung bisher unverändert festgehalten hat - vgl. u.a. BSGE 17, 99, 100;…;…">30%20BVG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3100 § 30 BVG Nr. 11), so muß das auch gelten, wenn sich die Unfallfolgen in ihrer Bedeutung für das Ausmaß der Erwerbsfähigkeit später ändern, d.h. bessern oder verschlechtern (§ 622 Abs. 1 RVO). Ist die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert worden, d.h. war er vor dem Unfall nicht "dauernd völlig erwerbsunfähig" (s. o.), so muß sich eine Änderung der Schädigungsfolgen auf die schädigungsbedingte MdE auswirken, denn zu entschädigen ist der durch das Unfallereignis hervorgerufene Gesundheitsschaden einschließlich etwa später noch eintretender Verschlimmerungen (BSGE 17, 99, 103).
- BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75
Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse - …
Das SG hat sich nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG 17, 99 ff; 114 ff; 19, 201; vgl. 27, 142, 145; ferner Urteil vom 6. August 1965, IMV 1964, 1959) angeschlossen, wonach bei Verlust eines Auges im Wehrdienst die spätere, davon unabhängige Erblindung des anderen Auges versorgungsrechtlich keine erhöhte Bewertung der Erwerbsminderung rechtfertige.Für den Grundtatbestand des 5 50 Abs. 1 Satz 1 BVG wird an dem Grundsatz festgehalten, daß zur Beurteilung der wehrdienstbedingten Schädigungsfolgen und des Grades, um den die Erwerbsfähigkeit in Verbindung mit diesen Folgen gemindert ist, auf diejenigen Gegebenheiten abzustellen ist, welche bei Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden (BSG 17, 99, 100; 17, 114, 116 f.; 19, 201, 202; 25, 188, 189; 27, 142, 145;… Urt. vom 27.1.1967, BVB1.1967, 75; ebenso für das Dienstunfallrecht: BVerwG 52, 110, 116).
- BSG, 21.09.1967 - 2 RU 65/66
Voraussetzungen eines Teilurteils - Leistungsfeststellung - Änderung maßgebender …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 17, 99, 114) zum Problem des sogenannten Nachschadens möge im allgemeinen zutreffen, jedoch könne ihr gerade bei der Beurteilung der Blindheit nicht gefolgt werden.Er sieht sich nicht veranlaßt, auf dem Gebiet der Unfallversicherung zur Frage des sogenannten unfallunabhängigen Nachschadens Grundsätze aufzustellen, die von der ständigen Rechtsprechung der für die Kriegsopferversorgung (KOV) zuständigen Senate (vgl BSG 17, 99, 114; 19, 201; 23, 188;… letzthin auch SozR BVG § 89 Nr. 1) zu der mit § 608 RVO aF im wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 62 Abs. 1 BVG abweichen würden.
- BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62
Bewertung der MdE wegen einer Schädigungsfolge - Nachschaden
Es entspricht dem Ziel und Zweck des Versorgungsrechts, die "durch" ein versorgungsrechtlich erhebliches Ereignis ausgelösten Schädigungen auszugleichen, nicht aber etwa alle Nachteile auszugleichen, die einem Versorgungsberechtigten nach seiner Schädigung ohne ursächlichen Zusammenhang mit der Schädigung erwachsen (BSG 17, 114 mit weiteren Hinweisen; BSG 17, 99).sondern - wie die meisten Beschädigten - in früheren Jahren gestellt, als er noch nicht an der erheblichen Übergewichtigkeit gelitten hat, so wäre seine MdE wegen der Schädigungsfolgen - auch nach Auffassung des LSG - sicher nicht mit 25 v.H. bewertet worden, weil sich die Schädigungsfolgen damals noch in "normalen" Grenzen gehalten, im vorliegenden Fall also nicht wesentlich ausgewirkt haben; dabei wäre es aber trotz der später - schädigungsunabhängig - entstandenen Fettleibigkeit auch geblieben, weil sich die Schädigungsfolgen nicht geändert und somit die Voraussetzungen einer Neufeststellung der Versorgungsbezüge nach § 62 Abs. 1 BVG nicht vorgelegen hätten (vgl. auch BSG 17, 99).
