Rechtsprechung
| BSG, 22.03.1963 - 11 RV 724/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit; Änderung eines bindenden Erstbescheids zugunsten des Berechtigten; Ermessensentscheidung im Hinblick auf den Zeitpunkt der Rückwirkung einer Zugunstenregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 19, 12
- NJW 1963, 1470
- DÖV 1963, 388
Wird zitiert von ... (9)
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77
Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …
Sofern die Verwaltungsbehörde einen dem Berechtigten günstigeren Bescheid erteilt oder nur durch die Erteilung eines solchen Bescheides ihr Ermessen fehlerfrei ausüben kann, steht es - anders als im Rahmen des § 40 Abs. 2 KOV-VfG (vgl. hierzu BSGE 15, 137, 141; BSG KOV 1968, 44; offengelassen in BSG BVBl. 1966, 38, 39) - schließlich in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, darüber zu entscheiden, ob und ggf. für welchen Zeitraum die Bindungswirkung des ersten Bescheides auch für die Vergangenheit beseitigt und der Zugunstenregelung Rückwirkung beigelegt werden soll (BSGE 19, 12, 13; 26, 146, 150 ff.; 31, 21, 22; 40, 121, 122; BSG BVBl. 1969, 85, 86 und 129; 1970, 15, 16).Dabei ist zu berücksichtigen, daß einerseits der Verwaltungsbehörde unter Voranstellung des Gebotes der Rechtssicherheit ein Festhalten an der Bindungswirkung des früheren Bescheides für die Vergangenheit nicht grundsätzlich verwehrt ist (BSGE 19, 12, 13; 26, 146, 151; BSG BVBl. 1969, 129) und es von daher sogar nahe liegt, die Neugestaltung des Versorgungsrechtsverhältnisses auf Gegenwart und Zukunft zu beschränken (BSGE 40, 120, 121), andererseits aber aufgrund besonderer Umstände wie etwa einer Selbstbindung der Verwaltung durch ständige Verwaltungsübung aufgrund von Verwaltungsvorschriften (BSGE 40, 120, 122; BSG BVBl. 1969, 66 und 118), oder einer gröblichen Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens bei Versagung einer Rückwirkung (…BSG SozR 3900 § 40 Nr. 5) ein Ermessensfehler nur dadurch ausgeschlossen werden kam, daß der Zugunstenregelung eine - zumindest partielle - Rückwirkung beigelegt wird.
- BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines …
Im übrigen habe das BSG (BSG 19, 12) eindeutig dargelegt, daß der Verwaltungsbehörde nach § 40 Abs. 1 VerwVG ein Ermessen dahin gewährt werde, inwieweit einer Zugunstenregelung Rückwirkung beigelegt werden solle. - BSG, 04.02.1976 - 9 RV 564/74
Zugunstenregelung - Rückwirkung - Begrenzung - Offensichtlich unzutreffende …
Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn vorher zweifelsfrei unrichtig, nach einer offensichtlich unzureichenden Sachaufklärung entschieden worden ist, hat das BSG offen gelassen (BSG 19, 12, 14).
- BSG, 11.06.1970 - 9 RV 718/69
Bescheid - Ermessensentscheidung
Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nach § 54 Abs. 2 S 2 SGG nur daraufhin nachgeprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl BSG 1963-03-22 11 RV 724/62. - BSG, 12.12.1974 - 10 RV 371/73 die günstigere Regelung gelten soll BSG 19, 12; 26, 146; BVBl 19663° 100), Zutreffend ist das LSGf weiter davon ausgegangen, daß die gerichtliche Überprüfung des Verwaltungsermessens dahin zu gehen hat, ob cie Verwaltung die für sie verbindlichen VV beachtet hat, ob also die in den VV vorgesehene Rückwirkung angeordnet und in ihren Voraussetzungen zutreffend beurteilt werden ist° Mit Recht ist das LSG bei dieser Prüfung auch davon ausgegangen, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Zugunstenbescheid auf Grund Antrages des Beschädigten gehandelt hat, Denn aus dem vor Erlaß des 2ugunstenbeScheides gefertigten Schlußver- Oktober.
