Rechtsprechung
| BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung einer Dauerrente nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahr - Beginn des Schutzjahres mit der letzten Rentenfestsetzung - Festsetzung auch durch Beibehaltung der früheren Rente aufgrund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 19, 5
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 166/56
Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61
Hat das Gericht dagegen - wie dies bei einer mit einer Aufhebungsklage verbundenen Leistungsklage erforderlich ist (BSG 6, 136, 12, 58) - für den gesamten Zeitraum von dem vorgesehenen Wirksamwerden des Herabsetzungsbescheides bis zur letzten mündlichen Verhandlung die für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse geprüft und - auch für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - eine wesentliche Änderung der Verhältnisse verneint, so kann das Schutzjahr des § 609 Satz 2 RVO, wenn dem Zweck dieser Vorschrift Genüge getan werden soll, nicht in einem früheren Zeitpunkt beginnen.
- LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 - …
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG…, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR § 542 RVO a.F. Nr. 120). - LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG…, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO). - LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14
Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53 [BSG 01.03.1963 - 2 RU 114/61] ;… BSGE 32, 203, 209 [BSG 16.02.1971 - 1 RA 113/70] , BSG vom 2. Juni 1959 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
- LSG Hessen, 31.01.2011 - L 9 U 120/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG…, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR § 542 RVO a.F. Nr. 20). - LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53 [BSG 01.03.1963 - 2 RU 114/61] ;… BSGE 32, 203, 209 [BSG 16.02.1971 - 1 RA 113/70] , BSG vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO). - LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Hinweispflicht auf …
Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit hingegen genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit hingegen nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG…, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR 3-542 RVO a.F. Nr. 120). - BSG, 28.04.1967 - 2 RU 223/63
Herabsetzung der Rente - Herabsetzungsgründe - Wesentliche Änderung der …
Ende oder mit denen aus dem Jahre 1952 zu vergleichen seien° Das Reichsversicherungsamt habe bereits in AN 1914, 481 ausgesprochen, daß erfolglos gebliebene Rentenänderungsanträge sowie Rentenänderungsbescheide, die durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben worden seien, unberücksichtigt bleiben müßten, Eine ähnliche Auffassung habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in BSG 7, 215 vertreten° Diese Grundsätze könnten auch für das Unfallrecht übernommen werden, nur dürfe nicht auf den ersten Rentenbewilligungsbescheid, sondern auf die letzte, bindend gewordene Feststellung abgestellt werdeno Das ESG habe zwar in BSG 19, 5 für das Schutzjahr des 5 609 der Reichsversicherungsordnung (EVO) aF entschieden, da3 eine einen Herabsetzungshescheid aufhebende oder ändernde Entscheidung eine "Neufeststellung" sei ' Das BSG habe jedoch nicht zu der Frage Stellung genommen, ob dies entsprechend für 5 608 EVO aF gelte, Der Senat habe keine Veranlassung gesehen, von der Auffassung abzuweichen, daß ein erfolglos gebliebenes Rentenherabsetzungsverfahren im Rahmen des nach 5 608 RVO vorzunehmenden 4.Eine Rentenfeststellung kann zwar auch durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgen (vgl° zB EVO Mitgla-Kommo Bd° II, 2" Aqu9 Anmo 1 zu @ 608), und der erkennende Senat hat in dem vom LSG angeführten Urteil vom 10 März 1965 (BSG 19, 5) mit näherer Begründung dargelegt, daß eine den Beginn des Schutzjahres (% 609 RVG aF) bestimmende Rentenfeststellung darin liegen kann? daß ein Rentenherabsetzungsbesoheid aufgehoben und der Versichew rungsträger die überden vorgesehenen.
- LSG Hessen, 01.12.2010 - L 9 U 47/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - betrieblich veranlasste Impfung …
Rn. 37 Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit hingegen nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209). - LSG Hessen, 18.03.2010 - L 3 U 134/08
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Wegeunfall - häuslicher Bereich - Ende …
Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG…, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR 3 542 RVO a.F. Nr. 120). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 U 1892/21
Gesetzliche Unfallversicherung - abgefundene Rente - Wiederzahlung - wesentliche …
Dies ist freilich bei einer Entziehung/Herabsetzung der Rente, wenn der Herabsetzungs-/Entziehungsbescheid - aus welchen Gründen auch immer - keinen Bestand hat, gerade nicht der Fall, denn dann verbleibt es bei der ursprünglichen Rentenfestsetzung und für den erforderlichen Vergleich kommt es dann auf den früheren Zeitpunkt der Erstfeststellung an, da sich an dem Ergebnis der Erstfeststellung durch das zwischenzeitliche Verfahren nichts geändert hat (BSG 01.03.1963, 2 RU 114/61, in juris, Rn. 17;… Kranig in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 24). - BSG, 30.07.1965 - 2 RU 212/64
Rentenbescheid - Herabsetzung der Dauerrente - Entziehung der Dauerrente - …
- LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im …
- LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verschlimmerung des …
- BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82
Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Verletztenrente - Unfallversicherung - …
- LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 8 U 4363/10
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