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Rechtsprechung
   BSG, 24.08.1956 - 10 RV 1065/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,7949
BSG, 24.08.1956 - 10 RV 1065/55 (https://dejure.org/1956,7949)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1956 - 10 RV 1065/55 (https://dejure.org/1956,7949)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1956 - 10 RV 1065/55 (https://dejure.org/1956,7949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 3, 217
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung, …

    Zum gleichen Ergebnis führt, wenn zur Abgrenzung des Beginnstreits nicht darauf abgehoben wird, ob von dem mit der Berufung erstrebten Erfolg lediglich der frühere Beginn der ab einem späteren Zeitpunkt gewährten Leistung abhängt, sondern darauf, ob die zwischen den Beteiligten strittigen Punkte den Grund des Anspruchs oder nur den Beginn der geltend gemachten Leistung betreffen (…vgl BSGE 30, 90 = SozR Nr. 24 zu § 146 SGG;… ebenso SozR 1500 § 146 Nr. 1; im gleichen Sinne BSGE 1, 111, 114; 3, 217, 222 = SozR Nr. 6 zu § 148 SGG; BSGE 7, 46, 48; BSG Breith 1963, 726).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 10/87

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylbewerber - Verfügbarkeit eines …

    Ob diese Abgrenzung, für die sich das LSG auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruft (…BSGE 30, 90 = SozR Nr. 24 zu § 146 SGG;… ebenso SozR 1500 § 146 Nr. 1; im gleichen Sinne BSGE 1, 111, 114; 3, 217, 222 = SozR Nr. 6 zu § 148 SGG; BSGE 7, 46, 48; BSG Breithaupt 1963, 726), dem Zweck des Berufungsausschlusses gerecht wird, die Auseinandersetzung auf eine Gerichtsinstanz bei solchen Streitigkeiten zu beschränken, die im allgemeinen für die Beteiligten wirtschaftlich von minderer Bedeutung sind, ist zweifelhaft; denn ob die Beteiligten über die Anwendung einer den Grund der Leistung oder einen den Beginn oder das Ende der Leistung betreffenden Rechtsvorschriften streiten - eine Unterscheidung übrigens, die vielfach nur wenig überzeugende Lösungen zuläßt -, sagt über die wirtschaftliche Bedeutung des Streits nichts aus.
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

    Zur Abgrenzung des Beginnstreits von Streitigkeiten anderer Art wird in der Rechtsprechung demgegenüber nicht darauf abgehoben, ob von dem mit der Berufung erstrebten Erfolg lediglich der frühere Beginn der ab einem späteren Zeitpunkt gewährten Leistung abhängt, sondern darauf, ob die zwischen den Beteiligten strittigen Punkte den Grund des Anspruchs oder nur den Beginn der geltend gemachten Leistung betreffen (…vgl BSGE 30, 90 = SozR Nr. 24 zu § 146 SGG;… ebenso SozR 1500 § 146 Nr. 1; im gleichen Sinne BSGE 1, 111, 114; 3, 217, 222 = SozR Nr. 6 zu § 148 SGG; BSGE 7, 46, 48; BSG Breithaupt 1963, 726).
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66

    Die BVGVwV § 30 Nr 4 vom 1965-01-23 idF des 2. NOG-KOV mit ihren zum Teil …

    tung als allgemeine Verwaltungsvorschrift in Betracht; dies habe aber, da die Veer Nr° 4 im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung ergangen sei, zwangsläufig'zur Folge, daß sie auch gleichzeitig mit dieser in Kraft getreten sei; Gerade diese Folgerung geht aber fehl, weil das 2° hOG die Ermächtigung nicht geändert, also insoweit keine Neuregelung getroffen hat° Der Hinweis der Revision auf die in Ausführung der Zweiten Novelle zum BVG erlassenen Verwaltungsvorschriften ist dabei nicht gerechtfertigt, weil dort ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem geänderten Gesetz und den - neuen - Verwaltungsvorschriften bestande Das BSG hat hierzu auch lediglich ausgeführt, daß die Neufassung der - damals in Frage stehenden - Verwaltungsvorschrift, da sie eine Bestimmung über ihre zeitliche Geltung nicht enthalte, wegen "ihres engen Zusammenhangs mit dem Inkrafttreten der Zweiten Novelle zum BVG" für die Verwaltüngsbehörden im allgemeinen vom 10 August 1953 an verbindlich sei (BSG 3, 217, 225)" Zwar ist zuzugeben, daß der Einbau des Rechtssatzes der Veer Nr° 4 zu 5 50 BVG in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften ohne Außenwirkung und sein gleichzeitiger Erlaß zusammen mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften geeignet sein könnten, Zweifel an 11.
  • BSG, 24.11.1972 - 9 RV 478/71
    Auf die Berufung des Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin durch Urteil vom 8. April 1971 die Klage abgewiesen: Die Berufung sei nicht nach § 148 Nr. 2 SGG ausgeschlossen, denn sie betreffe nicht das Ende der Versorgung, sondern die Frage, ob dem Kläger die Waisenrente nach Vollendung des 27. Lebensjahres überhaupt weiter zu gewähren sei (BSG 3, 217, 222; 7, 46, 48).
  • BSG, 30.09.1966 - 9 RV 1006/63

