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| BSG, 15.07.1969 - 1 RA 127/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeit zwischen Schulausbildungszeiten - Ersatzzeit - Ausfallzeit - Weitere Schulausbildung - Studienfachwechsel - Hochschulausbildungszeit
Papierfundstellen
- BSGE 30, 34
- DB 1969, 1564
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 09.12.1981 - 1 RA 43/80
Einberufung zum Wehrdienst - Unterbrechung des Hochschulstudium - Ausfallzeit - …
Der Gesetzgeber hat aber zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Versichertengemeinschaft (BSGE 30, 34 = SozR Nr. 24 zu § 1259 RVO ) die als Ausfallzeiten berücksichtigungsfähigen Zeiten der Hochschulausbildung begrenzt, indem er eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung nur bis zur Höchstdauer von fünf Jahren berücksichtigen läßt. - BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung …
Dieses deutsche Hochschulstudium wird mit dem ausländischen Hochschulabschluß ebenfalls abgeschlossen, auch wenn ein Wechsel der Fachrichtung vorgelegen haben sollte (BSGE 30, 34 = SozR Nr. 24 zu § 1259 RVO ), jedenfalls wenn zwischen beiden Ausbildungsabschnitten kein erheblicher Zwischenraum liegt (…SozR 2200 § 1259 Nr. 41). - BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1969 (BSGE 30, 34, 36 f. = SozR Nr.. 24 zu § 1259 RVO ) zur Hochschulausbildung ausgesprochen, diese müsse lediglich insgesamt erfolgreich abgeschlossen worden sein.
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.1986 - L 3 An 2966/84 Dazu zählen u.a. auch Zeiten einer weiterführenden Schul- oder Berufsausbildung; jedoch hat der Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität und Finanzierbarkeit nicht Ausbildungszeiten schlechthin, sondern nur bestimmte typische Ausbildungen berücksichtigt (vgl. BSGE 30, 34;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 42 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.1982 - L 3 An 369/80 Da es sich um eine gegenüber dem einzelnen Versicherten begünstigende Regelung handelte, hatte der Gesetzgeber darauf zu achten, daß hierdurch eine übermäßige finanzielle Belastung der Solidargemeinschaft aller Versicherten vermieden (BSG 30, 34;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38, 41, 42) und auch Gesichtspunkten der Überschaubarkeit und Praktikabilität (…vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 42; Urteil des BSG vom 13. August 1981 - 11 RA 62/30 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht und nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des BSG vom 16. Juni 1902 - 11 RA 56/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) Rechnung getragen wird.
- LSG Baden-Württemberg, 03.05.1978 - L 3 An 1906/77 Auch bei einem Wechsel des Studienfaches stellt regelmäßig das gesamte Hochschulstudium eine abgeschlossene Hochschulausbildung iS von RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 4 = AVG § 36 Abs. 1 S 1 Nr. 4 dar, auch wenn nur das zweite, nicht das anfängliche Studienfach durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen worden ist (Anschluß an BSG vom 1969-07-15 1 RA 127/68 = SozR Nr. 24 zu § 1259 RVO).2.
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