- BSG, 03.03.1966 - 8 RV 815/64
Bestimmung des MdE-Grades bei wehrdienstbedingter Schädigung eines Körperteils, …
Er rügt eine Verletzung der @@1 und 30 des Bundesversorgungsgesctzes (BVG), weil der Gesundheitsschaden durch Amputation dem Gesundheitsschaden infolge der Beinarthrose gleichzustellen sei (ebenso BSG 17, 99 und 114)° Die vom Kläger herängezogene Entscheidung des früheren Reichsversorgungsgericht (RVG) in RVG 3, 185 betreffe einen anderen Fall° Durch den Kriegsunfall sei die Erwerbsfähigkeit nicht weiter herabgesetzt worden° Da nachteilige Folgen fehlten, müsse eine Rente versagt werden".Das LSG hat allerdings angenommen, der Vorschäden habe sich auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers durch die Amputation nicht ausgewirkto Diese Auffassung mag begründet sein, wenn ein Vorschaden nicht am später betroffenen Körperteil des Beschädigten vorgelegen hat, so daß die nicht wehrdienstbedingte Gesundheitsutörung auch noch nach der Entstehung des Versorgungsleidens andauert und fortwirkto Hier aber handelt es sich um zwei aufeinanderfolgende, sich ablöscnde Leidenszustände, von denen der spätere den ersteren einschließto In einem solchen Fall darf die bisherige Beeinträchtigung des Beschädigten bei der Bemessung der MdB nicht völlig außer acht gelassen werden° Dies hat das LSG ver annt° Der Senat braucht aber wegen dieser teilweise unzutreffenden Begründung das angefochtene Urteil nicht aufzuheben, weil das LSG im Ergebnis zutreffend entsprechend dem Antrag des Klägers entschieden und die Höhe der MdB bei 30 v"Ho belassen hat" An dieser Entscheidung vermag der Hinweis der Revision auf die Urteile in BSG 17, 99 und 17, 114 nichts zu änderno In diesen beiden Fällen hat das BSG9 wie bereits oben ausgeführt, zwar die Frage eines wehrdienstunabhängigen Vorschadens am Rande behandelt; zu entscheiden waren aber Rechtsstreite, in denen der wehrdienstbedingte Gesundheitsschaden dem wehrdienstunabhängigen Schaden nicht nachgefolgt, sondern vorausgegangen ist, und das BSG über die Bedeutung einesvom Wehrdienst 9.
- BGH, 09.05.1968 - IX ZR 193/66
Rechtsmittel
Das Bundessozialgericht vertrete im Anschluß an das Reichsversicherungsamt und das Reichsversorgungsgericht für den ähnlich gelagerten Fall der Schädigung der Sehfähigkeit in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß der "ganze menschliche Körper, insbesondere alle korrespondierenden Teile wie Ohren, Beine und Arme, als ein einheitliches Zusammenhängendes erscheine, das bei Verletzung auch nur eines Teiles in seiner Totalität betroffen werde" (BSGE 17, 99).Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Kriegsopferrecht (BSGE 17, 99 und 114; 19, 201; 23, 188; KOV 1967, 171) sind für die Feststellung des Ausmaßes des "Schadens" nur diejenigen Verhältnisse maßgebend, die bei Eintritt des "schädigenden Ereignisses" bestanden haben; durch sie allein wird der auf den Wehrdienst zurückzuführende Schaden bestimmt und begrenzt.
- BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88
Bewertung der schädigungsbedingten MdE
Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden haben (BSGE 17, 99; 17, 114; 19, 201; 23, 188; 27, 142;… 41, 70 = SozR 3100 § 30 Nr. 11;… BSGE 47, 123 = SozR 3100 § 89 Nr. 7). - LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VK 5547/11
Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - GdS-Feststellung - …
Dieses Ergebnis ist nicht etwa unbillig; es entspricht dem Ziel und Zweck des Versorgungsrechts, die durch ein versorgungsrechtlich erhebliches Ereignis ausgelösten Schädigungen auszugleichen, nicht aber etwa alle Nachteile auszugleichen, die einem Versorgungsberechtigten nach seiner Schädigung ohne ursächlichen Zusammenhang mit dieser Schädigung selbst erwachsen (BSG, Urteil vom 29.05.1962 - 7/9 RV 634/60 - SozR Nr. 19 zu § 62 BVG; BSG…, Urteil vom 19.06.1962 - 11 RV 1188/60 - SozR Nr. 15 zu § 30 BVG; BSG…, Urteil vom 25.06.1963 - 11 RV 568/62 - SozR Nr. 16 zu § 30 BVG). - BVerwG, 22.05.1969 - II C 105.65
Zur Bewertung der dienstunfallbedingten MdE eines durch Vorschädigung in der …
- LSG Hessen, 28.06.1978 - L 3 U 1165/73
Wesentliche Änderung der Verhältnisse
- BSG, 27.07.1965 - 10 RV 659/63
Keine Berücksichtigung von Nachschäden bei der Festsetzung der Minderung der …
- BGH, 13.01.1965 - IV ZR 44/64
Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Entschädigung wegen eines erlittenen …
- BSG, 12.08.1969 - 10 RV 801/67
- OLG München, 30.09.1965 - 19 EU 699/62
Bei einer verfolgungsbedingten Taubheit eines Ohres kann die spätere - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".