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Rechtsprechung
   BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4847
BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63 (https://dejure.org/1967,4847)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1967 - 12 RJ 242/63 (https://dejure.org/1967,4847)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - 12 RJ 242/63 (https://dejure.org/1967,4847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lösung vom bisherigen Beruf - Pflichtversicherter bisheriger Beruf - Versicherungsfreier neuer Beruf - Aufgabe der Berufstätigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63
    aufgenommen, so besteht das durch den pflichtversicherten Beruf begründete Versicherungsverhältnis fort, und zwar in der rechtlichen Gestalt, die es durch den pflichtversicherten Beruf erfahren hat° Das BSG hat denn auch schon dargelegt, daß aus der Tatsache, daß ein Versicherter arbeitslos wird, nicht auf eine endgültige Lösung von der bisherigen Tätigkeit geschlossen werden kann (BSG 2, 182, 183)° Ob sich der Versicherte von ' einer früheren als "bisheriger Beruf" in Betracht kommenden Berufstätigkeit gelöst hat und ob die Lösung versicherungsrechtlich erheblich ist, kann immer nur dann geprüft werden, wenn er im Laufe seines Berufslebens mehrere versicherungspflichtige .

    Berufe ausgeübt hat (BSG 2, 182; 16, 34; 19, 57; SozB Nr, 33 zu @ 1246 EVO), Wenn in einem nicht veröffentlichten Urteil des BSG vom 26° Mai 1965 (AZ : 4 HJ 183/62) - dem ein nahezu gleichliegender, ebenfalls vom Schleswig-Holsteinischen LSG entschiedener Streitfall (veröffentlicht in Breithaupt 1962, 510 ff) zugrunde liegt - ausgeführt ist, in jahrelanger Untätig- 7'.

    unternommen hat (a"A" Schleswig-Holst° LSG in Breith° 1962, 510); denn den versicherungsrechtlichen Gegenstand der Rentenversicherung kannnur die Ausübung eines pflichtversicherten Berufe begründen oder ändern° Demgegenüber kann auch die ErWäguhg, daß diejenigen Versicherten, die ihr weiteres Arbeitsschicksal in die eigenen Hände nähmen, indem sie nach Verlust eines höher bewerteten pflichtversicherten Berufs (Facharbeitertätigkeit) einen niedriger bewerteten pflichtversicherten Beruf (ungelernte Tätigkeit) aufnähmen, gegenüber denjenigen, die untätig blicben, unberechtigt benachteiligt seien, nicht durchgreifen, zumal nicht solche Versicherten betroffen werden, die aus gesundheitlichen Gründen einen derartigen Berufswechsel vornehmen müssen (BSG 2, 182)0.

  • BSG, 16.09.1965 - 1 RA 328/62

    Berufsunfähigkeitsprüfung - Beurteilungskriterium für Berufsunfähigkeit - …

    Auszug aus BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63
    nicht versicherter - pflichtversicherter - Beruf den für die Rentenbewilligung maßgebenden "bisherigen Beruf" nicht ersetzen kann, weil es dann an einem pflichtversicherten Risiko fehlen würde (BSG 24, 7, 11)° Hieraus ergibt sich, daß sich der in der Verrichtung einer pflichtversicherten Beschäftigung odarTätigkeit bestehende bisherige Beruf nur durch die Ausübung einer anderen und andersgearteten pflichtversicherten Beschäftigung.
  • BSG, 28.07.1966 - 12 RJ 568/64

    Berufsunfähigkeit - Zumutbare Tätigkeiten - Selbstversicherter - Berücksichtigung …

    Auszug aus BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63
    Diesen Ausführungen ist der erkennehde Senat nicht beigetreten° Das LSG hat selbst ausgeführt, der Kläger habe, soweit er gearbeitet habe, d.h° versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, als Tischler gearbeitet, so daß in tatsächlicher Hinsicht nur die Berufstätigkeit eines Tischlers in Betracht komme° Diese Berufstätigkeit kommt aber für die Beurteilung, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne des 5 1246 Abs° 2 BVG ist, auch in rechtlicher Hinsicht allein in Betracht, Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muß mit Ausnahme der ausschließlich Selbstversicherten, bei denen besondere Verhältnisse vorliegen (BSG 25, 129) der "bisherige Beruf" stets.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 R 411/15