    Beurteilung der Hilflosigkeit - Verlust beider Unterschenkel - Schädigungsfolgen

    hen wird, Damit ist zugleich eine besondere Prüfung der Hilflosigkeit bzw, der Stufe der Pflegezulage empfohlen, sofern der Einzelfall hierzu Anlaß gibt (vgl° auch BSG 15, 13 und Wilke"BVG, 2, Aufi° @35 VII)" Auch dem Urteil des BSG in BSG 3, 217, 223 ist nicht zu entnehmen, daß der Anspruch auf Pflegezulage aus den verwaltungsvorschriften nicht aus der Hilflosigkeit abgeleitet werden kann° Soweit ' solche Zweifel"bestehen könnten, wären skaim ümâ- gen dunâ- mdie Ausführungen desselben Senats in BSG 7, 78 beseitigt° Aber auch dann, wenn die VV Nr° 8 zu 5 35 so zu verstehen wäre, daß sie unabhängig von der gesetzlichen Voraussetzung der Hilflosigkeit und in Erweiterung des in $ 35 BVG verwendeten Begriffs die Pflegezulage zubilligen wollte, könnte der Anspruch auf Pflegezulage damit nicht begründet werden, 1Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die VV nicht überhaupt nur die Fälle betrifft, in denen die mehrfachen Gliedverluste in vollem Umfang Schädigungsfolgen darstellen" Denn die Verwaltungsvorschriften zum BVG sind, soweit sie als Vorschriften zur Durchführung (nicht zur Ausfüllung) dieses Gesetzes ergangen sind, für die Versorgungsverwaltung bestimmte Interpretationsvorschriften, denen - mindestens grundsätzlich entnehmen ist, wie nach Meinung der - nur zu.
  • BSG, 14.03.1963 - 10 RV 791/60
    Ob ein Zustand der Hilflosigkeit besteht, ist keine rein medizinische Frage, sondern eine Tatfrage; sie muß in jedem Fall unabhängig von der medizinischen Auffassung geprüft und entschieden werden (vgl BSG 1956-08-24 10 RV 1065/55 = BSGE 3, 217; BSG 1960-02-23 10 RV 1371/58 = BSGE 12, 20).
  • BSG, 26.06.1962 - 8 RV 426/61
    BSG vom 24° August 1956 (BSG 3, 217) ging fehl° Zwar ist der Beklagte beim Vorliegen der Voraussetzungen des & 40Abs° 2 ? VeerG, ohne daß es etwa seinem Ermessen überlassen wäre, verpflichtet, einen neuen, dem Berechtigten günstigeren Beschéid zu erteilen° Diese Voraussetzungen liegen jedoch beim Kläger nicht vor° Dabei kann - in Anwendung des a 40 Abs. 2 VeerG aF (vgl° BSG 15, 10).
  • BSG, 27.02.1959 - 8 RV 1051/56
    Der Ausschluß der Berufung nach SGG § 148 Nr. 3 aF hängt nicht von dem Gegenstand des Berufungsverfahrens, sondern von dem Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung ab (vergleiche BSG 1955-09-22 8 RV 171/54 = BSGE 1, 225; BSG 1956-03-29 4 RJ 45/54 = BSGE 3, 24; BSG 1956-08-24 10 RV 1065/55 = BSGE 3, 217, 221;… BSG 1958-04-17 9 RV 382/55 = SozR Nr. 18 zu § 148 SGG); hieran ist auch nach dem Inkrafttreten des 2. ÄndG SGG festzuhalten (…vergleiche BSG 1958-12-10 11/8 RV 983/56 = SozR Nr. 3 zu § 143 SGG).Hat der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 % begehrt und ist "ihm Rente" nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 40 % zugesprochen, so betrifft das Urteil einen Streit um den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von dem die Schwerbeschädigteneigenschaft abhängt.
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