Rechtsprechung
| BSG, 15.12.1966 - 2 RU 161/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallrente - Unfallort - Geltungsbereich des FRG - Unfallfürsorge für Gefangene
Papierfundstellen
- BSGE 26, 40
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91
2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis
Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Anschluß an § 5 Abs. 2 FRG (BSGE 26, 40).Das LSG hat richtig berücksichtigt, daß seit jeher im Rahmen des § 539 Abs. 1 Nr. 1 (§ 537 Abs. 1 Nr. 1 RVO aF) RVO nur ein freies Beschäftigungsverhältnis in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (siehe ausführlich BSGE 39, 104, 105, 107;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 472 Buchst f mit umfangreichen Nachweisen; zum Unfallversicherungsschutz für Gefangene s BSGE 26, 40, 44).
Diese Auffassung hat das BSG von Anfang an und auch in den im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen (BSGE 12, 71; 26, 40; siehe auch die bereits erwähnte Entscheidung BSGE 39, 104) vertreten.
- BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90 Somit bestimmt sich der Versicherungsschutz danach, ob der Verletzte einen Entschädigungsanspruch haben würde, wenn er bei den im Herkunftsland gegebenen Verhältnissen im Geltungsbereich der RVO verunglückt wäre (s BSGE 26, 40, 41;… BSG SozR 5050 § 9 Nr. 1).
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 KR 4989/11 Eine Krankenbehandlung sei hierbei notwendig, wenn durch sie der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand behoben, gebessert, vor einer Verschlimmerung bewahrt oder Schmerzen und Beschwerden gelindert werden könnten (BSGE 35, 10; 39, 167; BSGE 26, 40).
- BSG, 29.01.1971 - 2 RU 225/69
Verletztenrente - Berechnungsvorschriften - Inkrafttreten des UVNG - …
nicht entgegen, daß der Unfall bei der Arbeit während der Untersuchungshaft des Klägers eintrat und die Entschädigung sich infolgedessen nicht nach dem Dritten Buch der EVO, sondern nach dem GUFG richtete und für die Feststellung der Leistungen der Generalstaatsanwalt zuständig war° Wie der erkennende Senat im Urteil vom 15° Dezember 1966 (BSG 26, 40 ff) mit näherer Begründung, auf die Bezug genommen wird, dargelegt hat, begründete das GUFG einen dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung öffentlich-recht- unmittelbar zuzurechnenden. - BSG, 31.10.1969 - 2 RU 190/66
Unfallrente - Unfallgeschehen - Verhältnisse des Herkunftslandes
FRG - Stand Februar 1968 - Merkle/Michel, , Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz, S0 162 Anm° 1 zu % 5 FRG - Stand September 1968 -)° Der Versicherungsschutz bestimmt sich also danach, ob der Verletzte einen Entschädigungsanspruch haben würde, wenn er bei den im Herkunftsland gegebenen Verhältnissen im Geltungsbereich der RVO verunglückt wäre (vgl" BSG 26, 40, 41 f)° Die Fiktion des 5 5 FRG, die Rechtslage sei auch so zu beurteilen, als hätte der Verletzte den Unfall im Geltungsbereich des Gesetzes erlitten, rechtfertigt nicht die von den Vorinstanzen und der Beklagten vertretene Auffassung, daß der soZialversicherungsrechtlichen Beurteilung die vergleichbaren Verhältnisse des Bundesgebiets zugrunde gelegt werden müßten" Die Vorinstanzen hätten deshalb darauf abstellen müssen, ob die Kentroll- und Aufsichtstätigkeit, deren Ausübung der Kläger in den.
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