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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,86
BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55 (https://dejure.org/1956,86)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1956 - 5 RKn 7/55 (https://dejure.org/1956,86)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 (https://dejure.org/1956,86)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 182
  • NJW 1956, 1814 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (90)

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden: Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt in der Regel der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl Senatsurteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187;… BSG vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO;… BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …

    Bei anderen Fallgestaltungen hat das Bundessozialgericht (BSG) schon früh (Urteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 = BSGE 2, 182, das zwar die Knappschaftsversicherung betraf, wegen der im wesentlichen gleichen gesetzlichen Grundlage aber im Grundsatz auch im Rahmen des § 1246 Abs. 2 RVO gelten kann) im Anschluß an spätere Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes darauf abgehoben, als Hauptberuf sei nicht unbedingt die letzte, sondern diejenige Berufstätigkeit zugrunde zu legen, die der Versicherte bei im wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt habe (…a.a.O. S. 184 f.; BSGE 7, 66; 19, 218).

    Denn die Rechtsprechung lehnt eine nur schematische Betrachtungsweise ab und nimmt eine relevante Lösung vom bisherigen Beruf nur an, wenn der Versicherte erkennbar einer Berufstätigkeit nicht weiter nachgehen will und sich "endgültig" einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (vgl. BSGE 2, 182 f.; 46, 121;… BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO ).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Eine Lösung von der bisherigen Berufstätigkeit ist grundsätzlich rechtlich unerheblich und führt nicht zum Verlust des Berufsschutzes, wenn der Versicherte diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, weil dann gerade solche Gründe zur Lösung geführt haben, für die die gesetzliche Rentenversicherung einzustehen hat (vgl BSGE 2, 182, 187;… BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO;… SozR 2200 § 1246 Nr. 158).
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