    Verweisbarkeit eines ausgebildeten Kochs als Facharbeiter bei beantragter Rente …

    Davon kann bei einer nur rund anderthalb bzw. vier Monate andauernden Tätigkeit zur Überzeugung des Senats nicht gesprochen werden (vgl. auch BSG…, Urteil vom 27.06.1963, 5 RKn 23/61 in SozR Nr. 8 zu § 46 RKG: ein Jahr kein bestimmender Wert für die soziale Einstufung; BSG, Urteil vom 20.12.1967, 12 RJ 242/63 in SozR Nr. 67 zu § 1246 RVO: insgesamt fünf Monate nicht maßgeblich).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Eine Änderung des bisherigen Berufs kann vielmehr nur durch Aufnahme einer anderen versicherungepflichâ- g!t Beschäftigung oder Tätigkeit eintreten; die tatsächliche Aufgabe der versicherungspflichtigen Beschäftigung, die in der Aufnahme der versicherungsfreien Tätigkeit liegt, schreibt den bis dahin ausgeübten versicherten Beruf als "bisherigen Beruf" nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 BVD fest, da ihm kein anderer Versicherter Beruf folgt (BSGE 41, 129, 130; 27, 263, 26h).
  • BSG, 13.03.1986 - 5b RJ 14/85

    Bisheriger Beruf - Handwerkerversicherung - Bäckermeister - …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) richtet sich der "bisherige Beruf" des Versicherten allein nach der pflichtversicherten Beschäftigung, der sich der Versicherte zuletzt auf Dauer zugewandt hatte (vgl BSGE 7, 66;… BSGE ZH, 7 : SozR Nr. 52 zu % 12M6 RVG;… BSGE 25, 129 : SozR Nr. 60 zu % 12U6 EVO;… BSG SozR Nr. 6H zu % 126" RVG; BSGE 27, 263 : SozR Nr. 67 zu % 12"6 RVG;… SozR Nr. 112 zu EUR 12M6 RVG;… BSGE 55, 85 = SozR 2200 $ 1246 Nr. 108;… BSG SozR 2200 % 12ü6 Nr. 53; BVerfGE 47, 168 : SOZR 2200 % 12U6 Nr. 28).
  • BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 7/84
    Deshalb hat auch der Kläger, indem er als Feuerwehrmann zu arbeiten begann, sich nicht vom Maurerberuf gelöst in dem Sinne, daß dieser nicht mehr zugrunde gelegt werden könnte; vielmehr ist mit der Aufnahme der Beamtentätigkeit der bis dahin ausgeübte versicherte Beruf als der bisherige Beruf festgeschrieben worden (…vgl SozR 2200 5 1246 Nr. 66 mit einem zumindest insofern vergleichbaren Sachverhalt unter Hinweis auf BSGE U1, 129, 130 : SozR 2200 5 12H6 Nr. 11; BSGE 27, 263, 26h : SozR Nr. 67 zu 5 1246 RVG).
  • BSG, 08.12.1970 - 11 RA 8/68

    Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf - Pflichtversicherter Beruf - …

    Beruf" könnte sich nur durch die Ausübung einer anderen und anders gearteten pflichtversicherten Beschäftigung oder Tätigkeit ändern (vgl. BSG 27, 263).
  • BSG, 22.06.1972 - 12 RJ 310/71
    tung, durch eigene Maßnahmen unter Einschaltung des Arbeitsamtes "wahrscheinlich" zu machen oder gar nachzuweisen, daß nach einem nicht auf eigenem Entschluß des Versicherten grühdendem Berufsweohsel am früheren Beruf festgehalten werde (BSG 27, 263, 264)" Vielmehr kommt es nur darauf an, ob der Versicherte sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles endgültig einem neuen Beruf zugewandt hat" Dies aber ist hier aus den genannten Gründen nicht der Fallc .
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