- BSG, 31.05.1978 - 2 RU 19/78 Ein Bescheid nach 5 627 PVO tritt mit Wirkung ex tunc an die Stelle des früheren Bescheides (…Brackmann aaO S 606 h; zur Renten- versicherung: BSGE 19, 93, 95;… Brackmann aaO S 730 b; aA zur KOV; BSGE 19, 12;… BSG SozR 3900 5 40 Nr. 5).
- BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66 Die weitere Feststellung des LSG, daß es sich bei dem Bescheid vom 12° Januar 1961 in der Widerspruchs- Gestalt des bescheides vom 500 Mai 1961 hinsichtlich der geltend gemachten Lungen-Tbc um einen auf Grund erneuter Prüfung und unabhängig von der Bindungswirkung des Bescheides vom 14° Oktober 1950 erlassenen Bescheid handele, der deshalb auch vom Gericht ohne Einschränkung sachlich-rechtlich überprüft werden könne, begegnet jedoch rechtlichen Bedenken, Nach 5 40 (Abso l) VeerG, auf den sich der Bescheid vom 12° Januar 1961 ausdrücklich bezogen hat, kann die Verwaltungsbehörde zugunsten des Berechtigten jederzeit einen neuen Bescheid erteilen, Ein solcher Zugunstenbescheid setzt voraus, daß die frühere Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unrichtig ist, Nach der ständigen Rec.tsprechung des BSG obliegt der Verwaltung im Falle des 5 40 Abso 1 VauV@eine Ermessensentscheidung, die nach S 54 Abs° 2 Satz 2 SGG nur.daraufhin nachgeprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl° Urteil des 11° Senats in 8023 Nro 6 zu S 40 VeerG : BSG 19, 12; BSG 15, 10 = SozR Nr° 11 zu 5 35 BVG; Urteil des 100 Senats vom 140 März 1967 SozR Nr, 10 zu S 40 VeerG und vom 11° Juni 1968 - 10 BV 906/66 - Urteile des erkennen" 590/60.
- BSG, 26.11.1968 - 9 RV 472/67 Rechtsprechung des BSG (vgl° Urteil des 11, Senats in VSOZRNr° 6 zu 5 40 Veer = BSG 19, 12;… BSG 15, 10 = SozR Nro 11 zu 5 55 BVG, ferner Urteil des erkennenden Senats vom 27, August 1965 - 9 RV 590/60 - in SozR Nr° 8 zu 5 40 VeerG sowie Urteil des 7, Senats des BSG aa0Nr° 4), In der vorerwähnten Entscheidung des 100 Senats des BSGvom14, März1967- SozRaaONro 10 - ist auchklare? gestellt, daß es bei Erteilung eines Zugunstenbéscheides nach 5 40 Abs, 1 VeerG im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde steht, von welchem Zeitpunkt an sie die günstigere Regelung treffen will, Im gleichen Sinne haben schon der 110 Senat des BSG in BSG 19, 12 und der erkenncnde Senat (vle BVBl 1966 SO 100) entschieden° An dieser.Rechtsprechung, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, ist auch weiterhin festzuhalten, ' Es trifft.
- BSG, 13.01.1966 - 9 RV 868/64 von den Gerichten nach 5 54 Abs, 2 Satz 2 SGG nur darauf- } hin nechgeprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, oder von dem ErmesSen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden 'Eeise Gebrauch gemacht ist (BSG 15, lo; 19, 12)° Nimmt die Versorgungsbéhörde bei einer Neuregelung nach % 40" 'Abs" 4 VeerG den früheren Bescheidauchfür die Vergangenheit so steht es in ihrem pflichtgemäßen zurück, Ermessen, den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an die Neuregelun=r gilt (BSG 19, 12) ' " Beklagte.
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