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Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 35/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,5188
BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 35/66 (https://dejure.org/1967,5188)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1967 - 4 RJ 35/66 (https://dejure.org/1967,5188)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1967 - 4 RJ 35/66 (https://dejure.org/1967,5188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitrente - Rückwirkende Bewilligung - Rentenbeginn - Aussicht auf Berufsunfähigkeitsbehebung - Aussicht auf Erwerbsunfähigkeitsbehebung

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 35/66
    an Erwerbseinkommen durch Leistungen aus der Krankenversicherung, eigene Ersparnisse oder Unterstützungen durch Angehörige oder Verwandte weitgehend auszugleichen in der Lage ist (vgl" BSG 22, 278, 283; Malkewitz, DBV 1966, 6, 9)° Legt man diese Überlegungen des Gesetzgebers zugrunde, so ist im Falle des Klägers ein "Bedarfsfall" für die ersten 26 Wochen ebenso zu verneinen, wie wenn die Rente vor Ablauf des 28, Februar 1965 bewilligt werden wäre, Wäre dies geschehen, so wäre nur eine Rente auf Zeit in Betracht gekommen; denn die Krankheit des Klägers hat - dies läßt der" vom LSG festgestellte Sachverhalt erkennen - zu jeder Zeit ihres Bestehens begründete Aussicht auf baldige Behebung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit geboten, In einem solchen Falle ist, ohne Rücksicht darauf, daß die Rente auf einen ausschließlich in der Vergangenheit liegenden Zeitraum entfällt, die Leistung nur auf Zeit zu gewähreno Wenn schon bei noch bestehender, aber voraussichtlich in absehbarer Zeit behebbarer Berufsunfähigkeit für die ersten 26 Wochen keine " Rente gewährt wird, so muß dies erst recht gelten, wenn der Eewilligungsbescheid zu einer Zeit ergeht, in welcher der Versicherte schon wieder erwerbsfähig ist° " Im vorliegenden Falle ist allerdings die Rente nicht unmittelbar auf den Antrag des Klägers hin, sondern erst im Laufe des Streitverfahrens im Wege des Anerkenntnisses bwilligt werden° Für die rechtliche Beurteilung ist dies jedoch unerheblich°.
  • BSG, 12.03.1969 - 4 RJ 395/67

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Gewährung - Gewährung auf Zeit

    Die Beklagte hat das Rechtsmittel eingelegt und zu dessen Begründung vorgetragen: Die Entscheidungsgründe des LSG ließen erkennen, daß das gewonnene Ergebnis von der nach dem Urteil des Bundessogialgerichts (BSG) vom 29. Juni 1967 (BSG 27, 52) unrichtigen Rechtsauffassung beeinflußt sei, eine Rente auf Zeit komme nicht in Betracht, wenn die Leistung für eine ausschâ- eßlüch in der Vérgangenheit liegende Zeit zu bewilligen sei.

    Wie der erkennende Senat bereits in dem von der Revision angeführten Urteil (BSG 27, 52) entschieden und der 12. Senat des BSG in 1967.

    Die Schwierigkeiten, die sich in einem solchen Falle bei der Prüfung des in die Zukunft weisenden Tatbestandsmerkmals der "begründeten Aussicht auf Behebung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit" aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben können, hat der erkennende Senat bereits in seinem o.a. Urteil Juni 1967 (BSG 27, 52).

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über …

    Auch diesen Umstand hat der Versicherungsträger zu beachten und gegebenenfalls Rente auf Zeit lediglich für einen bereits abgelaufenen Zeitraum zu bewilligen (vgl. BSGE 27, 52f. = SozR Nr. 6 zu § 1276 RVO;… BSG SozR Nr. 7 zu § 1276 RVO;… BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 24/80

    Erwerbsunfähigkeitrente - Zeitlich unbegrenzte Rentenewährung - Rentenbeginn - …

    Dies schließt jedoch nicht aus, daß - wie im vorliegenden Fall - eine Versichertenrente auf Zeit auch für einen im Zeitpunkt der Bewilligung ausschließlich in der Vergangenheit liegenden Zeitraum gewährt wird (BSGE 27, 52 = SozR Nr. 6 zu 5 4276 EVO;… BSG SozR Nr. 7 zu EUR 4276 RVG).

    DemVersicherungsträger ist es in diesem Falle nicht verwehrt, alle bis zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung eingetretenen Umstände zu berücksichtigen mit der Folge, daß sich bis dahin die nach 5 4276 Abs. 4 BVD erforderliche "Aussicht" auf Behebung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zur "Gewissheit" verdichtet haben kann (BSGE 27, 52, 55 = SoZR Nr. 6 zu 5 4276 RVG).

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 38/81

    Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit; Behebung der Erwerbsunfähigkeit

    Die Rechtsprechung hatte jedoch schon nach der früheren Gesetzesfassung genügen lassen, daß mit der Behebung der Berufsunfähigkeit (BU) oder EU zu rechnen war (BSGE 27, 52 f.) und nicht vorausgesetzt, daß es notwendig dazu kommen werde.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 5014/04
    Die Rentenablehnung durch die Beklagte im streitbefangenen Zeitraum ab 1. Juli 2002 (vgl. zum - für die bei befristeten Renten anzustellende Prognoseentscheidung - maßgeblichen Zeitpunkt der Bescheiderteilung BSGE 27, 52 f.;… 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6; ferner zuletzt BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen)), ist nicht zu beanstanden; denn eine rentenrechtlich relevante Leistungsminderung hat in dieser Zeit nicht mehr vorgelegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - L 7 R 1048/05
    Nicht zu prüfen, da die Klägerin begünstigend, war hier ferner, ob die Weiterbewilligung der Rente für die Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 2001 in dem hier angegriffenen Bescheid vom 8. April 2002 zu Recht erfolgt ist; dass die Beklagte eine Rentengewährung für die darüber hinausgehende Zeit abgelehnt hat (vgl. zum - für die bei befristeten Renten anzustellenden Prognoseentscheidung - maßgeblichen Zeitpunkt der Bescheiderteilung BSGE 27, 52 f.;… 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6; ferner zuletzt BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen)), ist nicht zu beanstanden; denn eine rentenrechtlich relevante Leistungsminderung hat jedenfalls seit 1. November 2001 - und damit bereits weit vor dem Erlass des Bescheides vom 8. April 2002 - nicht mehr vorgelegen.
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 172/80
    Auch diesen Umstand hat der Versicherungsträger zu beachten und gegebenenfalls Rente auf Zeit lediglich für einen bereits abgelaufenen Zeitraum zu bewilligen (vgl BSGE 27, 52 f = SozR Nr. 6 zu 5 1276 RVO;… BSG SozR Nr. 7 zu EUR 1276 RVO;… BSG SozR 2200 9 1276 Nr. 5 S 8)° Für die anzustellende Prognose bleibt der Zeitpunkt der Erteilung des Bescheides auch bei dessen rechtlicher Überprüfung in einem nachfolgenden Rechtsstreit maßgebend° Das Gericht hat die Vorausschau auf den Zeitpunkt der Bescheiderteilung zurückzuverlegen und darf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände wie insbesondere eine spätere Behebung der BU oder EU nicht berücksichtigen (…vgl Urteil des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 5 1276 Nr. 5 S 8 mwN)° Das gilt namentlich dann, wenn die Behebung der BU oder der EU auf neueren medizinischen Erkenntnissen oder auf sonstigen unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ursachen beruht (…vgl BSG SozR Nr. 7 zu 5 1276 RVO S Aa 8).
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