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Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1968 - 4 RJ 177/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1978
BSG, 30.10.1968 - 4 RJ 177/64 (https://dejure.org/1968,1978)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64 (https://dejure.org/1968,1978)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1968 - 4 RJ 177/64 (https://dejure.org/1968,1978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit - Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 271
  • NJW 1969, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - …

    Insoweit müsse auch bei § 48 S 2 SGB IX in systematischer Hinsicht die Rechtsprechung des BSG berücksichtigt werden, nach der es für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung unschädlich sei, wenn der Versicherte eine Erwerbstätigkeit tatsächlich ausübe, die er nur unter unzumutbaren Schmerzen oder sonst auf Kosten seiner Gesundheit verrichten könne (Hinweis auf BSG Urteil vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64 - BSGE 28, 271 = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO;… BSG Urteil vom 27.1.1981 - 5b/5 RJ 58/79 - BSGE 51, 133 = SozR 2200 § 1247 Nr. 31).
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99

    Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für …

    Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei Widerspruch zwischen der aus ärztlicher Sicht verminderten Leistungsfähigkeit und der tatsächlich erbrachten darüber hinausgehenden Arbeitsleistung nur dann zur Anwendung allgemeiner Beweisregeln gegriffen hat, wenn ein Versicherter trotz Gefahr für seine Gesundheit regelmäßig gearbeitet hat (vgl. BSG vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64 in BSGE 28, 271: "Regelmäßig gearbeitet ... anhaltende Erwerbstätigkeit ... regelmäßige Erwerbsarbeit").

    Hinreichend ist vielmehr eine konkrete Gefährdung durch die zu verrichtende Arbeitsleistung, d.h. eine Gefährdung, die eintreten würde, falls die Berufstätigkeit verrichtet wird (vgl. BSG vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77: SozR 2200 § 1247 Nr. 22: unmittelbare Gefahr für die Gesundheit ... Hinnahme etwaiger gesundheitlicher Nachteile. BSG vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64: Risiko unmittelbarer Schädigung).

    Das liefe dem Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung zuwider (BSG vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64).

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen - …

    Das ist grundsätzlich ebenso wie bei Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen zu bewerten (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des Senats vom 16. Mai 1984 - 9b RU 48/82 -) und bedeutet zweierlei: Zum einen ist allein eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen, so daß es auf eine tatsächliche Erwerbsbetätigung und einen entsprechenden Einkommensschaden, namentlich in einem Ausweichberuf, nicht ankommt (BSGE 28, 271, 272 f. = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO;… BSG SozR 2200 § 573 Nr. 11 m. N.).
  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 19 R 784/06

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, Widerlegung der angenommenen …

    Wird eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung der Willenskraft oder auf Kosten der Gesundheit verrichtet, wird die Erwerbsminderung dadurch nicht ausgeschlossen (…BSG SozR Nr. 58 zu § 1246 RVO; BSGE 28, 271 = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO = NJW 1969, 446;… BSGE 51, 133 = SozR 2200 § 1247 Nr. 31;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101).
  • BSG, 30.10.1968 - 4 RJ 411/64
    zu sehen, der der Annahme von entgegensteht" Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung 4 RJ 177/64 vom30° Oktober 1968 klargestellt und näher begründet° In dieser Entscheidung heißt es: Der Wortteili "Unfähigkeit" in Erwerbsunfähigkeit deutet darauf hin9 daß es nicht auf ein wirkliches Verhalten oder einen Tätigkeitserfolg ankommto Es geht vielmehr die gesetz- - wie es auch.
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