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| BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 20, 35
- NJW 1963, 2390 (Ls.)
- DB 1963, 1684
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.02.1960 - 1 RA 168/58
Auszug aus BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Das LSG billigte im angenommenen Widerspruch zu BSG 11, 274 den Klägern zu, daß der nach Art. 2 § 14 AnVNG mögliche Nachweis der längeren Ausfallzeit nicht wie die Pauschale ihre Begrenzung durch die - hier geringen - Zeitlücken zwischen dem ersten und letzten Versicherungsbeitrag finde (Art. 2 § 14 Satz 2 AnVNG); gleichwohl könne eine die Pauschale übersteigende Ausfallzeit nicht angerechnet werden, weil der Versicherte nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluß der Hochschulausbildung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen habe (die Hinausschiebung der Frist durch eine Ersatzzeit kommt nicht in Betracht).Die gegenteilige Ansicht in BSG 11, 274 vertritt der Senat seit längerem nicht mehr.
- BSG, 19.07.1963 - 1 RA 282/61
Höhe der Hinterbliebenenrenten - Anrechnung einer Praktikantenzeit als …
Auszug aus BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auf den sachlichen Zusammenhang beider Vorschriften hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Juli 1963 - 1 RA 282/61 - hingewiesen. - BSG, 30.11.1962 - 2 RU 193/59
Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem höheren …
Auszug aus BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Das Studium des Versicherten ist hiernach am 19. April 1929 durch die Diplomhauptprüfung abgeschlossen worden, die im Fach der Chemie den ordnungsgemäßen Abschluß des Studiums bildet (BSG 18, 136, 139).
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …
Die vom Bundessozialgericht (BSG) wegen des wahlweise entweder durch Staatsprüfung oder Promotion möglichen Studienabschlusses vorgenommene Einschränkung, daß der "erste mögliche Abschluß" die anrechnungsfähige Ausfallzeit beende (Hinweis auf BSGE 20, 35), betreffe den vorliegenden Fall nicht.Die Tatbestände einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern anders als der einer weiteren Schulausbildung einen Abschluß (zur Hochschule BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259 Reichsversicherungsordnung -RVO-;… zur Fachschule BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42), der Fall, daß bei ihnen ausnahmsweise ein Abschluß überhaupt nicht vorgesehen ist (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO ;… SozR 2200 § 1259 Nrn. 4 und 14), scheidet hier aus.
Der erste Senat des BSG hat im Urteil vom 18. September 1963 (BSGE 20, 35, 36) die Beendigung des Ausfallzeittatbestandes durch den ersten möglichen Abschluß damit begründet, daß schon dieser den Erfolg des Studiums beweise und dem Gesetzgeber für die Anrechnungsfähigkeit der Hochschulausbildung als Ausfallzeit genüge.
- LSG Hessen, 23.07.2004 - L 15 RA 545/03
Anrechnungsfähigkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes der …
Das Ende der Hochschulausbildung wird grundsätzlich durch die Abschlussprüfung bestimmt (vgl. BSG…, Urteil vom 16. Dezember 1997 4 RA 67/97 =;…">58%20SGB%20VI%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2600 § 58 SGB VI Nr. 13), wobei die Erreichung des ersten möglichen Abschlusses den Endzeitpunkt der anrechnungsfähigen Ausfallzeit (jetzt Anrechnungszeit) bedeutet (vgl. BSGE 20, 35 (36); BSG, Urteil vom 27. August 1970 - 11 RA 109/68). Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat für eine nach dem ersten Abschluss fortgesetzte Hochschulausbildung deshalb stets die Anerkennung als Ausfallzeit (jetzt Anrechnungszeit) mit der Begründung abgelehnt, dass schon dieser erste mögliche Abschluss den Erfolg des Studiums beweise und dem Gesetzgeber für die Anrechnungsfähigkeit der Hochschulausbildung als Ausfallzeit (jetzt Anrechnungszeit) genüge (vgl. BSG…, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 44/84 =
;…">1259%20RVO%20Nr.%2092#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 92 unter Hinweis auf BSGE 20, 35 (36)). Der juristische Vorbereitungsdienst der Gerichtsreferendare dient zwar der Ausbildung für einen Beruf, er ist aber ebenso wenig eine Hochschulausbildung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 4 AVG (jetzt § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI) wie eine Assistententätigkeit an der Hochschule, die nach dem Studium (BSGE 20, 35) und wie ein Praktikum, das vor oder nach dem Studium zu leisten ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 1966 - 11 RA 144/64 unter Hinweis auf BSGE 19, 239).
- BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung
Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
- BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche …
Die Staatliche Hochschule für Musik in Köln ist zur streitigen Zeit ihrem Status nach Hochschule gewesen (…vgl dazu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 52 S 136/137), so daß die dort von einem immatrikulierten Studenten durchlaufene Ausbildung eine Hochschulausbildung ist (zur Identität mit dem Begriff des Hochschulstudiums iS von § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG vgl BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (…BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42;… SozR aaO Nrn 4 und 14;… SozR Nr. 61 zu § 1259; BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).
Das Studium wird "in der Regel" (so § 15 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes -HRG-, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, jetzt idF der Bekanntmachung vom 9. April 1987 - BGBl I S 1170 -) durch eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung abgeschlossen, deren Bestehen den Studienerfolg zuverlässig bekundet (BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87
Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung
Daher ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium erfolgreich beendet, dh das Ausbildungsziel erreicht wurde (…BSGE 59, 27 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR aaO Nr. 42;… SozR aaO Nr. 14;… SozR aaO Nr. 4;… SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO; BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).Das Studium wird "in der Regel" (so § 15 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes -HRG-, in Kraft getreten am 30. Januar 1976, jetzt idF der Bekanntmachung vom 9. April 1987 - BGBl I S 1170) durch eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung abgeschlossen, deren Bestehen den Studienerfolg zuverlässig bekundet (BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).
- BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89 Andere Ausbildungsgänge genügen sogar dann nicht dem Begriff des Hochschulstudiums, wenn sie an einer Hochschule oder in einem ihr angegliederten wissenschaftlichen Institut durchgeführt werden (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).
Das Studium wird "in der Regel" (so § 15 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes - HRG) durch eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung abgeschlossen, deren Bestehen den Studienerfolg zuverlässig bekundet (BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 22 R 788/14
Hochschulzeiten/Apothekerausbildung - Aufenthalt in der Schweiz - …
Sie sind darum selbst dann keine Hochschulausbildung, wenn sie im Einzelfall an einer Hochschule stattfinden (BSG, Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 166/60, Rdnr. 14, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO; BSG;… Beschluss vom 28. März 1991 - 4 BA 154/90, Rdnr. 13, zitiert nach juris). - BSG, 09.12.1981 - 1 RA 43/80
Einberufung zum Wehrdienst - Unterbrechung des Hochschulstudium - Ausfallzeit - …
Daraus folgt, daß zur Hochschulausbildung regelmäßig nur solche Ausbildungszeiten gehören, die ein immatrikulierter Student an der Hochschule verbringt (BSGE 19, 239, 240; 20, 35, 36 = SozR Nr. 8 und 9 zu § 1259 RVO ;… BSGE 30, 163, 164 = SozR Nr. 25 zu § 1259 RVO ). - BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung
In BSGE 20, 35, 36 ist bereits ausgeführt worden, daß das Wort "abgeschlossen" qualitativ zu verstehen ist; qualitativ hat jedoch die an der FHS bestandene Prüfung bekundet, daß auch die anfängliche Fachschulausbildung von Erfolg gewesen ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - L 1 R 186/08
Rentenversicherung - Forschungsstudium als Anrechnungszeit - Verfassungsmäßigkeit
Die Rechtsprechung des BSG hat dieses Ergebnis unter anderem aus der Formulierung "Zeiten einer abgeschlossenen Hochschulausbildung" in § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) AVG abgeleitet (siehe schon BSG, Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 166/60 - juris, Rdnr. 15). - BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
- LSG Thüringen, 26.02.2013 - L 6 R 250/11
Grenzen der Berücksichtigung einer schulischen Ausbildung als Anrechnungszeit
- BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 423/71
Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag - Ansprüche eines Angestellten - Gerichte …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 R 3058/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2001 - L 4 RA 49/01
Rentenversicherung
- LSG Hessen, 06.02.1996 - L 12 An 1210/94
Forschungsstudium in ehemaliger DDR als Anrechnungszeit
- BSG, 28.11.1990 - 4 RA 42/90
- LSG Thüringen, 14.12.1995 - L 2 An 267/94
- BSG, 11.05.1983 - 11 RA 32/82
Fachschulstudium - Ausbildung - Abschluß des Fachschulstudium - Fachfremdes …
- BSG, 19.12.1973 - 11 RA 89/73
Hochschulausbildung - Theaterwissenschaft - Abschluß - Selbständiges Studium
- BSG, 27.02.1985 - 12 RK 41/83
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 17/81
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